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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
  • Erstellt am Erstellt am
Du hast jedes Recht, dein Forum nach deinen Regeln zu moderieren.
Ja, nur moderiere ich es nicht nach meinen Regeln, die Regeln haben, zwar auch unter meiner Mitwirkung, andere User aufgestellt. Darunter auch Muslime, vor allem aber macht auch der Gesetzgeber in Deutschland, Österreich und der EU einige Regeln, egal ob diese Regeln mir gefallen oder nicht.
Aber die pauschale Behauptung, meine Beiträge seien eindeutig strafbar und hätten „mehrere Jahre Haft“ zur Folge, ist juristisch nicht haltbar.
Zwischen „umstritten“, „unangenehm“, „regelwidrig“ und „strafbar“ bestehen erhebliche Unterschiede.
Nicht pauschal, sondern jene die ich gelöscht habe. So mit sagst du wieder, dass du dir die Paragraphen nicht durchgelesen hast. Frage mal Mortimer, wie es so ist mit Beiträgen gegen das Verbotsgesetz.
Vor einigen Jahren habe ich deswegen ca. 300.000 Beiträge gelöscht, hätte zwar nicht sein müssen, aber einzeln jeden Beitrag durchgehen, würde ich heute noch daran sitzen. Cobra ist es aufgefallen, weil er Themen von ihm gesucht hat.
1. Israel-Naziland-Vergleiche und das Verbotsgesetz
Das Verbotsgesetz bestraft primär die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn (§ 3g VerbotsG) sowie das Leugnen, Verharmlosen oder Gutheißen von NS-Völkermord (§ 3h VerbotsG).
Verharmlosung des Holocaust: Wenn durch den Vergleich (z.B. „Israel macht heute genau das gleiche wie die Nazis“) die Gräueltaten des Holocausts relativiert oder in ihrem Ausmaß herabgesetzt werden, kann dies den Tatbestand der Verharmlosung (§ 3h) erfüllen.
Neu: Seit der Reform 2023 ist nicht mehr nur die „gröbliche“ Verharmlosung strafbar, sondern jede Form der Verharmlosung des Holocaust.

2. Verhetzung (§ 283 StGB)
Oft greift bei solchen Aussagen eher der Tatbestand der Verhetzung im Strafgesetzbuch. Wer öffentlich gegen eine Gruppe (z.B. Menschen jüdischer Herkunft oder den Staat Israel als Stellvertreter) zu Hass aufstachelt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft, macht sich strafbar.
Der Vergleich Israel = Naziland wird von Gerichten häufig als antisemitisch eingestuft, da er die Täter-Opfer-Umkehr nutzt, um eine ganze Bevölkerungsgruppe herabzuwürdigen.

3. Netanjahu-Hitler-Vergleiche
Beleidigung/Üble Nachrede: Solche Vergleiche können als massive persönliche Beleidigung oder Verleumdung gewertet werden.
Staatsschutz-Relevanz: In Deutschland und Österreich prüfen Sicherheitsbehörden regelmäßig solche Fälle (z.B. bei Aussagen, Hitler sei „besser“ als Netanjahu), da hier oft die Grenze zur Volksverhetzung oder zur Billigung von NS-Unrecht überschritten wird.
Zusammenfassend: Die österreichische Justiz zieht hier eine sehr klare Grenze. Während Kritik an der Politik Israels erlaubt ist, wird die Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus oder Hitler fast immer als strafbare Verhetzung oder Verharmlosung verfolgt.

Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.


Wichtig: Auch das bloße Teilen oder Liken solcher Inhalte in sozialen Medien wie WhatsApp, Facebook oder TikTok kann bereits ausreichen, um ein Verfahren wegen Wiederbetätigung oder Verhetzung auszulösen.
 

Anhänge

    Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
das sind leere unterstellungen,wenn das so wäre wie beim kriegsverbrecher netanjahu ,wäre der int.gerichtshof schon tätig.
Dem ist so, wenn man die Berichte der verschiedenen NGOs liest.
ohne beweise wird das int.gerichtshof nicht tätig. oder willst du nur von den aktuellen schweren kriegsverbrechen netanjahus ablenken?
Auch mit Beweisen wird er IGH nicht immer tätig. Nein, ich will nicht von irgend was ablenken, aber du und andere Erdogan-Liebhaber versuchen eben mit Netanjahu von den mutmaßlichen Kriegsverbrechen von Erdogan abzulenken.
 
