LGBTQ-Gesetz
EuGH-Urteil zu Ungarn als Richtungsweiser
Unter dem vor rund einer Woche abgewählten Langzeitpremier Viktor Orban hatte Ungarn zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit der Europäischen Union. Eine davon betraf das ungarische „Kinderschutzgesetz“ von 2021, im Zuge dessen die Rechte von LGBTQ-Menschen sukzessive eingeschränkt wurden. Die EU-Kommission reichte Vertragsverletzungsklage gegen Budapest ein, am Dienstag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil verkünden.
Das ungarische Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität in Büchern, Fernsehen und anderen Medien. Sie müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Darüber hinaus wurde jede Art von Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.
Das Gesetz galt als besonderes Anliegen von Orban. Seine Regierung begründete das Gesetzespaket mit dem Bestreben, das „Recht der Kinder auf ihre bei der Geburt empfangene geschlechtliche Identität“ schützen zu wollen. Kritikerinnen und Kritiker sahen darin dagegen die Bemühung, im EU-Land eine homofeindliche Zensur nach russischem Vorbild einzuführen.
Verstoß auf mehreren Ebenen
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das Gesetz als „Schande“. Die Kommission reichte Klage ein und beantragte festzustellen, dass Ungarn damit auf mehreren Ebenen gegen EU-Recht verstoßen hat: gegen das Recht in Bezug auf den Binnenmarkt für Dienstleistungen, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gegen mehrere Rechte aus der EU-Grundrechtecharta sowie gegen die „Werte, auf die die EU sich gründet“. 16 Mitgliedsländer, darunter Österreich, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an.
Im Juni des Vorjahres schlug EuGH-Generalanwältin Tamara Capeta vor, der Klage in vollem Umfang stattzugeben. Die fehlende Achtung vor oder Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien rote Linien, argumentierte sie. Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für die urteilenden Richter nicht bindend, sie folgen ihnen aber häufig.
Stetige Verschärfung
Auch nach 2021 verschärfte Ungarn seine LGBTQ-Politik weiter: Erst vor einem Jahr segnete das Parlament eine Verfassungsänderung ab, die es der Regierung erlaubt, öffentliche Veranstaltungen der LGBTQ-Gemeinschaft wie Pride-Paraden zu verbieten. Durch das Gesetz können Organisatoren und Teilnehmende der Paraden mit Geldstrafen von bis zu 500 Euro belegt werden. Das Gesetz erlaubt auch den Einsatz von Überwachungstechnologie einschließlich Gesichtserkennung, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu identifizieren.
Unter dem vor rund einer Woche abgewählten Langzeitpremier Viktor Orban hatte Ungarn zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit der Europäischen Union. Eine davon betraf das ungarische „Kinderschutzgesetz“ von 2021, im Zuge dessen die Rechte von LGBTQ-Menschen sukzessive eingeschränkt wurden. Die...
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