Der Hafermilch-Skandal
Es war ein düsterer, regnerischer Morgen, als das SEK – die Spezialeinheit der deutschen Polizei – in aller Frühe, gegen 5 Uhr, die Wohnung von Thosten Müller stürmte. Thosten, ein normaler Mann Mitte 30, der gerade den Kampf gegen das frühe Aufstehen verlor und versuchte, seinen Haferkaffee zu genießen, wusste noch nichts von der Katastrophe, die ihm bevorstand.
Thosten hatte nie wirklich verstanden, warum man Hafermilch überhaupt so nennen sollte. „Ich meine, das ist doch einfach Hafergetränk, oder?“, murmelte er noch im Halbschlaf, während er sich die erste Tasse des "verbotenen" Getränks in den Becher schüttete. Wie er später erfahren sollte, war dieser scheinbar harmlose Akt der Milchverleugnung sein Verhängnis.
In diesem Moment erklang ein lautes Klopfen an der Tür. Ein Klopfen, das nicht von einem gewöhnlichen Paketboten oder von einem versierten Staubsaugervertreter stammte. Es war ein Klopfen, das eher an das finale Urteil in einem Hollywood-Thriller erinnerte. Thosten, der gerade dabei war, seinen ersten Schluck zu nehmen, spürte die Gefahr nicht, die sich vor seiner Tür abspielte.
„Thosten Müller! Öffnen Sie sofort!“, rief eine tiefe Stimme von außen.
Verwirrt sprang Thosten aus dem Bett, stolperte über das Kabel seines Wasserkochers und öffnete die Tür. Davor standen sechs schwer bewaffnete SEK-Beamte in schwarzer Ausrüstung, die sich lautstark und mit einer entschlossenen Miene in seine Wohnung drängten. Ein Beamter, der aussah wie der inoffizielle „Hafermilch-Experte“ der Einheit, trat auf ihn zu und hielt ihm ein Dokument unter die Nase.
„Thosten Müller, Sie sind hiermit verhaftet wegen illegaler Verwendung des Begriffs 'Hafermilch'!“, verkündete der Beamte dramatisch, als hätte er gerade einen internationalen Terroristen gefasst.
„Was?!“ Thosten war noch immer im Halbschlaf und versuchte, seine Verwirrung zu überwinden. „Hafermilch? Das ist doch… Hafergetränk!“
„Korrekt! Aber Sie haben das Wort 'Milch' ohne Erlaubnis verwendet!“, rief der SEK-Mann. „Und damit haben Sie die „Lebensmittelrechtliche Verordnung zur Bezeichnung pflanzlicher Getränke in Deutschland“ verletzt!“
„Moment mal“, stotterte Thosten, während er versuchte, sich von der Nachricht zu erholen. „Aber ist das nicht, wie alle das nennen? Ich wollte doch nur ein Hafergetränk trinken...“
„Falsch!“, rief ein zweiter SEK-Beamter und zog eine riesige Akte hervor. „Laut Paragraph 5 der Richtlinie 1234/90/BG-PLP (Pflanzliche Limonaden und Getränke-Verordnung), Artikel 3, Absatz 2, sind nur die Produkte von Tieren als 'Milch' zu bezeichnen! Hafer darf niemals Milch sein!“
Thosten, der inzwischen halb aufgewacht und voller Unverständnis war, versuchte verzweifelt, seinen Standpunkt klarzumachen: „Aber... aber ich bin doch kein Verbrecher!“
„Das sind Sie jetzt“, sagte der Beamte mit einem knappen Nicken. „Ihre Hafermilch wird konfisziert und zerstört. Es tut uns leid, Herr Müller, aber das Gesetz ist das Gesetz. Sie hätten es wissen müssen.“
Die SEK-Beamten gingen unbeeindruckt zu seinem Kühlschrank und zogen das „verbotene“ Hafergetränk heraus. „Wieder einmal haben Sie das Gesetz in den Dreck gezogen“, sagte der „Hafermilch-Experte“ und schüttete das Getränk mit dramatischer Geste in den Abfluss. „Kein Hafer darf jemals Milch werden!“
Thosten starrte fassungslos auf die Szene. Wie ein Täter, der plötzlich ein Rätsel in einem Kriminalfilm war, konnte er nichts tun, als sich vom Anblick seiner geliebten Hafergetränke beraubt zu fühlen.
„Und was passiert jetzt mit mir?“, fragte er schließlich, als der letzte Tropfen Hafermilch im Abfluss verschwand.
„Nun“, sagte der SEK-Beamte mit einem sehr ernsten Gesichtsausdruck, „Sie müssen sich einer „Haferreinigung“ unterziehen. Einmal pro Woche werden Sie in ein spezielles Seminar gehen, in dem Sie lernen, die richtigen Begriffe zu verwenden: 'Hafergetränk', 'Haferdrinks', aber nie, nie wieder 'Hafermilch'. Das ist eine Straftat!“
„Das ist doch alles verrückt!“, rief Thosten entsetzt. „Das ist nicht das erste Mal, dass ich Hafermilch kaufe!“
„Aber das erste Mal, dass Sie sich erwischen lassen“, sagte der Beamte in einem beinahe väterlichen Ton. „Und glauben Sie mir, das wird Ihnen eine Lektion sein. Sie sind jetzt auf dem Radar der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Nichts wird mehr so sein wie vorher.“
Die SEK-Beamten verließen schließlich die Wohnung, nicht ohne noch einmal zu betonen, wie wichtig es war, die "Milch"-Bezeichnung im richtigen Kontext zu verwenden. „Denken Sie daran, Herr Müller: Hafer ist kein Tier, und Hafer hat keine Euter!“
Als die Tür ins Schloss fiel, setzte sich Thosten wieder an seinen Tisch, starrte auf seine leere Tasse und seufzte. *„Vielleicht sollte ich einfach wieder zu Kuhmilch zurückkehren…“* dachte er. Aber dann kam ihm ein schrecklicher Gedanke: *Was, wenn das auch schon illegal ist?*