Du selbst hältst dich nicht an deine Netiquette und Spamst jedesmal das Forum voll, wenn ein Türke etwas zu einem bestimmten Bezug zum Thema verfasst.
Nein, hier geht es um ganz was anderes. Ich ziehe nur parallelen zu der Türkei unter Erdogan, weil mir Doppelmoral bezüglich Kurden vorgeworfen wurde. Weil ich nicht jeden Beitrag verwarnt habe, wo kurdische Zivilbevölkerung erwähnt wurde und alles PKK war und ich auch noch gefragt habe, ob sich der Staatsschutz um diese Beiträge kümmert und dann kam der Jubel über die Hamas und ständiges Hinweise auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich halte da nur den Spiegel vor.
 
Insa-Umfrage
Mehrheit der Deutschen will, dass Syrer in ihre Heimat zurückkehren – hält es aber für unrealistisch
Laut Bundeskanzler Merz könnten 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer bald in ihre Heimat zurückkehren. Eine Umfrage zeigt, dass eine Mehrheit der Deutschen der Idee zustimmt. Lediglich in zwei Wählergruppen stößt der Vorstoß auf Ablehnung.

Mit seiner Aussage, 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer könnten in den nächsten drei Jahren in ihre Heimat zurückkehren, sorgte Friedrich Merz (CDU) beim Besuch von Syriens Machthaber Ahmed al-Scharaa in Berlin für Aufsehen und auch harsche Kritik. Eine von „Bild“ in Auftrag gegebene Insa-Umfrage zeigt nun aber, dass eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung dem Bundeskanzler recht gibt.

Laut der Umfrage, die zwischen dem 2. und dem 7. April durchgeführt wurde, fänden es 61 Prozent der Teilnehmer gut, wenn 80 Prozent der Syrer, die in den vergangenen zehn Jahren nach Deutschland gekommen sind, wieder in ihre Heimat zurückkehren würden. Lediglich 24 Prozent der Befragten lehnen die Rückkehr der Mehrheit der hier lebenden Syrer ab, 15 Prozent wollten nicht antworten oder machten keine Angabe.

Auffällig an dem Ergebnis ist laut „Bild“ zudem, dass lediglich bei Wählern der Grünen (46 Prozent) und der Linkspartei (44 Prozent) der Vorschlag auf deutliche Ablehnung stößt. In allen anderen Wählergruppen findet die Idee einer Heimkehr der Syrer demnach eine absolute Mehrheit.

 
Je früher es in dieser Koalition knallt, desto besser, vllt rollen dann mal Köpfe...Klingbeil und Merz sind einfach nicht die richtigen um die aktuellen Konflikte zu lösen!!!

 
§2 Völkermorde, Vertreibungen und Volksverhetzung
Ja, nur moderiere ich es nicht nach meinen Regeln, die Regeln haben, zwar auch unter meiner Mitwirkung, andere User aufgestellt. Darunter auch Muslime, vor allem aber macht auch der Gesetzgeber in Deutschland, Österreich und der EU einige Regeln, egal ob diese Regeln mir gefallen oder nicht.

Nicht pauschal, sondern jene die ich gelöscht habe. So mit sagst du wieder, dass du dir die Paragraphen nicht durchgelesen hast. Frage mal Mortimer, wie es so ist mit Beiträgen gegen das Verbotsgesetz.
Vor einigen Jahren habe ich deswegen ca. 300.000 Beiträge gelöscht, hätte zwar nicht sein müssen, aber einzeln jeden Beitrag durchgehen, würde ich heute noch daran sitzen. Cobra ist es aufgefallen, weil er Themen von ihm gesucht hat.
1. Israel-Naziland-Vergleiche und das Verbotsgesetz
Das Verbotsgesetz bestraft primär die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn (§ 3g VerbotsG) sowie das Leugnen, Verharmlosen oder Gutheißen von NS-Völkermord (§ 3h VerbotsG).
Verharmlosung des Holocaust: Wenn durch den Vergleich (z.B. „Israel macht heute genau das gleiche wie die Nazis“) die Gräueltaten des Holocausts relativiert oder in ihrem Ausmaß herabgesetzt werden, kann dies den Tatbestand der Verharmlosung (§ 3h) erfüllen.
Neu: Seit der Reform 2023 ist nicht mehr nur die „gröbliche“ Verharmlosung strafbar, sondern jede Form der Verharmlosung des Holocaust.

