Einspruch abgelehnt: Erdogan darf kandidieren
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darf trotz des Protests der Opposition bei den Präsidentenwahlen am 14. Mai antreten. Die türkische Wahlbehörde lehnte heute einen entsprechenden Einspruch der Opposition ab. Erdogans Kandidatur sei mit dem Gesetz vereinbar.
Kandidatur für Opposition verfassungswidrig
Mehrere Oppositionsparteien hatten zuvor Einspruch gegen Erdogans Kandidatur erhoben. Sie argumentierten, diese sei verfassungswidrig, weil Erdogan bereits zweimal zum Präsidenten gewählt worden sei.
orf.at