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Nachrichten aus Deutschland

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 13322
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Es ist kein Geheimnis, dass Straftaten und damit meine ich nicht verbale Straftaten gegen Juden in Deutschland anders gewichtet sind als andere. das hat in Deutschland immer noch Tradition. Ein Brandanschlag auf eine Synagoge ist "Israelkritik", Schmiereien am Moscheen sind rassistisch, islamophob oder sonstwie motiviert, aber keinesfalls "Türkeikritik. Da wird man schon mal nachfragen dürfen ob Statistiken das halten was sie versprechen.

TROISDORF. Weil er im Juli 2016 einen Troisdorfer Arzt in seiner Praxis mit einem Messer bedroht hatte, wurde ein 46-jähriger Mann vom Amtsgericht Siegburg verurteilt. Doch Angeklagter, Staatsanwaltschaft und Opfer gehen in Berufung.
Von Marcel Hönighausen, 05.02.2018


Der Überfall auf einen Troisdorfer Arzt sorgte im Juli 2016 für großes Aufsehen: Ein damals 45 Jahre alter Mann soll ihn in seiner Praxis mit einem Messer derart bedroht haben, dass er nach eigenen Angaben Angst vor einer Hinrichtung hatte. Vor dem Amtsgericht in Siegburg wurden der 45-Jährige und dessen 19 und 15 Jahre alten Söhne, die an der Attacke beteiligt waren, deshalb wegen gemeinschaftlicher Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung angeklagt – und auch verurteilt. Der Vater hat damals eine Gesamtgeldstrafe von 5000 Euro erhalten. Das Verfahren gegen seinen 19-jährigen Sohn wurde gegen eine Zahlung von 1000 Euro eingestellt, der jüngste Sohn zum Ableisten von insgesamt 70 Sozialstunden verurteilt.



Die Akte kann indes noch nicht geschlossen werden: Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft und der Arzt, der als Nebenkläger im Prozess auftrat, sind nach dem Urteil in Berufung gegangen. Damit kommt der Fall demnächst vors Bonner Landgericht. Das war geschehen: Der 19-jährige Sohn befand sich am 25. Juli 2016 wegen eines Wadenbeinbruchs zur Nachbehandlung in der Troisdorfer Praxis. Nach Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Patient soll die Behandlung dann vorerst abgebrochen worden sein. Im Anschluss daran, so die Anklage, sollen Freunde des Patienten den Vater angerufen und gesagt haben, der 19-Jährige sei beleidigt worden.

Der Vater stürmte daraufhin gemeinsam mit dem jüngeren Sohn in die Praxis. Dort soll er zunächst die Frau des Arztes beschimpft und ihr ins Gesicht geschlagen haben. Den Mediziner, der vom Tumult in den Flur gelockt wurde, forderte der 45-Jährige auf, sich bei seinem Sohn zu entschuldigen und ihm die Hände und Füße zu küssen. Der jüngere Sohn packte den Arzt von hinten und zwang ihn in gebückte Haltung. Weil der Vater in dieser Situation ein Messer mit rund 40 Zentimeter langer Klinge zückte, hatte der 54-jährige Arzt jüdischen Glaubens massive Todesangst. Obwohl sich der Arzt wie gefordert entschuldigt hatte, drohte der Angeklagte weiter: Er sei Palästinenser und habe schon viele Juden abgestochen. Außerdem soll er drei Mal „Allahu Akbar“ gerufen haben.

Einen religiösen oder politischen Hintergrund konnte man aber im Vorfeld des Prozesses ausschließen. Der 54 Jahre alte Arzt löste sich schließlich aus dem Griff des 15-Jährigen, und die Angreifer flohen. Der Arzt hatte sich einen Muskelabriss in der Leiste zugezogen, später am Tag wurde er dann mit Verdacht auf einen Herzinfarkt in eine Klinik eingewiesen. Sowohl der Mediziner als auch seine Ehefrau sind seit der Tat traumatisiert und befinden sich deshalb in Behandlung.
46-Jähriger verurteilt: Familie bedrohte Arzt in Troisdorf mit Messer | General-Anzeiger Bonn
 
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