Er soll sie geschlagen, gewürgt und dann angezündet haben, als sie noch lebte: Für den Mord an Pinar Gültekin ist ihr Ex-Freund von einem türkischen Gericht schuldig gesprochen worden. Vielen geht das Strafmaß nicht weit genug.
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Auszug hieraus
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Der Mord hatte über die Landesgrenzen hinaus Proteste ausgelöst, weltweit teilten Menschen in sozialen Netzwerken den Namen der ermordeten Kurdin. Der Mörder soll die damals 27-Jährige geschlagen, gewürgt und, wie später laut türkischen Medienberichten festgestellt worden war, verbrannt haben, als sie noch am Leben war.
»Ungerechtfertigte Provokation« als strafmildernder Grund
Die Entscheidung des Gerichts stieß auf scharfe Kritik, weil »ungerechtfertigte Provokation«, die der Täter zu seiner Verteidigung vorgebracht hatte, als strafmildernder Grund auf das Urteil angewendet wurde.
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