Ja, nur moderiere ich es nicht nach meinen Regeln, die Regeln haben, zwar auch unter meiner Mitwirkung, andere User aufgestellt. Darunter auch Muslime, vor allem aber macht auch der Gesetzgeber in Deutschland, Österreich und der EU einige Regeln, egal ob diese Regeln mir gefallen oder nicht.
Nicht pauschal, sondern jene die ich gelöscht habe. So mit sagst du wieder, dass du dir die Paragraphen nicht durchgelesen hast. Frage mal Mortimer, wie es so ist mit Beiträgen gegen das Verbotsgesetz.
Vor einigen Jahren habe ich deswegen ca. 300.000 Beiträge gelöscht, hätte zwar nicht sein müssen, aber einzeln jeden Beitrag durchgehen, würde ich heute noch daran sitzen. Cobra ist es aufgefallen, weil er Themen von ihm gesucht hat.
1. Israel-Naziland-Vergleiche und das Verbotsgesetz
Das Verbotsgesetz bestraft primär die Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn (§ 3g VerbotsG) sowie das Leugnen, Verharmlosen oder Gutheißen von NS-Völkermord (§ 3h VerbotsG).
Verharmlosung des Holocaust: Wenn durch den Vergleich (z.B. „Israel macht heute genau das gleiche wie die Nazis“) die Gräueltaten des Holocausts relativiert oder in ihrem Ausmaß herabgesetzt werden, kann dies den Tatbestand der Verharmlosung (§ 3h) erfüllen.
Neu: Seit der Reform 2023 ist nicht mehr nur die „gröbliche“ Verharmlosung strafbar, sondern jede Form der Verharmlosung des Holocaust.
2. Verhetzung (§ 283 StGB)
Oft greift bei solchen Aussagen eher der Tatbestand der Verhetzung im Strafgesetzbuch. Wer öffentlich gegen eine Gruppe (z.B. Menschen jüdischer Herkunft oder den Staat Israel als Stellvertreter) zu Hass aufstachelt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft, macht sich strafbar.
Der Vergleich Israel = Naziland wird von Gerichten häufig als antisemitisch eingestuft, da er die Täter-Opfer-Umkehr nutzt, um eine ganze Bevölkerungsgruppe herabzuwürdigen.
3. Netanjahu-Hitler-Vergleiche
Beleidigung/Üble Nachrede: Solche Vergleiche können als massive persönliche Beleidigung oder Verleumdung gewertet werden.
Staatsschutz-Relevanz: In Deutschland und Österreich prüfen Sicherheitsbehörden regelmäßig solche Fälle (z.B. bei Aussagen, Hitler sei „besser“ als Netanjahu), da hier oft die Grenze zur Volksverhetzung oder zur Billigung von NS-Unrecht überschritten wird.
Zusammenfassend: Die österreichische Justiz zieht hier eine sehr klare Grenze. Während Kritik an der Politik Israels erlaubt ist, wird die
Gleichsetzung mit dem Nationalsozialismus oder Hitler fast immer als strafbare Verhetzung oder Verharmlosung verfolgt.
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Wichtig: Auch das bloße Teilen oder Liken solcher Inhalte in sozialen Medien wie WhatsApp, Facebook oder TikTok kann bereits ausreichen, um ein Verfahren wegen Wiederbetätigung oder Verhetzung auszulösen.