BlackJack
Jackass of the Week
ach wirklich, hier der grüne Gesetzesentwurf von vor einem Jahr ... wer ist nochmal in der neuen Regierung?
Parallel dazu trimmen ÖRR-Jugendportale mit langem finanziellen Atem so nebenbei auf Identitätsirrsinn.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres …
Der grüne Gesetzentwurf ermöglicht ab Vollendung des 14. Lebensjahres die Berichtigung des Geschlechtseintrages und Änderung der Vornamen auch ohne Mitwirken des gesetzlichen Vertreters. Ab diesem Alter misst die Rechtsordnung Minderjährigen die Fähigkeit bei, Verantwortung für Handlungen und (identitätsbezogene) Entscheidungen zu übernehmen, so etwa durch die Strafmündigkeit und die Religionsmündigkeit.
Parallel dazu trimmen ÖRR-Jugendportale mit langem finanziellen Atem so nebenbei auf Identitätsirrsinn.