
Grasser, Benko und die Gerechtigkeit
Auch die moralisch-ethische Dimension sollte nicht außer Acht gelassen werden
Als Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Untreue und anderer Delikte rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, sprach sein langjähriger Anwalt von einer "griechischen Tragödie". Bald hat sich diese aber als ein österreichisches Lustspiel Nestroy'scher Prägung entpuppt. Seit seinem Haftantritt Anfang Juni durfte nämlich Grasser das Gefängnis in Innsbruck laut Zeitungsberichten bereits zwei Mal zum rechtlich möglichen Ausgang für zwölf, im Falle einer "wichtigen Angelegenheit" sogar für 48 Stunden verlassen. So soll der in seinem Privatkonkursverfahren mit Forderungen in der Höhe von 34 Millionen Euro konfrontierte Häftling seine Eltern in Kärnten besucht haben.
Als er allerdings im Rahmen dieses Ausgangs mit seiner Frau Fiona in einer Nobelbar am Wörthersee beim Mittagessen gesichtet und das in der Kronen Zeitung berichtet wurde, löste die Angelegenheit ein starkes Medienecho aus. Wie das rechtlich möglich war und warum Grasser bereits ab 1. September dauerhaft mit Fußfessel in die Luxusvilla seiner Frau aus der Milliardärsfamilie Swarovski nach Kitzbühel übersiedeln könnte, wurde im STANDARD ("Grasser in Restaurant am Wörthersee gesichtet: Wie ist das möglich?") detailliert geschildert. Trotzdem sagt Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Spezialist für Strafvollzug, er habe "nie von einem so raschen Ausgang bei einer so langen Haftstrafe gehört". Gerhard Jarosch, ehemaliger Staatsanwalt, ortet eine verheerende Optik.
www.derstandard.at
Auch die moralisch-ethische Dimension sollte nicht außer Acht gelassen werden
Als Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen Untreue und anderer Delikte rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, sprach sein langjähriger Anwalt von einer "griechischen Tragödie". Bald hat sich diese aber als ein österreichisches Lustspiel Nestroy'scher Prägung entpuppt. Seit seinem Haftantritt Anfang Juni durfte nämlich Grasser das Gefängnis in Innsbruck laut Zeitungsberichten bereits zwei Mal zum rechtlich möglichen Ausgang für zwölf, im Falle einer "wichtigen Angelegenheit" sogar für 48 Stunden verlassen. So soll der in seinem Privatkonkursverfahren mit Forderungen in der Höhe von 34 Millionen Euro konfrontierte Häftling seine Eltern in Kärnten besucht haben.
Als er allerdings im Rahmen dieses Ausgangs mit seiner Frau Fiona in einer Nobelbar am Wörthersee beim Mittagessen gesichtet und das in der Kronen Zeitung berichtet wurde, löste die Angelegenheit ein starkes Medienecho aus. Wie das rechtlich möglich war und warum Grasser bereits ab 1. September dauerhaft mit Fußfessel in die Luxusvilla seiner Frau aus der Milliardärsfamilie Swarovski nach Kitzbühel übersiedeln könnte, wurde im STANDARD ("Grasser in Restaurant am Wörthersee gesichtet: Wie ist das möglich?") detailliert geschildert. Trotzdem sagt Helmut Graupner, Rechtsanwalt und Spezialist für Strafvollzug, er habe "nie von einem so raschen Ausgang bei einer so langen Haftstrafe gehört". Gerhard Jarosch, ehemaliger Staatsanwalt, ortet eine verheerende Optik.

Grasser, Benko und die Gerechtigkeit
Auch die moralisch-ethische Dimension sollte nicht außer Acht gelassen werden