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Nachrichten aus Österreich

Die FPÖ hat Herbert Kickl, die ÖVP Claudia Bauer
Die Ministerin will Leitfigur der neuen rechten Konservativen werden. Ihre Strategie ist nicht von Werten, wohl aber von Abwertung gekennzeichnet. Und von hartem Zynismus

Die beiden Politikwissenschafterinnen Edma Ajanović und Birgit Sauer gehen in ihrem Gastkommentar auf den von der ÖVP ausgelösten Koalitionstreit über die Förderung der Anti-Rassismus-Beratungsstelle Zara ein und warnen vor einer "Übernahme rechter Gesellschaftsvorstellungen".

Nachdem die ÖVP unter ihrem Parteichef Sebastian Kurz von sämtlichen christlich-sozialen Geistern verlassen wurde, wird in der Partei nun an "neuen Werten" gearbeitet. Als Wissenschafterinnen beobachten wir seit geraumer Zeit Debatten um kulturelle Werte mit großer Skepsis: Sie laufen Gefahr, Erfahrungen, Bildungs- und Lernprozesse in ein statisches Wertekonzept zu gießen.

Was uns an der neuen Debatte aus dem ÖVP-geführten Europa-, Integrations- und Familienministerium beunruhigt, ist der Versuch, Herbert Kickls "Werte" zu normalisieren. Ministerin Claudia Bauer scheint die Leitfigur der neuen rechten Konservativen in Österreich werden zu wollen.

 
Opposition empört über Budgetpfad
Mit großer Empörung hat Grünen-Chefin Leonore Gewessler am Dienstag auf den am Vorabend von der Regierung vorgestellten Budgetpfad reagiert. Dieses Budget sei „in Zahlen gegossene Ungerechtigkeit“. FPÖ-Chef Herbert Kickl sah im Budgetentwurf eine „verpasste Chance“.

Auch wenn vieles noch unklar sei, sehe man auf den ersten Blick, wer von den bisher vorgestellten Eckpunkten des Budgets profitiere und wer zahle. Als Beispiel nannte Gewessler die geplante Senkung der Lohnnebenkosten. Das sei eine nachvollziehbare Maßnahme. „Aber was hier an Gegenfinanzierung verkauft wurde, ist eine Frechheit.“

Zwar werde ein Teil von den Unternehmen aufgebracht – etwa durch eine Erhöhung der Körperschaftssteuer –, über eine Milliarde müsse aber von der Mitte der Gesellschaft bezahlt werden. Das betreffe vor allem Frauen, Teilzeitkräfte und Niedrigverdienende.

Gewessler nannte als Beispiel die geplanten Maßnahmen bei der Arbeitslosenversicherung. Künftig soll es auch für Niedrigverdienerinnen und -verdiener keine Ausnahmen geben. Das könne etwa eine in Teilzeit arbeitende Frau bis zu 910 Euro im Jahr kosten, sagte die Grünen-Chefin.

Auch Pensionisten und Pensionistinnen würden wieder zur Kasse gebeten, während Millionen- und Milliardenerben erneut keinen Beitrag leisten müssten. Gewessler: „Davon habe ich die Nase voll.“ Sie vermisse Strukturreformen und Investitionen in heimische Energieproduktion.

„Handlungsunfähigkeit offensichtlich“
Auch Kickl vermisste in seiner via Aussendung verbreiteten Reaktion jegliche strukturellen Sparmaßnahmen. Der negative Trend der wachsenden Staatsschulden werde nicht durchbrochen, und große Teile des Regierungsprogramms würden „de facto begraben“: „Mit diesem Doppelbudget wird die Handlungsfähigkeit der Dreierkoalition endgültig offensichtlich.“

Mehr zum ThemaAuftakt zu Feilschen um Details
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz ortete schon am Montagabend ein „milliardenschweres Sparpaket auf dem Rücken der Pensionisten, Arbeitnehmer und der jungen Generation“. Gleichzeitig produziere die Regierung damit das „nächste Schuldenchaos“.

