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Nachrichten aus Frankreich

„Wenn es Luftbilder gibt, sind wir erledigt“, sagt ein Le Pen-Unterstützer in der Menge
Nach ihrer Verurteilung geht Marine Le Pen in die Offensive. Aber sich zum Opfer des Systems zu erklären und sich mit Martin Luther King zu vergleichen, könnte sich als falsche Strategie erweisen. Die Proteste ihrer Anhänger sind eine Gratwanderung.
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RN mobilisiert mit Reisebussen und 80er-Jahre Hits
Le Pens Einladung zur Demonstration kam einer Gratwanderung gleich. Wem es nicht gelingt, in dieser Lage genügend Teilnehmer zu versammeln, der sendet ein Signal der Schwäche aus. Wäre es andererseits zu einer massiven Mobilmachung, ja zu Ausschreitungen gekommen, hätte sich Le Pen die jahrelange Arbeit, als normale Partei des demokratischen Spektrums erscheinen zu wollen, an einem Tag zunichtegemacht.
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Wenn es um reine Zahlen ging, hat Le Pen ihre Wette verloren. „Das Volk von Frankreich hat ein Rendezvous mit seinem Schicksal“, wurde in einem Filmchen deklariert, das zusammen mit verteilten Frankreichfahnen und Hits aus den 80er-Jahren für Stimmung unter den Anhängern sorgen sollte. Doch das Rendezvous mit dem Schicksal haben nicht viele wahrgenommen, trotz der Reisebusse, die die Partei angemietet hatte, um Unterstützer aus den fernen Wahlkreisen anzukarren. Die Veranstalter zählten 10.000 Demonstranten, aber das wirkte angesichts eines nur locker gefüllten Platzes übertrieben.

 
Paris: Festnahmen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne
In Paris sind womöglich Pläne für einen mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag vereitelt worden.

Wie die französische Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft PNAT mitteilte, nahm die Polizei gestern zwei Männer wegen „krimineller Verschwörung“ im Zusammenhang mit einem „terroristischen Vorhaben“ sowie wegen Sprengstoffbesitzes fest.

Zwei Männer in U-Haft
Die beiden Männer seien in U-Haft. Einem dritten Mann werde die Nichtanzeige eines „terroristischen Verbrechens“ zur Last gelegt.

Alle drei Festgenommenen seien älter als 18 Jahre. Wie weit fortgeschritten ihr mutmaßlicher Anschlagsplan war, wurde nicht mitgeteilt. Bei dem Hauptverdächtigen handelt es sich französischen Medienberichten zufolge um einen in Nordfrankreich lebenden 19-Jährigen mit Verbindungen zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).

