Russische Forscher entwickeln Kamera-Kapseln für Darmspiegelung
Mit dem einzigartigen, weltweit seinesgleichen suchenden „Landysch“-Gerät soll Ende dieses Jahres im russischen Lesnoy (Gebiet Swerdlowsk) die Produktion von “smarten” Kapseln für die Darmspiegelung begonnen werden.
Die Produktion soll den Bedarf der russischen Medizin an diesem High-Tech-Erzeugnis decken, schreibt die Wochenzeitschrift der Russischen Akademie der Wissenschaften „Poisk".
„Landysch“ wurde von der Nationalen Universität für Nuklearforschung (MEPhi) entwickelt und umfasst eine winzige Kapsel für einmalige Nutzung mit einem Netzteil und einer farbgebenden Videokamera sowie einen kompakten Sender, der am Gürtel des Patienten angebracht wird. Dazu gehört auch eine Software, mit der die von der Kapsel „gesammelten“ Daten ausgewertet werden. Die Kapsel passiert den kompletten Magen-Darm-Kanal innerhalb von acht Stunden. Die Kapseln werden von Elektrpochimpribor, einer Tochterfirma der russischen Atomholding Rosatom, in Lesnoy hergestellt.
„In Lesnoy wird voraussichtlich zum Jahresende eine multifunktionale Produktionsstätte eröffnet“, sagte der stellvertretende Leiter des „MEPhI“-Engineering-Zentrums, Konstantin Meschankow.
Ihm zufolge wird der Bau der Produktionsstätte von der Staatsholding Rosatom finanziert, die mit neuen forschungsintensiven Produktionen neue Arbeitsplätze schaffen will.
"Sobald die klinischen Tests des Gerätes abgeschlossen sind, werden in Lesnoy bis zu 300 000 Kapseln pro Jahr hergestellt. Nach unseren Kalkulationen wird dies den Bedarf des Landes decken“, sagte Meschankow.
Er hob hervor, dass die Funktionalität der Kapseln noch erweitert und die Qualität der Untersuchungen im Magen- und Darmbereich verbessert werden könne.
"Sollte ein Arzt nicht tagelang Videos von jedem einzelnen Patienten ansehen können, haben wir dafür die entsprechende Software entwickelt, die Schäden im Verdauungstrakt automatisch erkennt. Dem Arzt wird signalisiert, auf welche Problemzone er genauer schauen sollte“, so Meschankow.
"Im Vergleich zur japanischen und israelischen Analoga kann unsere Software auf jedem Computer installiert werden. Im Ausland muss neben der Kapsel auch ein leistungsstarker spezieller Computer erworben werden. Unter dem Strich ist das sehr kostspielig", sagte der Vizechef des „MEPhI“-Engineering-Zentrums.
Das russische Erzeugnis soll deutlich billiger als ausländische Analoga sein. Technologisch sei „Landysch“ jetzt bereits besser als ausländische Analoga, betonte Meschankow. Zukünftig sollen in Lesnoy auch magnetische Kapseln entwickelt werden, die Medikamente enthalten.
"Das ‚MEPhI‘-Engineering-Zentrum dient Rosatom als Ideengeber für Neuheiten. So können die jungen Leute in der Provinz, also qualifizierte Fachkräfte — unsere Absolventen vor der Abwanderung abgehalten werden.“ Derzeit gebe es in Russland eine Menge an aussichtsreichen Entwicklungen, die weltweit ihresgleichen suchen, sagte Meschankow abschließend.
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Grundgesetz ist EU-Recht übergeordnet - Zahlt Russland Yukos-Klägern zwei Mrd. Euro?
Russlands Verfassungsgericht hat am Dienstag die eindeutige Priorität des Grundgesetzes des Landes bekräftigt. Demnach stehen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gefasste Beschlüsse unter der vorrangigen Rolle des russischen Grundgesetzes.
In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, ob Russland den Ex-Eigentümern des Ölkonzerns Yukos etwa zwei Mrd. Euro zahlen wird. Dem Verfassungsgericht zufolge bedeutet die Beteiligung Russlands an einem internationalen Abkommen keinen Verzicht auf die staatliche Souveränität.
Obwohl die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ein Teil des russischen Rechtssystems sei, könnten die Menschenrechtskonvention und die darauf basierenden Stellungnahmen des EGMR die Priorität der Verfassung nicht abschaffen, sagte Richter Sergej Mawrin, der die entsprechende Entscheidung verkündete.
Somit gewinne die Wirksamkeit der Verfassung die Oberhand über die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Russlands Verfassungsgericht werde über die Erfüllung des jeweiligen Urteils des Gerichtshofs in Straßburg gesondert entscheiden.
„Sollte das russische Verfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass ein in Straßburg gefasster Beschluss und die Verfassung inkompatibel sind, so ist er nicht vollstreckbar“, so der Richter.
„Ich werde die Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht kommentieren. Das ist eine Entscheidung, die nicht einklagbar ist“, teilte Dmitri Peskow, Sprecher von Präsident Wladimir Putin, gegenüber Journalisten mit.
Auf der Tagesordnung steht zurzeit der Beschluss des EGMR über eine mögliche Entschädigung der früheren Yukos-Aktienbesitzer in Höhe von zirka zwei Milliarden Euro durch Russland.
Wie Richter Mawrin zuvor am selben Tag erklärt hatte, hat bisher niemand diese Frage dem Verfassungsgericht vorgelegt, deshalb habe das Gericht sie nicht erörtert.
Ende Juli 2014 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Zahlung von knapp 1,86 Milliarden Euro an die Ex-Aktieninhaber von Yukos entschieden.
Außerdem hatte das Haager Schiedsgericht der Klage von Yukos stattgegeben, wonach Russland gegen die Energiecharta verstoßen und alle Aktiva des Unternehmens faktisch beschlagnahmt habe. Laut dem Beschluss soll Russland den ehemaligen Teilhabern 50 Milliarden US-Dollar zahlen.
http://de.sputniknews.com/politik/20150714/303264141.html