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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
  • Erstellt am Erstellt am
Diese Darstellung halte ich für überzogen und problematisch. In Deutschland und Österreich gilt weiterhin die Meinungsfreiheit als grundlegendes Recht. Kritik, politische Meinungsäußerung oder kontroverse Positionen sind nicht automatisch strafbar. Andernfalls wäre eine offene demokratische Debatte überhaupt nicht mehr möglich.

Der Hinweis auf „einige Jahre Haft“ wirkt eher einschüchternd als sachlich begründet. Strafrechtliche Konsequenzen setzen konkrete Straftatbestände voraus – nicht bloß unbequeme oder kritische Meinungen. Zudem entscheiden darüber Gerichte und nicht persönliche Einschätzungen in einer Diskussion.

Auch der Verweis darauf, dass ich aus der Türkei poste, ist inhaltlich irrelevant. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Inhalt ab, nicht vom Standort der Person. Außerdem leben wir in einer global vernetzten Welt, in der Meinungen grenzüberschreitend geäußert werden – das ist nichts Ungewöhnliches.

Solche Aussagen erzeugen eher ein Klima der Einschüchterung, statt sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Eine sachliche Diskussion sollte sich auf Inhalte konzentrieren und nicht mit hypothetischen Haftandrohungen arbeiten.
 
Diese Darstellung halte ich für überzogen und problematisch. In Deutschland und Österreich gilt weiterhin die Meinungsfreiheit als grundlegendes Recht. Kritik, politische Meinungsäußerung oder kontroverse Positionen sind nicht automatisch strafbar. Andernfalls wäre eine offene demokratische Debatte überhaupt nicht mehr möglich.

Der Hinweis auf „einige Jahre Haft“ wirkt eher einschüchternd als sachlich begründet. Strafrechtliche Konsequenzen setzen konkrete Straftatbestände voraus – nicht bloß unbequeme oder kritische Meinungen. Zudem entscheiden darüber Gerichte und nicht persönliche Einschätzungen in einer Diskussion.

Auch der Verweis darauf, dass ich aus der Türkei poste, ist inhaltlich irrelevant. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Inhalt ab, nicht vom Standort der Person. Außerdem leben wir in einer global vernetzten Welt, in der Meinungen grenzüberschreitend geäußert werden – das ist nichts Ungewöhnliches.

Solche Aussagen erzeugen eher ein Klima der Einschüchterung, statt sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen. Eine sachliche Diskussion sollte sich auf Inhalte konzentrieren und nicht mit hypothetischen Haftandrohungen arbeiten.
Deine KI hat lange gebraucht um eine Antwort zu finden. Nein, keine Einschüchterung, lies mal die Gesetze, deine Aussagen waren mehr als grenzwertig und haben absolut nichts mit einer Meinungsäußerung zu tun, sondern waren Straftaten.
Für dich:
1. Meinungsfreiheit vs. Straftatbestand
Deine Aussage, Kritik sei "nicht automatisch strafbar“, ist zwar theoretisch richtig, geht aber am Kern vorbei. In Deutschland (§ 130 StGB Volksverhetzung) und Österreich (Verbotsgesetz 1947) endet die Meinungsfreiheit dort, wo die Menschenwürde anderer angegriffen, der Holocaust geleugnet/verharmlost oder zu Hass und Gewalt aufgestachelt wird.
Fakt: Werden Gruppen aufgrund ihrer Religion oder Herkunft beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht, ist das keine „unbequeme Meinung“, sondern ein Offizialdelikt.
2. „Einige Jahre Haft“ – Drohung oder Fakt?

Die Behauptung, der Hinweis auf Haftstrafen sei lediglich „einschüchternd“, ist rechtlich unhaltbar.
In Österreich sieht das Verbotsgesetz für die Leugnung oder Verherrlichung nationalsozialistischer Gräueltaten Freiheitsstrafen von 1 bis zu 10 Jahren vor (bei besonderer Gefährlichkeit bis zu 20 Jahre).
In Deutschland sieht § 130 StGB für Volksverhetzung bis zu 5 Jahre Haft vor.
Der Hinweis auf diese Strafmaße ist keine Einschüchterung, sondern eine korrekte Wiedergabe der Gesetzeslage.
3. Standort und globales Netz

Das Argument, der Standort (Türkei) sei irrelevant, ist nur bedingt richtig.
Wirkungsprinzip: Wenn die Inhalte in Deutschland oder Österreich abrufbar sind und dort den öffentlichen Frieden stören, greift das deutsche bzw. österreichische Strafrecht, sobald die Tat einen Inlandsbezug hat.
Für mich als Betreiber ist der Standort des Users ohnehin zweitrangig, ich hafte unter Umständen als"„Störer“, wenn ich strafbare Inhalte auf meiner Plattform stehen lasse, sobald ich Kenntnis davon habe.
4. Mein Hausrecht als Forenbetreiber
Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz habe ich ein Hausrecht. Ich bin nicht verpflichtet, eine Bühne für Inhalte zu bieten, die gegen unsere Richtlinien oder gegen ethische Grundsätze verstoßen. Die "demokratische Debatte“ verpflichtet keinen Privatbetreiber, Hassrede zu publizieren.

Die Meinungsfreiheit schützt vor staatlicher Willkür, entbindet aber niemanden von der Einhaltung geltender Gesetze (§ 130 StGB / Verbotsgesetz) und schon gar nicht von den Nutzungsbedingungen dieses Forums. Wer die Menschenwürde anderer angreift, verlässt den Boden einer sachlichen Debatte. Als Betreiber mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch, um dieses Forum frei von strafbaren Inhalten zu halten. Damit ist das Thema erledigt
 
Du hast jedes Recht, dein Forum nach deinen Regeln zu moderieren.
Aber die pauschale Behauptung, meine Beiträge seien eindeutig strafbar und hätten „mehrere Jahre Haft“ zur Folge, ist juristisch nicht haltbar.
Zwischen „umstritten“, „unangenehm“, „regelwidrig“ und „strafbar“ bestehen erhebliche Unterschiede.
 
Ändert nichts daran, dass Erdogan völkerrechtswidrig in Syrien und im Irak agiert hat und ganz klare Kriegsverbrechen begangen hat.
das sind leere unterstellungen,wenn das so wäre wie beim kriegsverbrecher netanjahu ,wäre der int.gerichtshof schon tätig.

ohne beweise wird das int.gerichtshof nicht tätig. oder willst du nur von den aktuellen schweren kriegsverbrechen netanjahus ablenken?
 
und dann bedrohen und sanktionieren sie die unabhängigen Richter. Netanjahu der ja auch diverse Strafverfahren in der Heimat hat, lässt auch dort die Richter warten
 
und dann bedrohen und sanktionieren sie die unabhängigen Richter. Netanjahu der ja auch diverse Strafverfahren in der Heimat hat, lässt auch dort die Richter warten
ja,das ist lächerlich und unglaubwürdig,was hier der ''westen'' im bezug auf das völkerrecht abzieht.das völkerrecht ist keine einbahnstraße.

US-Regierung verhängt Sanktionen gegen zwei weitere Richter des Internationalen Strafgerichtshofs​


Im Zusammenhang mit Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen israelische Staatsangehörige hat die US-Regierung erneut Sanktionen gegen zwei Richter verhängt.
 
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