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Krim-Übergabe an Ukraine 1954 verfassungswidrig – russische Justiz
Der Beschluss über die Übergabe des Gebietes Krim aus dem Bestand der RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik) an die Ukraine 1954 stand im Widerspruch zur sowjetischen Verfassung, wie aus der Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Russlands auf Anfrage von Sergej Mironow, Chef der Partei „Gerechtes Russland“, hervorgeht.
„Die 1954 gefassten Beschlüsse der Präsidien der Obersten Räte der RSFSR und der UdSSR über die Übergabe des Gebietes Krim aus dem Bestand der RSFSR an die Ukrainische SSR haben der Verfassung der RSFSR und der Verfassung der UdSSR widersprochen“, so die Staatsanwaltschaft, deren Antwort auf der offiziellen Webseite von Mironow veröffentlicht ist.
Die Anklagebehörde hebt hervor, dass diese Angelegenheit nicht zum Kompetenzbereich der genannten Gremien, sondern zu dem der höchsten Machtorgane des Staates gehörte.
Die Generalstaatsanwaltschaft unterstreicht auch, dass sich die Stadt Sewastopol auch nach der Übergabe des Gebietes Krim an die Ukrainische SSR weiter unter der Jurisdiktion der RSFSR befunden hatte. Später wurde der föderale Status von Sewastopol im Juli 1993 vom Obersten Rat Russlands bestätigt.
Krim-Übergabe an Ukraine 1954 verfassungswidrig ? russische Justiz / Sputnik Deutschland - Nachrichten, Meinung, Radio
Der Beschluss über die Übergabe des Gebietes Krim aus dem Bestand der RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik) an die Ukraine 1954 stand im Widerspruch zur sowjetischen Verfassung, wie aus der Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Russlands auf Anfrage von Sergej Mironow, Chef der Partei „Gerechtes Russland“, hervorgeht.
„Die 1954 gefassten Beschlüsse der Präsidien der Obersten Räte der RSFSR und der UdSSR über die Übergabe des Gebietes Krim aus dem Bestand der RSFSR an die Ukrainische SSR haben der Verfassung der RSFSR und der Verfassung der UdSSR widersprochen“, so die Staatsanwaltschaft, deren Antwort auf der offiziellen Webseite von Mironow veröffentlicht ist.
Die Anklagebehörde hebt hervor, dass diese Angelegenheit nicht zum Kompetenzbereich der genannten Gremien, sondern zu dem der höchsten Machtorgane des Staates gehörte.
Die Generalstaatsanwaltschaft unterstreicht auch, dass sich die Stadt Sewastopol auch nach der Übergabe des Gebietes Krim an die Ukrainische SSR weiter unter der Jurisdiktion der RSFSR befunden hatte. Später wurde der föderale Status von Sewastopol im Juli 1993 vom Obersten Rat Russlands bestätigt.
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