Kritisiert wurde von den Freiheitlichen auch die „Belastungslogik gegenüber der Wirtschaft“. Während die einzige kleine Entlastung – eine mögliche Senkung der Lohnnebenkosten – mit 2028 in die Ferne gerückt werde, würden die Betriebe schon jetzt mit neuen Steuern und Belastungen konfrontiert.

Wirtschaft erfreut über Entlastung
Die Reaktionen auf den vorgestellten Budgetpfad variieren stark. Während die Wirtschaftsseite nicht mit Lob für die geplante Senkung der Lohnnebenkosten sparte, beklagten Organisationen der Zivilgesellschaft das Sparen auf dem Rücken Ärmerer.

 
Lohnnebenkosten
Wie Senkung finanziert werden soll
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich ÖVP, SPÖ und NEOS auf die Grundzüge des Doppelbudgets 2027/28 geeinigt. Größter Brocken ist die Senkung der Lohnnebenkosten. Allein dafür sollen zwei Milliarden Euro aufgebracht werden. Sie sollen – zumindest auf dem Papier – nicht ein Loch ins Budget reißen, sondern komplett gegenfinanziert werden. Wie das gehen soll, skizziert die Regierung und löst damit eine Kontroverse aus.

Auf Wunsch von ÖVP und NEOS werden die Lohnnebenkosten ab 2028 über die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) gesenkt. Der derzeit geltende Satz für Dienstgeber von 3,7 Prozent soll um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Durch diese Maßnahme sollen heimische Unternehmen jährlich um rund zwei Milliarden Euro entlastet und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gestärkt werden.

Zumindest ein Teil davon soll von Unternehmensseite finanziert werden. Zum einen müssen Unternehmen künftig auch für Beschäftigte über 60 in den FLAF einzahlen. Das soll rund 400 Millionen Euro bringen. Zum anderen soll die Körperschaftsteuer (KöSt) von derzeit 23 auf 24 Prozent für Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als einer Million Euro erhöht werden. Das soll 300 Millionen Euro bringen.

Keine Ausnahmen mehr bei unteren Einkommen
Und bei der Arbeitslosenversicherung fällt laut „Standard“ die bisherige Befreiung von kleineren Einkommen, was rund 350 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen soll. Teilzeitbeschäftigten und Niedrigverdienern bleibt damit weniger Netto vom Brutto. Für gut Verdienende wird die Höchstbeitragsgrundlage für die Berechnung für die Sozialversicherung um 200 Euro angehoben.

 
Steuern bis Pensionen: So wirkt sich das Milliarden-Paket der Regierung aus
Nach langem Gezerre hat sich die Regierung darauf geeinigt, was sie bis zum Wahljahr noch vorhat – und wie sie all das finanzieren will. Was der türkis-rot-pinke Budget-Deal in der Praxis bedeutet.

Kurz vor 22 Uhr fasste Beate Meinl-Reisinger die letzten Wochen der Koalition so zusammen: „Ich glaube, man hat mitbekommen, dass es intensive Verhandlungen waren.“ Seit Ostern reihte sich ein Verhandlungsmarathon an den anderen, damit sich die Regierung auf die Grundsätze des Doppelbudgets für 2027 und 2028 einigt. Und damit letztlich auf einen Arbeitsplan, was man bis zum Wahljahr 2029 noch zu tun gedenkt, wofür man bis dahin noch Geld investiert.

Entsprechend hart wurde um die „Kuchenstücke“ vom Bundeshaushalt für die jeweiligen Ressorts gerungen. Herausgekommen ist nach Verzögerungen und Nachtschichten ein fünf Milliarden Euro schweres Bündel an zusätzlichen Abgaben und Ausgabenkürzungen, mit dem Österreich wieder aus dem EU-Defizitverfahren finden soll. Das Ganze beinhaltet vor allem aber auch die Projekte der Koalition und deren Gegenfinanzierung. Noch fehlen zwar die Detailverhandlungen, der Beschluss soll im Juni erfolgen. Die Folgen des türkis-rot-pinken Deals lassen sich aber bereits absehen.

