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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
  • Erstellt am Erstellt am
....
zusatzrenten und Betriebsrenten sind ganz was anderes.
Vielleicht in Deutschland, in Österreich nicht mehr, abgesehen davon, dass die Versicherungen (danke an ÖVP/FPÖ un deren neoliberale Wirtschaftspolitik, Schüssel/Grasser) meine "Firmenpension" zur Hälfte verspekuliert haben, nimmt mir jetzt der Finanzminister 50% vom kläglichen Rest weg, ich habe keine Möglichkeit mich dieser Last zu entledigen wie es viele Reiche können.
 
Nichtwissen hilft bei Vergehen nicht. Lohnsteuer wie auch Rentensteuer bezahlst du am Hauptwohnsitz.

Wir die Steuer vorher abgezogen hast den falschen Hauptwohnsitz angegeben und bist somit ein Steuerbetrüger.

Deutschland , Schweiz, Österreich hat auf die Steuer kein Anrecht.

Wenn ein Steuerpflichtiger mehr als einen Wohnsitz hat, wird er dort besteuert, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Das ist dort, wo er zusammen mit seiner Familie wohnt, seine Freizeit verbringt und in Vereinen aktiv ist.

hier steht alles, was du wissen musst

 
Vielleicht in Deutschland, in Österreich nicht mehr, abgesehen davon, dass die Versicherungen (danke an ÖVP/FPÖ un deren neoliberale Wirtschaftspolitik, Schüssel/Grasser) meine "Firmenpension" zur Hälfte verspekuliert haben, nimmt mir jetzt der Finanzminister 50% vom kläglichen Rest weg, ich habe keine Möglichkeit mich dieser Last zu entledigen wie es viele Reiche können.
bist du etwa nicht reich:mrgreen:

man muss es von den armen nehmen
die reichen sind zu geizig:p
 
hier steht alles, was du wissen musst


Danke das du meine Aussage mit einem Link definitiv bestätigst

  • Wer vorübergehend, das heißt weniger als sechs Monate im Jahr, im Ausland verbringt, für den ändert sich steuerlich nichts.
  • Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt hat dagegen steuerliche Konsequenzen: Rentner sind in diesem Fall in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, ihnen steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu, auch ein Ehegattensplitting ist nicht mehr möglich.

Ich bin noch überzeugt das ihr alle Rentenbriefe in Deutschland erhaltet
 
Danke das du meine Aussage mit einem Link definitiv bestätigst

  • Wer vorübergehend, das heißt weniger als sechs Monate im Jahr, im Ausland verbringt, für den ändert sich steuerlich nichts.
  • Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt hat dagegen steuerliche Konsequenzen: Rentner sind in diesem Fall in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, ihnen steht kein steuerfreier Grundfreibetrag zu, auch ein Ehegattensplitting ist nicht mehr möglich.

Ich bin noch überzeugt das ihr alle Rentenbriefe in Deutschland erhaltet

daro ich muss weinen....
bei deinem zitat geht es um steuerfreien grundfreibetrag
kannst ja Briefmarken angeben
sonst kommst nicht darüber:mrgreen:
 
daro ich muss weinen....
bei deinem zitat geht es um steuerfreien grundfreibetrag
kannst ja Briefmarken angeben
sonst kommst nicht darüber:mrgreen:

Wenn du wenigstens deinen Link verstehen würdest.

Rate mal warum du kein recht auf einen steuerfreien Grundbetrag hast?

Und verrät du mir wo die Rentenbriefe ankommen, in Deutschland oder Kroatien.
 
o meine Darinka...


Sommer, Sonne, Ruhestand unter Palmen und keine Steuerpflichten mehr in der Bundesrepublik – der Traum ist einfach zu schön, um wahr zu sein. Denn viele im Ausland lebende Rentner sind mit ihren aus Deutschland stammenden Altersbezügen weiterhin hier steuerpflichtig
 
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