Weltweit unternehmen Transgender-Aktivisten derzeit Anstrengungen, die Trennung von Geschlecht und Körper in nationalen Gesetzen zu verankern. In Norwegen oder Argentinien ist ihnen das schon gelungen, in den Vereinigten Staaten fehlt der entsprechenden Novelle, dem Equality Act, noch der Segen des Senats.
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Hierzulande haben FDP und Grüne Entwürfe für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt, die über weite Strecken wirken, als wären sie von den Aktivisten selbst geschrieben. Mit vollendetem vierzehnten Lebensjahr soll jeder jährlich entscheiden können, ob er rechtlich als Mann oder Frau betrachtet wird. Körperliche Aspekte spielen dafür keine Rolle. Es reicht die Erklärung beim Standesamt.
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Nach den deutschen Gesetzesentwürfen soll ein Kind mit vollendetem vierzehnten Lebensjahr, also noch vor dem Ende der Pubertät und des körperlichen Reifungsprozesses, selbst – ohne ärztliche Beratung und elterliche Einwilligung – über den hormonellen Geschlechtswechsel entscheiden. Dass es in der Lage ist, diese Entscheidung zu überblicken, bevor es die Gefühlswirren der Pubertät überwunden und den körperlichen Reifeprozess abgeschlossen hat, wird von Medizinverbänden bezweifelt, zumal es darüber nicht mehr informiert werden muss.