
Prozess um Sexualdelikte mit Zwölfjähriger: Fatales Signal an alle Gewaltopfer
Das Urteil ist zu akzeptieren, nicht aber das Sittenbild des Verfahrens. Die Verantwortung wird allein dem Mädchen zugeschoben. Das ist unerträglich
Selbst mit etwas Abstand wühlt das Urteil auf. Vor wenigen Tagen wurden zehn Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren am Wiener Straflandesgericht nicht rechtskräftig freigesprochen. Die Anschuldigung: Sie sollen über Monate ein zwölfjähriges Mädchen sexuell genötigt und es in seiner Selbstbestimmung verletzt haben. So stand es in der Anklage.
Vor dem Richter hielten die Vorwürfe nicht stand. Die Staatsanwaltschaft steht als Verliererin da – und das Mädchen als unglaubwürdig. Dieses Ergebnis isoliert so stehen zu lassen wäre allerdings ein fatales Signal.
Ungleiche Beweislast
Ja, die Aussagen des Mädchens bei der Polizei und bei einer späteren Einvernahme bei Gericht weisen Unterschiede auf – etwa im Hinblick darauf, ob und wann das Wort "Nein" gefallen ist und ob das Kind Gewalt erfahren habe. Eine Freundin zeichnete in ihrer Aussage ein Bild, das auf ein gewisses Einverständnis hindeutet. Die Anklagebehörde befand zudem, dass die damals erst Zwölfjährige den Burschen ihr wahres Alter verschwiegen hatte. Wegen dieser Unklarheiten kam der Schöffensenat, in dem Sie und ich hätten sitzen können, zu seinem Urteil. Das ist zu akzeptieren. Keinesfalls aber das Sittenbild dieses Prozesses.
Zum Grundproblem: Bei Sexualdelikten lastet der Druck in der Regel auf dem mutmaßlichen Opfer. Während sich die Zwölfjährige an jedes Detail erinnern muss, können sich mutmaßliche Täter darauf zurückziehen, dass alles freiwillig gewesen sei – und, wie im konkreten Fall, im Gerichtsaal gut gelaunt dasitzen. Fehlen abseits der Erzählung eindeutige Beweise, etwa Videos und Chats, stehen Frauen am Ende als Geschichtenerzählerinnen da.
www.derstandard.at
Das Urteil ist zu akzeptieren, nicht aber das Sittenbild des Verfahrens. Die Verantwortung wird allein dem Mädchen zugeschoben. Das ist unerträglich
Selbst mit etwas Abstand wühlt das Urteil auf. Vor wenigen Tagen wurden zehn Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren am Wiener Straflandesgericht nicht rechtskräftig freigesprochen. Die Anschuldigung: Sie sollen über Monate ein zwölfjähriges Mädchen sexuell genötigt und es in seiner Selbstbestimmung verletzt haben. So stand es in der Anklage.
Vor dem Richter hielten die Vorwürfe nicht stand. Die Staatsanwaltschaft steht als Verliererin da – und das Mädchen als unglaubwürdig. Dieses Ergebnis isoliert so stehen zu lassen wäre allerdings ein fatales Signal.
Ungleiche Beweislast
Ja, die Aussagen des Mädchens bei der Polizei und bei einer späteren Einvernahme bei Gericht weisen Unterschiede auf – etwa im Hinblick darauf, ob und wann das Wort "Nein" gefallen ist und ob das Kind Gewalt erfahren habe. Eine Freundin zeichnete in ihrer Aussage ein Bild, das auf ein gewisses Einverständnis hindeutet. Die Anklagebehörde befand zudem, dass die damals erst Zwölfjährige den Burschen ihr wahres Alter verschwiegen hatte. Wegen dieser Unklarheiten kam der Schöffensenat, in dem Sie und ich hätten sitzen können, zu seinem Urteil. Das ist zu akzeptieren. Keinesfalls aber das Sittenbild dieses Prozesses.
Zum Grundproblem: Bei Sexualdelikten lastet der Druck in der Regel auf dem mutmaßlichen Opfer. Während sich die Zwölfjährige an jedes Detail erinnern muss, können sich mutmaßliche Täter darauf zurückziehen, dass alles freiwillig gewesen sei – und, wie im konkreten Fall, im Gerichtsaal gut gelaunt dasitzen. Fehlen abseits der Erzählung eindeutige Beweise, etwa Videos und Chats, stehen Frauen am Ende als Geschichtenerzählerinnen da.

Prozess um Sexualdelikte mit Zwölfjähriger: Fatales Signal an alle Gewaltopfer
Das Urteil ist zu akzeptieren, nicht aber das Sittenbild des Verfahrens. Die Verantwortung wird allein dem Mädchen zugeschoben. Das ist unerträglich