Bericht: Sprengstoffweste gefunden

 
Fragen Sie Frau Eva:
Leni Rastlos ist einfach nur angewidert, wie plump gerade rechte Pappnasen öffentliche Gelder hinterziehen.
Jetzt hat es Marine Le Pen erwischt. Le Pen wurde vom Pariser Strafgericht verurteilt, das hat in Frankreich eine politische Debatte ausgelöst, die weit über den konkreten Fall hinausgeht. Zwar wurde Marine Le Pen vom rechtsnationalen Rassemblement National (RN), wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder des EU-Parlaments zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon mit elektronischer Fußfessel, zwei auf Bewährung, doch im Zentrum der Diskussion steht eine andere Maßnahme, der sofortige Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Bleibt es dabei, könnte die derzeit in allen Umfragen deutlich führende Politikerin nicht an den im Frühjahr 2027 geplanten Präsidentenwahlen teilnehmen. Es gab einen Ermessensspielraum, der von dem Pariser Strafgericht gegen Marine Le Pen ausgelegt wurde. In ihrem Urteil entschieden die Richter, dass fünfjährige Verbot an einer Wahl teilzunehmen ab sofort, also noch vor Abschluss des Berufungsverfahrens, zu vollstrecken. Diese exécution provisoire ist rechtlich zulässig, aber nicht zwingend. Zwar sieht das Antikorruptionsgesetz Loi Sapin 2, eine automatische Unwählbarkeit bei Veruntreuung öffentlicher Gelder vor, doch das Gericht hat sich in seinem Urteil nicht auf dieses Gesetz bezogen. Le Pens Handlungen endeten spätestens am 15. Februar 2016, das Gesetz trat aber erst im Dezember 2016 in Kraft. Die Aberkennung der Wählbarkeit war daher keine ,,zwingende Strafe".
Aber sie wurde dennoch verhängt und vorläufig vollstreckt, es ist eine bewusste Entscheidung der Richter. Die vorsitzende Richterin verwies auf die Schwere der Tat (über vier Millionen Euro Schaden), den organisierten Charakter, die Wiederholungsgefahr und das öffentliche Interesse am Schutz der Ordnung. Ein anderes Gericht hätte wohl bei gleicher Sachlage anders entschieden.
Veruntreuung öffentlicher Gelder ist in der französischen Politik ein wiederkehrendes Problem, zahlreiche Spitzenpolitiker wurden dafür bereits verurteilt.
Ex-Premierminister Alain Juppé wurde 2004 verurteilt, weil er Parteimitarbeiter zum Schein als städtische Angestellte beschäftigt hatte. Der Konservative wurde zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und zehn Jahren Unwählbarkeit verurteilt, die im Berufungsverfahren auf ein Jahr reduziert wurde und erst dann in Kraft trat.

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Streit zwischen Frankreich und Algerien verschärft sich
Die jüngsten Spannungen zwischen Frankreich und Algerien weiten sich aus: Frankreichs Außenminister Jean-Noel Barrot droht mit „Konsequenzen“, falls Algerien an der angekündigten Ausweisung von zwölf französischen Beamten festhält.

„Wenn Algerien eine Eskalation will, dann werden wir mit größter Härte reagieren“, sagte Barrot heute dem Sender France 2. Algerien hatte am Sonntag zwölf Mitarbeiter des französischen Innenministeriums aufgefordert, das Land innerhalb von 48 Stunden zu verlassen.

Streit dreht sich um Entführungsfall
Die algerische Maßnahme war wiederum eine Reaktion auf die Festnahme eines algerischen Konsularbeamten in Paris, dem die französische Justiz die Beteiligung an einer Entführung eines algerischen Regierungskritikers vorwirft. Gegen ihn und zwei andere Algerier ermittelt die französische Justiz unter anderem wegen terroristischer Vereinigung.

 
Wenn linksgrüne Richter politische Entscheide fällen:

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Für Rechtsextremisten ganz am rechten Rand, ist alles was nicht dort steht Linksgrün :lol27:
Le Pen ist eine korrupte Politikerin, sie selbst hat vor einigen Jahren gefordert, dass man Politiker denen Fehlverhalten nachgewiesen wurde, nicht mehr für ein politisches Amt kandidieren dürfen.
Ich liebe es, wenn Anhänger von Rechtsextremisten keine Ahnung haben :lol27:
 
Nein, Le Pen wurde nicht zu Unrecht verfolgt
Nachsicht gegenüber einer Politikerin, die gegen das Gesetz verstoßen hat, könnte schlimme Folgen für die Demokratie haben. Warum die Argumente, der Politik Vorrang vor dem Recht einzuräumen, falsch sind

Der Princeton-Politologe Jan-Werner Müller geht in seinem Gastkommentar auf die Kritik am Urteil gegen Marine Le Pen ein. Er warnt davor, "ohne Not Zugeständnisse in Sachen Rechtsstaatlichkeit zu machen".

Ende März untersagte ein französisches Gericht Marine Le Pen für fünf Jahre die Kandidatur für ein politisches Amt mit der Begründung, ihre Partei, der rechtsextreme Rassemblement National (RN), habe systematisch mehr als vier Millionen Euro an öffentlichen Geldern veruntreut. Die für das Personal der Mitglieder des Europäischen Parlaments in Brüssel vorgesehenen Gelder wurden stattdessen zur Deckung der Ausgaben des RN in Frankreich verwendet.