Senkung der Lohnnebenkosten
Ab 2028 sollen die Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt sinken, konkret geht es um die Mittel für den Familienlastenausgleichsfonds. Unternehmer müssen ab 2028 um einen Prozentpunkt weniger vom Lohn eines Arbeitnehmers abliefern, das kostet rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und ist somit die nach dem Volumen größte Maßnahme des Pakets. In der Praxis dürfte sich die Entlastung pro Monat meist im zweistelligen Bereich abspielen, die Regierung erhofft sich davon Spielraum für Lohnverhandlungen.

Kürzung der Pensionen
Die Regierung will 2027 rund 280 Millionen und im Jahr darauf noch einmal 270 Millionen Euro einsparen, indem man von der vorgesehenen Pensionserhöhung rund einen Viertelprozentpunkt abschneidet. Kanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach von „moderaten“ Eingriffen. Die Höhe der Pensionserhöhung errechnet sich aus der Teuerungsrate von Mitte 2025 bis Mitte 2026, sie dürfte für 2027 über drei Prozent liegen. Ob die Regierung bei allen Pensionisten kürzt oder den angestrebten Betrag mit einer stärkeren Kürzung beim Plus für höhere Pensionen holt, wird noch mit den Seniorenvertretern verhandelt. So oder so: Durch den Zinseszins-Effekt sind die Folgen von Eingriffen in die gesetzlich vorgesehene Erhöhung langfristig erheblich. Dafür gibt es im Gegenzug einen massiven Absetzbetrag für alle, die nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter noch arbeiten – sei es neben der Pension oder auch ohne erfolgten Pensionsantritt.

 
Ich fühle mich verarscht von den Genossen
Rotes Länder-Lob für das Budget: Der 1. Mai kann kommen
Das rote Wien lobt den „umsichtigen“ Finanzminister, „grundvernünftig“ nennt Oberösterreichs SPÖ-Chef den Budgetentwurf. Milde Kritik kommt aus dem Burgenland und der Jugendorganisation.

Für die Genossen ist der Zeitpunkt der Präsentation des neuen Budgets heikel. Vor allem für den Chef, der sich am Freitag bekanntlich dem jährlichen Hochamt der Sozialdemokratie stellen muss. Bei den am Staatsfeiertag stattfindenden 1.-Mai-Feiern der SPÖ wird Andreas Babler jedenfalls keine Angst vor einem Pfeifkonzert à la Werner Faymann im Jahr 2016 haben. Die Basis wird es Babler und Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) am Wiener Rathausplatz wohl nicht so schwer machen. Denn sie können sich über einige rote Erfolge freuen.

Mit der Verlängerung der erhöhten Bankenabgabe, einer Erhöhung der Gewinn-Steuer bei Zweitwohnsitz-Verkäufen und einer progressiven KÖSt umfasst das Doppel-Budget einige Maßnahmen, die die SPÖ nun selbstbewusst für sich beansprucht, wie die Aussendung von Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim am Dienstag bewies.

„Kein großer Wurf“
Wie ein Rundruf der „Presse“ ergibt, kommt deshalb entsprechend viel Lob aus den Landesparteien. Selbst das traditionell kritische Burgenland übt in diesem Fall nur milde Kritik am von der Bundespartei verhandelten Budget. Derzeit sei zwar vieles noch „unkonkret“, sagt der burgenländische Landesgeschäftsführer Roland Fürst zur „Presse“. Es sei jedoch „richtig“, dass nun Banken, Großkonzerne und Vermögende bei Immo-Verkäufen höhere Beiträge leisten müssten. Das gehe „in die richtige Richtung“. Aber: „Ein großer Wurf in Richtung echter Steuergerechtigkeit ist das allerdings noch nicht.“ Positiv sei, dass in zentrale Bereiche wie Pflege, Kinderbetreuung investiert werde.

 
Kritik an Österreichs Abhängigkeit: „Ölversorgung ist auf eine einzige Pipeline, einen einzigen Hafen konzentriert“
Rund 94 Prozent des in Österreich verbrauchten Öls kommen über die Trans-Alpine-Pipeline (TAL) ins Land. Etwa 52 Prozent des Öls stammen aus Kasachstan. Ein heikler Punkt: Der russische Schwarzmeerhafen Noworossijsk.
Der Krieg im Iran und die damit verbundenen Verwerfungen auf den Energiemärkten haben die Diskussion über Österreichs Abhängigkeit bei fossilen Energieträgern wieder aufflammen lassen. „Österreichs Ölversorgung ist auf eine einzige Pipeline, einen einzigen Hafen und einen einzigen dominanten Lieferanten konzentriert“, kritisierten Forschende des Complexity Science Hub (CSH) und des Supply Chain Intelligence Institute Austria (ASCII) am Dienstag in einer Aussendung.

