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Ohrlöcher stechen bei Kindern

Ich hab das meine Tochter entscheiden lassen. Beide wollten es als sie 3 Jahre alt waren. Aber die ohren-op bei beiden hab ich gewollt

Dann sollte man Kindern konsequenterweise auch mit drei Jahren die Entscheidung überlassen, ob sie rauchen, trinken, Autofahren oder Sex haben möchten. Wenn schon denn schon, was sollen diese halben Sachen nach willkürlichen Kriterien? Wieso soll ein Kind mit drei, sieben oder 15 Jahren über Ohrlöcher entscheiden dürfen aber über die anderen Dinge nicht? Es hat schon seine Gründe, wieso Jugendliche erst mit 18 bzw. 21 Jahren mündig sind. Bis sie dieses Alter erreicht haben, geht der Gesetzgeber und die Gesellschaft davon aus, dass die Eltern einfach aufgrund ihrer Lebenserfahrung und ihrem ausgeprägtem Urteilsvermögen Entscheidungen treffen können, die auch langfristig im Sinne des Kindes sind. Und es wird richtigerweise unterstellt, dass Eltern am besten beurteilen können, was richtig und was falsch, was gesund und was ungesund für ihre Kinder ist. Auch über die Grenze der Volljährigkeit hinaus machen Kinder ihre Entscheidungen von der Meinung ihrer Eltern mitabhängig, das ist vollkommen normal und auch vernünftig.

Was soll diese Diskussion? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
 
Und natürlich bist du nicht auf meine Frage eingegangen. Die Definition von "Misshandlung" hast du völlig ausser acht gelassen. Von psychischen Schäden beim Ohrlochstechen war nicht die Rede, der körperliche Schade ist unbestreitbar, auch wenn man es als solchen nicht erkennen möchte. Relevant ist auch nicht, ob man sich später an den Schmerz erinnert. Dir fehlt schlicht und einfach das nötige Rechtsverständnis. Wenn ich dir irgendetwas, was du gar nicht mehr brauchst, klaue, und du merkst es nicht einmal, ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt? Selbst Juristen sind der Meinung, das sowas wie Ohrlochstechen ein unerlaubter Eingriff in die physische Integrität eines Kindes darstellt. Es wird einfach nur geduldet. Es gibt Juristen, welche vollends davon überzeugt sind, dass ein Mensch, der aufgrund von Ohrlochstechen, Beschneidung, etc. auf Körperverletzung klagt, Recht erhalten würde. Es geht auch gar nicht darum, ob sich ein Kind überhaupt daran erinnert oder ob es sich später daran stört. Es geht lediglich darum, dass Eltern nicht dazu berechtigt sind, den Körper des Kindes ungefragt zu versehren. Dasselbe gilt für Prügelstrafen, aber das hatten wir ja bereits.
Also in Deutschland zumindest wurde 2012 mit klarer Mehrheit ein Gesetz erlassen, welches religiös motivierte Beschneidung von Säuglingen zulässt, insofern wundert mich die Aussage dieser Juristen in Bezug auf D. Natürlich sind viele mit dem Gesetz nicht einverstanden, aber das ist mit anderen Themen auch so, insofern ist da erstmal nix zu machen, was ich (obwohl Atheist) sehr begrüße.
 
Also in Deutschland zumindest wurde 2012 mit klarer Mehrheit ein Gesetz erlassen, welches religiös motivierte Beschneidung von Säuglingen zulässt, insofern wundert mich die Aussage dieser Juristen in Bezug zu D. Natürlich sind viele mit dem Gesetz nicht einverstanden, aber das ist mit anderen Themen auch so, insofern ist da erstmal nix zu machen, was ich (obwohl Atheist) sehr begrüße.

Schweizer Juristen. Aber das reicht ja bereits als Hinweis darauf, dass sowas wie Ohrlochstechen in einem Rechtsstaat, egal in welchem, nicht unproblematisch ist, sofern nicht ausdrücklich geregelt.
 
Schweizer Juristen. Aber das reicht ja bereits als Hinweis darauf, dass sowas wie Ohrlochstechen in einem Rechtsstaat, egal in welchem, nicht unproblematisch ist, sofern nicht ausdrücklich geregelt.
Das mag durchaus sein, aber letzendlich herrscht zumindest in Sachen Beschneidung in D Rechtssicherheit. Da das Ohrlochstechen (mit modernen Methoden) medizinisch deutlich gefahrloser und schmerzfreier ist, besteht imho eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass man das bei Bedarf auch in das Gesetz einfügen wird, sofern Klagen eine Aktion des Gesetzgebers erzwingen, müsste man halt sehen.
 
Dann sollte man Kindern konsequenterweise auch mit drei Jahren die Entscheidung überlassen, ob sie rauchen, trinken, Autofahren oder Sex haben möchten. Wenn schon denn schon, was sollen diese halben Sachen nach willkürlichen Kriterien? Wieso soll ein Kind mit drei, sieben oder 15 Jahren über Ohrlöcher entscheiden dürfen aber über die anderen Dinge nicht? Es hat schon seine Gründe, wieso Jugendliche erst mit 18 bzw. 21 Jahren mündig sind. Bis sie dieses Alter erreicht haben, geht der Gesetzgeber und die Gesellschaft davon aus, dass die Eltern einfach aufgrund ihrer Lebenserfahrung und ihrem ausgeprägtem Urteilsvermögen Entscheidungen treffen können, die auch langfristig im Sinne des Kindes sind. Und es wird richtigerweise unterstellt, dass Eltern am besten beurteilen können, was richtig und was falsch, was gesund und was ungesund für ihre Kinder ist. Auch über die Grenze der Volljährigkeit hinaus machen Kinder ihre Entscheidungen von der Meinung ihrer Eltern mitabhängig, das ist vollkommen normal und auch vernünftig.

Was soll diese Diskussion? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.

Du vergleichst jetzt gerade Äpfel und Birnen. Wenn ich einem Kind das Rauchen verbiete, nehme ich keine Irreparablen Änderungen an seinem Körper vor. Keiner hat gesagt, ein Kind könne oder solle alles entscheiden, es geht darum, dass die Eltern nicht ohne Einverständnis des Kindes medizinisch nicht notwendige Eingriffe am Körper des Kindes durchführen dürfen. Das ist nicht dasselbe.

Das mag durchaus sein, aber letzendlich herrscht zumindest in Sachen Beschneidung in D Rechtssicherheit. Da das Ohrlochstechen (mit modernen Methoden) medizinisch deutlich gefahrloser und schmerzfreier ist, besteht imho eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass man das bei Bedarf auch in das Gesetz einfügen wird, sofern Klagen eine Aktion des Gesetzgebers erzwingen, müsste man halt sehen.

Ja, abe die Sache mit der Beschneidung erachte ich mehr als nur fragwürdig. Das hat mit Recht nichts mehr zu tun. Ein rein politischer Entscheid als Zugeständnis an fragwürdige religiöse Traditionen. Religionsfreiheit darf nicht über dem Recht stehen, und genau dem hat man in D vorgebeugt. Mich würde trotz des rechtlichen Status Quo in D interessieren, wie wohl der Gerichtshof für Menschenrechte im Falle einer Klage entscheiden würde. Ich persönlich bin der Meinung, dass die rechtlich verankerte Beschneidungsfreiheit nicht mit der Verfassung der BRD konform geht, weil sie gegen Menschenrechte verstösst.
 
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