
Brüssel macht Ernst: Zwei neue Verfahren gegen Österreich eingeleitet
Brüssel erhöht den Druck: Die EU-Kommission leitet gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Die Republik hat nun zwei Monate Zeit zu reagieren.
Die Europäische Kommission hat am Dienstag zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Diese Maßnahme betrifft auch weitere EU-Mitgliedstaaten. Der Grund für das Vorgehen liegt in der mangelhaften oder nur teilweisen Umsetzung zweier EU-Richtlinien durch die österreichische Regierung.
Im Fokus stehen dabei Änderungen der zweiten Zahlungsdienstleisterrichtlinie sowie der Richtlinie zur Wirksamkeit von Abrechnungen. Diese Regelungen sollen nicht-banklichen Zahlungsdienstleistern und E-Geld-Instituten einen effizienteren Zugang zu europäischen Zahlungssystemen ermöglichen, insbesondere bei Echtzeit-Überweisungen. Nach Einschätzung der Kommission weist Österreich bei der Implementierung erhebliche Verzögerungen auf.
Trinkwasser-Problematik
Defizite bestehen zudem bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie. Die überarbeitete Fassung zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern, neue Schadstoffbelastungen zu bekämpfen und höhere Qualitätsstandards für Trinkwasser zu etablieren. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese Vorgaben bis zum 12. Jänner 2023 in nationales Recht zu überführen. Österreich hat diese Anforderungen bislang nur unvollständig erfüllt.
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Brüssel erhöht den Druck: Die EU-Kommission leitet gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Die Republik hat nun zwei Monate Zeit zu reagieren.
Die Europäische Kommission hat am Dienstag zwei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Diese Maßnahme betrifft auch weitere EU-Mitgliedstaaten. Der Grund für das Vorgehen liegt in der mangelhaften oder nur teilweisen Umsetzung zweier EU-Richtlinien durch die österreichische Regierung.
Im Fokus stehen dabei Änderungen der zweiten Zahlungsdienstleisterrichtlinie sowie der Richtlinie zur Wirksamkeit von Abrechnungen. Diese Regelungen sollen nicht-banklichen Zahlungsdienstleistern und E-Geld-Instituten einen effizienteren Zugang zu europäischen Zahlungssystemen ermöglichen, insbesondere bei Echtzeit-Überweisungen. Nach Einschätzung der Kommission weist Österreich bei der Implementierung erhebliche Verzögerungen auf.
Trinkwasser-Problematik
Defizite bestehen zudem bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie. Die überarbeitete Fassung zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern, neue Schadstoffbelastungen zu bekämpfen und höhere Qualitätsstandards für Trinkwasser zu etablieren. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese Vorgaben bis zum 12. Jänner 2023 in nationales Recht zu überführen. Österreich hat diese Anforderungen bislang nur unvollständig erfüllt.

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EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich lösen alarmierende Reaktionen aus: Die verspätete Umsetzung von EU-Richtlinien und Trinkwasserschutzmängel bedroht nicht nur den Marktzugang, sondern setzt auch politischen Druck. Lesen Sie weiter.