Die Forschungsinstitute haben die österreichische Ölversorgung analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass 94 Prozent des in Österreich verbrauchten Rohöls über die Trans-Alpine-Pipeline (TAL) ins Land kommen, die vom Hafen im italienischen Triest nach Österreich und weiter nach Deutschland verläuft. Die restlichen sechs Prozent des hierzulande verbrauchten Öls stammen aus der heimischen Produktion am Ölfeld Matzen. Die TAL sei damit „der mit Abstand kritischste Infrastrukturpunkt der österreichischen Energieversorgung“, hieß es in der Aussendung.

Die Verwundbarkeit der österreichischen Versorgung hat sich laut den Forschenden zuletzt gezeigt, als ein beschädigter Strommast in Udine den Ölfluss über die TAL für drei Tage lahmgelegt hatte.

 
Bringt Migrationskommissar Magnus Brunner Österreich vor den Europäischen Gerichtshof?
Bei der EU-Kommission liegt eine Beschwerde gegen Österreichs Stopp des Familiennachzugs. Ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH hält der Europrachtsexperte Walter Obwexer jedoch für eher unwahrscheinlich.
Wie berichtet hat EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) Post aus der Heimat erhalten. Mehrere NGOs (österreichische, eine polnische, auch das global tätige International Refugee Assistance Project) beschweren sich bei der Kommission über den österreichischen Stopp des Familiennachzugs für Angehörige von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Die Maßnahme sei unionsrechtswidrig. Die Kommission müsse die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen.

Doch wie wahrscheinlich ist es, dass es zum Verfahren kommt? Kurze Antwort: nicht sehr. Die Kommission ist in ihrer Reaktion frei. Sie muss, wie der Europarechtsexperte Walter Obwexer erklärt, zwar auf jede Beschwerde, die übrigens auch eine Einzelperson erheben kann, reagieren, aber was sie genau macht (oder eben nicht), liegt in ihrem Ermessen. Nur bei einer offenkundigen Vertragsverletzung muss sie vor den EuGH ziehen. Eine solche liegt laut Obwexer aber nicht vor, weil Österreich sein Vorgehen immerhin begründet habe, etwa mit der Überlastung des Schulsystems.

 
Darf er das? Marterbauers Doppelbudget auf rechtlich fragwürdigen Beinen
Es ist wichtig, dass die Bundesregierung nicht ständig ein Doppelbudget vorlegt – und ob sie das heuer überhaupt darf, ist nicht ganz klar

Von allem, was in der Verfassung steht, ist das Verfahrensrecht für den Staatshaushalt wahrscheinlich einer jener Punkte, die die gemeine Österreicherin am wenigsten interessiert. Oder haben Sie schon einmal von Absatz 3 in Artikel 51 des Bundes-Verfassungsgesetzes gehört? Dort ist nämlich geregelt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einmal im Jahr einen Entwurf für das Bundesbudget im darauffolgenden Jahr vorlegen muss – und dass sie "ausnahmsweise" auch gleich einen Budgetentwurf für das übernächste Jahr vorlegen darf. Sie darf also "ausnahmsweise" ein Doppelbudget erstellen.

Die Regierung will besser planen können
Genau diese Karte ziehen jetzt die schwarz-rot-pinke Koalition und ihr Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Bekanntermaßen hat sich die Bundesregierung nicht nur schon auf die Eckpunkt des Budgets für das Jahr 2027 geeinigt, sondern auch gleich für 2028. Dass ein Doppelbudget erstellt wird, begründet eine Sprecherin von Marterbauer gegenüber dem STANDARD damit, dass er sich eine "höhere Planungs- und Vollzugssicherheit" erwarte. Und damit, dass das dabei helfen könne, schneller aus dem – von der Europäischen Union auferlegten – Defizitverfahren hinauszukommen.

