Das Aus für Familienbeihilfe von Ukraineflüchtlingen ist hart und lebensfern
Rund 16.000 Kinder von Ukrainevertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten wird die Unterstützung gestrichen. Das stürzt sie in Verarmungsgefahr
Wer Grundversorgung bezieht, also seine grundlegendsten Bedürfnisse – Essen und/oder Wohnen – durch das Absicherungsnetz für Asylsuchende und andere mittellose Ausländer erfüllt bekommt, hat für seine Kinder kein Anrecht auf Familienbeihilfe. Das erscheint auf den ersten Blick stringent. Doch in der Praxis stürzt diese Klarstellung, die ab Herbst per Gesetz festgeschrieben werden soll und für Ukrainevertriebene schon jetzt gilt, Tausende Kinder von Ukrainevertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten in akute Verarmungsgefahr.
Im echten Leben nämlich stecken etliche von deren Eltern de facto in der Grundversorgung fest – unter den Ukrainevertriebenen vor allem alleinerziehende Frauen. Viele gehen arbeiten, doch mangels bezahlbarer Kinderbetreuung nur in Teilzeit. Ihr Einkommen ist entsprechend niedrig und wird durch die in der Grundversorgung vorgeschriebenen Zuzahlungen geschmälert. Kurz: Allein kämen sie auf keinen grünen Zweig.
Falsche Konsequenz
www.derstandard.at
Rund 16.000 Kinder von Ukrainevertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten wird die Unterstützung gestrichen. Das stürzt sie in Verarmungsgefahr
Wer Grundversorgung bezieht, also seine grundlegendsten Bedürfnisse – Essen und/oder Wohnen – durch das Absicherungsnetz für Asylsuchende und andere mittellose Ausländer erfüllt bekommt, hat für seine Kinder kein Anrecht auf Familienbeihilfe. Das erscheint auf den ersten Blick stringent. Doch in der Praxis stürzt diese Klarstellung, die ab Herbst per Gesetz festgeschrieben werden soll und für Ukrainevertriebene schon jetzt gilt, Tausende Kinder von Ukrainevertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten in akute Verarmungsgefahr.
Im echten Leben nämlich stecken etliche von deren Eltern de facto in der Grundversorgung fest – unter den Ukrainevertriebenen vor allem alleinerziehende Frauen. Viele gehen arbeiten, doch mangels bezahlbarer Kinderbetreuung nur in Teilzeit. Ihr Einkommen ist entsprechend niedrig und wird durch die in der Grundversorgung vorgeschriebenen Zuzahlungen geschmälert. Kurz: Allein kämen sie auf keinen grünen Zweig.
Falsche Konsequenz
Das Aus für Familienbeihilfe von Ukraineflüchtlingen ist hart und lebensfern
Rund 16.000 Kinder von Ukrainevertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten wird die Unterstützung gestrichen. Das stürzt sie in Verarmungsgefahr