Justizministerium: Zur Festnahme Putins verpflichtet
Ungarn will den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin ignorieren. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, hieß es aus Budapest. Auf ORF.at-Nachfrage teilte das heimische Justizministerium heute mit, dass Haftbefehle des IStGH umzusetzen und Gesuchte festzunehmen seien.
„Keine Person steht über dem Recht, was konkret bedeutet, dass jedes einzelne Verbrechen lückenlos aufgeklärt werden muss. Es darf keine Straffreiheit geben“, hielt das Ressort fest. Für die Vertragsparteien des Römer Statuts – also auch für Österreich – bestehe eine Kooperationsverpflichtung: „Haftbefehle des Gerichtshofs sind umzusetzen, und von dem Gerichtshof Gesuchte sind festzunehmen.“
Der IStGH hatte vergangenen Freitag einen Haftbefehl gegen Putin erlassen. Es bestünden „vernünftige Gründe“ für die Annahme, dass der Staatschef für die als Kriegsverbrechen einzustufende Verschleppung von Kindern auf russisches Territorium „persönlich verantwortlich“ sei. Der Strafgerichtshof wird von 123 Staaten getragen, Russland ist nicht darunter.
Ressort: Immunität schützt nicht
Das Justizministerium verweist in seiner Stellungnahme auf ein Urteil des IStGH aus dem Jahr 2019, wonach die oft zitierte Immunität für Staatsoberhäupter nicht vor Festnahmen im Ausland gilt. Anlass für die Entscheidung war der seit 2009 geltende Haftbefehl gegen den früheren sudanesische Machthaber Omar al-Baschir.
orf.at