Le Pen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, und ihre Anhängerinnen und Anhänger sind nicht die Einzigen, die es bemängeln. Auch liberale Stimmen argumentieren, es wäre besser, Le Pen bei den Präsidentschaftswahlen 2027 antreten und die Wählerinnen und Wähler über sie urteilen zu lassen. Doch diese Argumente dafür, der Politik Vorrang vor dem Recht einzuräumen, sind zutiefst fehlerbehaftet.

Politik vor Recht
Ein derartiges Argument spiegelt die Behauptung von US-Vizepräsident J. D. Vance wider, die europäischen politischen Eliten würden ihrem eigenen Volk nicht trauen. Sie hätten laut seiner Darstellung kein Problem damit, Wahlergebnisse zu annullieren, die nicht nach ihrem Geschmack sind. Sein Beispiel sind die jüngsten rumänischen Präsidentschaftswahlen, die für ungültig erklärt wurden, nachdem der rechtsextreme Kandidat Călin Georgescu die erste Runde gewonnen hatte. Das Wahlamt kam zu dem Schluss, er habe "die Wahlvorschriften nicht eingehalten", und untersagte ihm die Kandidatur.
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Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die französische Justiz auf Geheiß der Politik gehandelt hat oder – noch wichtiger – dass sie es auf Le Pen abgesehen hatte. Auch zahlreiche andere Politiker, darunter eindeutige Vertreter des Establishments wie der frühere Premier François Fillon, wurden wegen Veruntreuung verurteilt. Sogar ehemalige Präsidenten wie Nicolas Sarkozy wurden der Korruption für schuldig befunden. Le Pen hatte in diesen Fällen stets harte Strafen gefordert; nun jedoch vertritt sie praktischerweise die Ansicht, dass das Volk selbst das oberste Gericht sei.

 
Angreifer in Nantes war von Hitler begeisterter Einzelgänger
Der Messerangreifer in einer Schule im französischen Nantes ist zuvor als ein von Adolf Hitler begeisterter Einzelgänger aufgefallen und hat seine Mitschüler ohne jedes erkennbare Motiv angegriffen. Der 16-Jährige habe nach seiner Festnahme am Donnerstag keinerlei Gründe für die Tat genannt und sei vorübergehend in die Psychiatrie eingewiesen worden, sagte Staatsanwalt Antoine Leroy in Nantes gestern.

Eine 16-Jährige starb bei der Attacke. Zudem wurden zwei weitere Schüler und eine Schülerin im Alter von 15 und 16 Jahren verletzt.

 
Toter in französischer Moschee: Verdächtiger stellt sich
Zwei Tage nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Muslim in einer Moschee im Süden Frankreichs hat sich der mutmaßliche Täter in Italien der Polizei gestellt. Der 2004 in Lyon geborene Franzose solle demnächst nach Frankreich ausgeliefert werden, teilte der Staatsanwalt von Ales, Abdelkrim Grini, heute mit. Der Mann hatte sich gestern am späten Abend auf einer Polizeistation im italienischen Pistoia gemeldet.

„Wir gehen von einer antimuslimischen und islamfeindlichen Tat aus“, sagte Grini dem Sender BFM. Der Mann stamme aus einer bosnischen Familie, sei arbeitslos und bisher nicht der Polizei bekannt, hatte der Staatsanwalt bereits zuvor mitgeteilt.

Der Tatverdächtige hatte am Freitag einen jungen Malier erstochen, der sich allein in der Khadidja-Moschee im Ort La Grand-Combe nördlich von Ales aufhielt und die Moschee vor dem Freitagsgebet geputzt hatte. Die Tat wurde später entdeckt, als weitere Muslime zum Gebet eintrafen.

 
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