@ares
Auch in der islamischen Welt gibt es keine Einigkeit, in welcher Form sich Frauen in der Öffentlichkeit verhüllen müssen. Der Wortlaut des Koran ist hier nicht eindeutig. Aus Sure 24:31 geht nicht hervor, dass auch der Kopf bzw. die Haare bedeckt sein sollen ("sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck [d. h. die Körperteile, an denen sie Schmuck tragen; der Übers.] nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen"). Auch Sure 33:59 schafft keine Klarheit ("O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf [djilbab] über sich herunter ziehen").
Im Allgemeinen aber wird aus diesen Suren die Pflicht zur Verhüllung abgeleitet. Das zeigt sich bei gläubigen Musliminnen darin, dass sie lockere, weite Kleidung tragen, die Arme und Beinde bedecken und die Konturen des Körpers möglichst nicht abbilden. In der Regel gehört dann auch die Bedeckung des Kopfes dazu. Andere Musliminnen hingegen tragen ein Kopftuch, das die Haare bedeckt, das wiederum der sonstigen modischen Kleidung angepasst sein kann. Wiederum andere lehnen eine Verpflichtung zum Kopftuch ab, weil sie im Koran eben nicht ausdrücklich gefordert sei. Befürworterinnen und Befürworter des Kopftuches sprechen diesen Frauen dann zwar nicht den Glauben an sich ab, wohl aber seine Ernsthaftigkeit.
Unabhängig von der Herleitung aus dem Koran gibt es in den islamischen Ländern eine auf die Zeit Mohammeds zurück reichende Tradition der Kopfbedeckung von Frauen. Aus dieser Tradition heraus leitet sich eine kulturell bedingte, als religiös begründete Verpflichtung zum Tragen des Djilbab oder Tschador ab. Für die Gläubigen ist die Verhüllung dann ein Teil der Religion, weil sie zur tradierten Lebenspraxis des Islam - hinzugehört.