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Auf den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommt eine gravierende Änderung zu: Geht es nach den Plänen der ÖVP-Grünen-Regierung soll es den VfGH-Richtern und -Richterinnen künftig möglich sein, von einer Entscheidung abweichende Meinungen (Sondervoten) zu veröffentlichen. Das Höchstgericht spricht sich gegen Sondervoten aus und bekommt Unterstützung von unterschiedlichsten Seiten.
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