Und natürlich bist du nicht auf meine Frage eingegangen. Die Definition von "Misshandlung" hast du völlig ausser acht gelassen. Von psychischen Schäden beim Ohrlochstechen war nicht die Rede, der körperliche Schade ist unbestreitbar, auch wenn man es als solchen nicht erkennen möchte. Relevant ist auch nicht, ob man sich später an den Schmerz erinnert. Dir fehlt schlicht und einfach das nötige Rechtsverständnis. Wenn ich dir irgendetwas, was du gar nicht mehr brauchst, klaue, und du merkst es nicht einmal, ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt? Selbst Juristen sind der Meinung, das sowas wie Ohrlochstechen ein unerlaubter Eingriff in die physische Integrität eines Kindes darstellt. Es wird einfach nur geduldet. Es gibt Juristen, welche vollends davon überzeugt sind, dass ein Mensch, der aufgrund von Ohrlochstechen, Beschneidung, etc. auf Körperverletzung klagt, Recht erhalten würde. Es geht auch gar nicht darum, ob sich ein Kind überhaupt daran erinnert oder ob es sich später daran stört. Es geht lediglich darum, dass Eltern nicht dazu berechtigt sind, den Körper des Kindes ungefragt zu versehren. Dasselbe gilt für Prügelstrafen, aber das hatten wir ja bereits.