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Bosnien-Herzegowina: Neues Wahlgesetz kommt per Erlass
Weil sich das Parlament in Sarajevo bisher nicht auf eine Änderung des Wahlgesetzes einigen konnte, ist dieses nun gestern vom Hohen Repräsentanten der internationalen Gemeinschaft in Bosnien-Herzegowina, Christian Schmidt, erlassen worden. Die Änderungen sollen den korrekten Ablauf von Wahlen sicherstellen.
Durch die Änderungen im Wahlgesetz sollen der Abstimmungsvorgang und die Stimmenauszählung effizienter kontrolliert werden. Bei der Wählerregistrierung soll für mehr Transparenz gesorgt werden. Vorgesehen sind zudem Maßnahmen zur Verhinderung von Wählermanipulation, einschließlich härterer Maßnahmen gegen „Fake News“, sowie mehr Transparenz der Wahlkampf- und Medienfinanzierung.
Durch Dayton-Vertrag festgelegter Auftrag
Schmidt darf aufgrund seines Auftrags durch den Friedensvertrag von Dayton 1995, mit dem der Bosnien-Krieg beendet wurde, Gesetze unabhängig von Regierung und Parlament erlassen. Im Herbst dieses Jahres sind in Bosnien-Herzegowina Kommunalwahlen geplant. Das Land ist seit 2022 offizieller Beitrittskandidat der EU. Vergangene Woche gaben die EU-Staaten bei ihrem Gipfeltreffen grünes Licht für den Start der Beitrittsverhandlungen.
Wenn es dabei bleibt wäre es das erste mal das Schmidt wirklich was für Bosnien macht. Hoffentlich gibt es nicht wieder eine böse Überraschung am Ende der Wahl.