Fachleute fragen sich nun allerdings, ob diese Umstände tatsächlich ausreichen, um die Voraussetzungen der Verfassung zu erfüllen. Schließlich hat der Budgetausschuss (nachdem das Parlament die Option eines Doppelbudgets schon eingeführt hatte) im Jahr 2009 einstimmig festgehalten, dass das "weiterhin nur in absoluten Ausnahmesituationen" passieren solle. Als Beispiel genannt hat er den Fall, dass Österreich die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt – und die Budgeterstellung in diesem eh schon sehr herausfordernden Halbjahr dann zu aufwendig wäre. (Das nächste Mal übernimmt Österreich voraussichtlich 2032 die EU-Ratspräsidentschaft.)

 
Maibräuche: Was erlaubt ist und was nicht
Vom Maibaum-Aufstellen bis hin zum Maistrich – für viele Menschen gehören diese Bräuche rund um den 1. Mai seit der Kindheit dazu. Vielerorts werden sie in Niederösterreich nach wie vor gepflegt. Doch rechtlich ist nicht alles so unbedenklich, wie es scheint.

„Weil man damit aufgewachsen ist – schon als Kinder sind wir immer mit zum Maibaumaufstellen gegangen", erzählt eine junge Niederösterreicherin beim Maibaumschmücken in Wallsee-Sindelburg (Bezirk Amstetten). Besonders geschätzt an den Maibräuchen wird hier das Gemeinschaftsgefühl.

Ein vor allem im Mostviertel verbreiteter Brauch ist der sogenannte Maistrich. Dabei werden in der Nacht auf den 1. Mai heimlich Herzen mit den Initialen vermeintlich verliebter Paare vor deren Häuser gemalt und mit einer Linie – dem Maistrich – verbunden.

Maistrich verstößt gegen Straßenverkehrsordnung
Rechtlich kann das durchaus problematisch werden. Denn laut Polizei stellt das Ziehen eines Maistrichs eine Verunreinigung der Straße dar und verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung – damit ist es strafbar.

Rechtlich ähnlich heikel ist das Maibaumstehlen. Dabei versuchen Gruppen aus benachbarten Ortschaften den aufgestellten Maibaum einer anderen Gemeinde heimlich zu entwenden – oft als Teil eines freundschaftlichen Wettstreits. Doch auch hier gilt: Was im Brauchtum als legitim angesehen wird, ist rechtlich nicht automatisch gedeckt.

Nur selten Anzeigen
Die Polizei stellt klar, dass sowohl das Stehlen als auch das Umfällen eines Maibaums strafrechtliche Folgen haben kann – etwa wegen Diebstahls oder Sachbeschädigung. Zwar kommt es in der Praxis selten zu Anzeigen, werden diese jedoch erstattet, ist die Polizei verpflichtet, entsprechend zu handeln.

 
Budget: Armutskonferenz wirft Regierung „frauenfeindliche Maßnahme“ vor
Von der Anhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringe Einkommen seien vor allem Frauen betroffen, so die Kritik. Die Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe wiederum führe zu Abhängigkeit.

Die angekündigten Einsparungsmaßnahmen für das nächste Doppelbudget sorgen weiter für Kritik. Die Armutskonferenz kritisiert die höheren Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringeren Einkommen und die Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe am Mittwoch als „frauenfeindliche und unausgewogene Maßnahme“. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) verteidigte erstere Maßnahme als Schritt gegen den Trend zu Teilzeit.

Betroffen von der geplanten Anhebung der bisher reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringe Einkommen seien „hauptsächlich Frauen in Jobs, die jetzt schon schlecht bezahlt sind, und zwar alle Jobs im Niedriglohnsektor, egal ob Voll- oder Teilzeit“, kritisierte die Armutskonferenz in einer Aussendung. Die Verminderung des an sich schon geringen Lohns könne zwischen 30 und 45 Euro pro Monat bedeuten, „und das bei den von Armut am stärksten betroffenen Gruppen wie Alleinerziehende, Personen mit Erkrankungen oder prekär Beschäftigte“.

 
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