Dissention
-.-
Ist in Deutschland übrigens genauso geregelt. Urlaubs-und Weihnachtsgeld sind freiwillige Sonderzahlungen des Arbeitgebers.
So in etwa ist das ja auch in Deutschland geregelt.
Klar gibt es Tarifverträge bei größeren Arbeitgebern, an die die sich zu halten haben. Nur viele betonen immer wieder daß der Arbeitnehmer ja eigentlich keinen Anspruch darauf hat und es sich um freiwillige Leistungen handelt. Blablabla halt.
Es gibt in Deutschland eigentlich kaum noch freiwillige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Es gibt hauptsächlich die Form ein vereinbartes "Weihnachtsgeld" in welcher Höhe auch immer zu zahlen, welches in einigen Fällen (TV,BV, AV) wiederrufen werden kann (z.B. bei Austritt, Krankheit > 6 Wochen, wirtschaftliche Situation des Unternehmens). Wenn keine Wierrufsgründe vereibart wurden, ist es zwingend zu zahlen.