2. Verhetzung (§ 283 StGB)
Oft greift bei solchen Aussagen eher der Tatbestand der Verhetzung im Strafgesetzbuch. Wer öffentlich gegen eine Gruppe (z.B. Menschen jüdischer Herkunft oder den Staat Israel als Stellvertreter) zu Hass aufstachelt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft, macht sich strafbar.
Der Vergleich Israel = Naziland wird von Gerichten häufig als antisemitisch eingestuft, da er die Täter-Opfer-Umkehr nutzt, um eine ganze Bevölkerungsgruppe herabzuwürdigen.

3. Netanjahu-Hitler-Vergleiche
Beleidigung/Üble Nachrede: Solche Vergleiche können als massive persönliche Beleidigung oder Verleumdung gewertet werden.
Staatsschutz-Relevanz: In Deutschland und Österreich prüfen Sicherheitsbehörden regelmäßig solche Fälle (z.B. bei Aussagen, Hitler sei „besser“ als Netanjahu), da hier oft die Grenze zur Volksverhetzung oder zur Billigung von NS-Unrecht überschritten wird.
Zusammenfassend: Die österreichische Justiz zieht hier eine sehr klare Grenze. Während Kritik an der Politik Israels erlaubt ist, wird die Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus oder Hitler fast immer als strafbare Verhetzung oder Verharmlosung verfolgt.

Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.


Wichtig: Auch das bloße Teilen oder Liken solcher Inhalte in sozialen Medien wie WhatsApp, Facebook oder TikTok kann bereits ausreichen, um ein Verfahren wegen Wiederbetätigung oder Verhetzung auszulösen.
irgendwas stimmt im Staate Österreich nicht,


wenn jemand Methoden anwendet die denen der Naziregimes ähneln und ich das nicht sagen darf, dann stimmt wohl etwas gewaltiges nicht mit dem Land vor allem weil das Netanjahu Regime ein Genozid verfahren am Hals hat, und er Richter und Co. einschüchtert.

Die willige EUSA Fotzen unterstützen das Netanjahu Regime in dem sie ihre Richter vor deren Schergen nicht schützen

Historiker sehen extreme parallelen, was Politiker aus ihren Sesseln babbeln und mit viel Lobbyarbeit und etwaigen Geld oder später mit gut bezahlen Posten umsetzen ist mit Vorsicht zu genießen:

Methoden, die Kritiker als „ähnlich“ bezeichnen​

1. Ethnische Segregation / Trennung

Einige Kritiker vergleichen:
  • getrennte Straßen im Westjordanland
  • unterschiedliche rechtliche Behandlung von Israelis und Palästinensern in besetzten Gebieten
  • Siedlungspolitik

Diese werden manchmal mit historischen Systemen der ethnischen Trennung verglichen (z. B. Apartheid-Vergleiche, nicht ausschließlich Nazi-Vergleiche).

Beispiele radikaler Ideologien:

  • Meir Kahane
  • Kach (in Israel verboten als extremistisch)

Kahane forderte offen:

  • Vertreibung von Palästinensern
  • rein jüdischen Staat ohne Araber

Das wird häufig als ethnisch-exklusivistische Ideologie beschrieben.

2. Kollektivstrafen

Kritiker nennen z. B.:

  • Hauszerstörungen von Familien mutmaßlicher Täter
  • Blockaden (z. B. Gaza)
  • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Menschenrechtsorganisationen wie:

  • Human Rights Watch
  • Amnesty International

haben solche Maßnahmen als kollektive Bestrafung kritisiert.

