Du und Dein Drecksforum.
Total heruntergekommen
Bitte um Löschung meines Accounts!
Die Aussage „Du und Dein Drecksforum. Total heruntergekommen.“ erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung (§ 115 StGB). Relevant sind folgende Punkte:
1. Beleidigung (§ 115 StGB)
Die Formulierung „Drecksforum“ ist eine herabwürdigende Schmähung, die nicht mehr als sachliche Kritik gilt.
Die direkte Ansprache „Du“ in Verbindung mit „Drecksforum“ kann als persönliche Herabsetzung gewertet werden.
Die Aussage „Total heruntergekommen“ verstärkt den abwertenden Charakter und kann als pauschale Diffamierung des Forums und seiner Betreiber gelten.
2. Verhetzung (§ 283 StGB)
Falls der User regelmäßig gegen bestimmte Gruppen hetzt (z. B. ethnisch, religiös, politisch), könnte auch Verhetzung vorliegen.
Einzelne Beleidigungen reichen dafür nicht aus, aber ein Muster aus abwertenden, gruppenbezogenen Aussagen wäre relevant.
3. Hausrecht und Sperrung
Ich habe als Plattformbetreiber das Recht, Nutzer zu sperren, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen.
Die Sperrung ist rechtlich zulässig und kann bei wiederholtem Fehlverhalten auch dauerhaft erfolgen. Was bei frank3 der Fall ist.
Ich will gar nicht die gesammelten Werke erwähnen.
Chat gestern:
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