wer beihilfe für den genozid in gaza und libanon für israel leistet,wird halt isoliert,da hilft auch keine ablenkung durch erdogan oder sonst wem
Wie oft noch, Beleidigungen zählen nicht zur Menungsfreiheit.nein warum? dieser thread hat nichts mit erdogan zu tun. findest du es also gut,das man hier die meinungsfreiheit einschränkt.
Ja, Lügenfritz ist eine Beleidigung, weil es eine ehrverletzende Zuschreibung ist, die eine konkrete Person herabsetzt. Sag es zu Erdogan, also "Lügenrecep" in der Türkei und du wirst nur noch gesiebte Luft atmen.lügenfritz soll eine beleidigung sein?
''lügenfritz'' sollte in einer demokratie von der meinungsfreiheit abgedeckt sein. den paragraf188 stgb benutzt man immer mehr um kritische bürger einzuschütern.Wie oft noch, Beleidigungen zählen nicht zur Menungsfreiheit.
Ja, Lügenfritz ist eine Beleidigung, weil es eine ehrverletzende Zuschreibung ist, die eine konkrete Person herabsetzt. Sag es zu Erdogan, also "Lügenrecep" in der Türkei und du wirst nur noch gesiebte Luft atmen.
Man kann sagen, Friedrich Merz hat in der Vergangenheit mehrfach Aussagen gemacht, die sich im Nachhinein als falsch oder irreführend herausgestellt haben oder Merz bleibt seiner Tradition treu, Fakten flexibel auszulegen. Dann kann man ihn ungestraft auch "Faktenflexibler Fritz" nennen.
Selbst wenn man den Wahrheitsbeweis erbringst, dass Merz in einem konkreten Fall gelogen hat, darf man ihn trotzdem nicht pauschal "Lügenfritz“ nennen, ABER man darf sein Verhalten oder seine konkrete Aussage als Lüge bezeichnen, wenn man es belegen kannst
''lügenfritz'' sollte in einer demokratie von der meinungsfreiheit abgedeckt sein. den paragraf188 stgb benutzt man immer mehr um kritische bürger einzuschütern.
Ich weiß, du willst "Lügenfritz" unbedingt als Grundrecht verankern, aber so einfach ist es nicht. Versuche es mal in der Türkei mit Lügenrecep. "Lügenfritz" ist eben in den Augen der Justiz eine pauschale Herabsetzung. Ja, ein einzelner Kommentar in einer Social-Media-Spalte beeinträchtigt die Handlungsfähigkeit eines Bundeskanzlers in der Realität in keiner Weise. Die gesetzliche Hürde der "erheblichen Erschwerung“ wurde hier von der Justiz extrem niedrig angesetzt.Einschüchterung kritischer Bürger
Das Zentrum des Problems ist allerdings Paragraf 188 StGB selbst. Er ist die Quelle dieser unsinnigen Strafverfolgungen. Er gibt der Justiz ein Instrument in die Hand, mit dem sie selbstständig, ohne Anzeige eines Betroffenen politische Meinungsäußerungen strafrechtlich verfolgen kann. Dass sie diese Möglichkeiten auch nutzt, ist keine Überraschung. Solch eine Norm hat in einer funktionierenden Demokratie nichts, aber auch gar nichts verloren
Wer einen anderen als Lügner abwertet, macht gleichzeitig von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch. Und die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie. In den Worten des Verfassungsgerichts: Sie ist für die Demokratie „schlechthin konstituierend“. Oder noch deutlicher: Ohne Meinungsfreiheit keine Demokratie.
Das Strafrecht kann deshalb keine Mimosen schützen. Es bietet keinen übertriebenen Schutz der Ehre für Überempfindliche. Mit Frechheiten, Unverschämtheiten, groben Unhöflichkeiten im Alltag können erwachsene Menschen umgehen, ohne dass sie das Strafrecht brauchen
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Bundeskanzler als „Lügenfritz“ - Warum Politiker keine Mimosen sein dürfen
Ein Gericht verurteilt einen Facebook-Nutzer, weil er den Bundeskanzler als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Hier waren übereifrige Richter und Staatsanwälte am Werk. Das Urteil ist juristisch falsch – und Politikerbeleidigung sollte aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.www.cicero.de
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