3. Radikale Siedlergewalt

Einige extremistische Siedlergruppen:

  • greifen palästinensische Dörfer an
  • zerstören Olivenhaine
  • bedrohen Bewohner

Bekanntes Beispiel:

  • Baruch Goldstein
    verübte 1994 ein Massaker in der:
  • Ibrahimi-Moschee

Goldstein wird von extremen Randgruppen bis heute verehrt — was international stark kritisiert wird.


4. Historische radikale jüdische Untergrundgruppen​


Vor der Staatsgründung Israels gab es militante Gruppen:
  • Irgun
  • Lehi

Diese führten:
  • Bombenanschläge
  • Attentate
  • Gewalt gegen Zivilisten
Beispiel:
  • King David Hotel Bombing

aber im sinne des Hausfriedens lasse ich das Thema, mir ist schon klar das eine höhere Instanz, insbesondere in Europa bzw. Österreich in dem Thema festgefahren ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
irgendwas stimmt im Staate Österreich nicht,

Im Staate Österreich stimmt so ziemlich alles, so lange die FPÖ nicht an der Macht ist. Und was du bringst, ist eben reiner Judenhass. Gut, die Türkei hat ihre Nazi-Vergangenheit nicht aufgearbeitet, Österreich schon.

wenn jemand Methoden anwendet die denen der Naziregimes ähneln und ich das nicht sagen darf, dann stimmt wohl etwas gewaltiges nicht mit dem Land vor allem weil das Netanjahu Regime ein Genozid verfahren am Hals hat, und er Richter und Co. einschüchtert.
Gewaltig stinkt vor allem dein Antisemitismus. Lerne mal Geschichte. Der Vergleich heutiger Politik mit den Verbrechen des Nationalsozialismus ist in Österreich (und international) hochgradig problematisch. Historiker warnen fast durchgehend davor, die Shoah durch solche Vergleiche zu relativieren. Die industrielle Vernichtung von Millionen Menschen mit aktuellen militärischen Konflikten oder politischen Spannungen gleichzusetzen, verharmlost das Leid der Opfer des NS-Regimes. Es ist möglich, Kritik an einer Regierung zu üben, ohne den Holocaust als rhetorisches Werkzeug zu missbrauchen. Du versuchst aber mit deinen beschissenen Aussagen, den Holocaust zu relativieren. Mit dir stimmt vieles nicht

Die willige EUSA Fotzen unterstützen das Netanjahu Regime in dem sie ihre Richter vor deren Schergen nicht schützen

In Österreich herrscht Meinungsfreiheit, im Gegensatz zur Türkei, aber diese endet dort, wo das Verbotsgesetz (Wiederbetätigung/Verharmlosung des Holocaust) oder der Tatbestand der Verhetzung beginnt. Kritik an Israel ist legal; die Verwendung von NS-Parallelen zur Dämonisierung des jüdischen Staates wird jedoch oft als Indiz für israelbezogenen Antisemitismus gewertet (siehe IHRA-Definition).
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist eine unabhängige Institution. Während Politiker unterschiedliche Meinungen zu den Verfahren äußern, gibt es keine Belege dafür, dass europäische Staaten physische Gewalt gegen Richter zulassen oder diese nicht schützen. Solche Behauptungen driften oft in Verschwörungsmythen ab.
Wer eine politische Debatte mit sexistischen Beschimpfungen und Entmenschlichung führt, zeigt, dass es ihm nicht um einen konstruktiven Diskurs, sondern um reine Provokation geht. Solche Sprache diskreditiert die eigene Position von vornherein.

Historiker sehen extreme parallelen, was Politiker aus ihren Sesseln babbeln und mit viel Lobbyarbeit und etwaigen Geld oder später mit gut bezahlen Posten umsetzen ist mit Vorsicht zu genießen:



aber im sinne des Hausfriedens lasse ich das Thema, mir ist schon klar das eine höhere Instanz, insbesondere in Europa bzw. Österreich in dem Thema festgefahren ist.

Was für eine gequirlte Judenhetzende Scheiße. Lass es, du hast meine Geduld überstrapaziert.
 
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