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Ohrlöcher stechen bei Kindern

ich würd darauf warten, dass mein Kind den Wunsch selbst äußert. Einem 2 Monate altem Kind Ohrlöcher stechen zu lassen....find ich nur unnötig...abgesehn davon, dass es schon ein bisschen weh tut.
Das war bei mir so, ich hatte erst mit 8 oder 9 Ohrlöcher. Fand das damals soooooooo aufregend.
 
Keine Töchter, also hab ich das Problem auch nicht :)
Aber wenn, nie im Leben! Können sie gerne machen wenn sie alt genug sind
 
Und natürlich bist du nicht auf meine Frage eingegangen. Die Definition von "Misshandlung" hast du völlig ausser acht gelassen. Von psychischen Schäden beim Ohrlochstechen war nicht die Rede, der körperliche Schade ist unbestreitbar, auch wenn man es als solchen nicht erkennen möchte. Relevant ist auch nicht, ob man sich später an den Schmerz erinnert. Dir fehlt schlicht und einfach das nötige Rechtsverständnis. Wenn ich dir irgendetwas, was du gar nicht mehr brauchst, klaue, und du merkst es nicht einmal, ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt? Selbst Juristen sind der Meinung, das sowas wie Ohrlochstechen ein unerlaubter Eingriff in die physische Integrität eines Kindes darstellt. Es wird einfach nur geduldet. Es gibt Juristen, welche vollends davon überzeugt sind, dass ein Mensch, der aufgrund von Ohrlochstechen, Beschneidung, etc. auf Körperverletzung klagt, Recht erhalten würde. Es geht auch gar nicht darum, ob sich ein Kind überhaupt daran erinnert oder ob es sich später daran stört. Es geht lediglich darum, dass Eltern nicht dazu berechtigt sind, den Körper des Kindes ungefragt zu versehren. Dasselbe gilt für Prügelstrafen, aber das hatten wir ja bereits.

Ich bin kein Jurist aber ich weiß, dass es das Gewohnheitsrecht gibt und dieses Recht gilt gleichberechtigt neben dem dem geschriebenen Gesetz.

Gewohnheitsrecht entsteht – vereinfacht dargestellt – nicht durch ein förmliches Rechtssetzungsverfahren, sondern durch längerdauernde, stetige, allgemeine und gleichmäßige Übung (longa consuetudo),[SUP][1][/SUP] die von den Beteiligten als rechtsverbindlich anerkannt wird (opinio iuris)[SUP][2][/SUP]. Gewohnheitsrecht leitet sich also nicht vom geschriebenen Recht ab, sondern tritt als dessen Konkurrent auf.

Alleine nach diesem Gesichtspunkt wäre die Beschneidung, ganz zu schweigen vom Ohrlochstechen, vollkommen legal weil beide Akte Teil von Tradition und Kultur sind. Das ist ein Aspekt. Den anderen Aspekt habe ich schon angesprochen und er betrifft die elterliche Entscheidungsmacht ggü. dem Kind. Diese Entscheidungsmacht findet ihre Grenzen in den Gesetzen zur Körperverletzung, Misshandlung, etc. und diese Gesetze sind auch nicht ganz eindeutig formuliert gerade weil Gesetze ohne Relativierung in die Institution der Familie eingreifen. Misshandlung ist nämlich nicht so eindeutig definiert wie du es dir vorstellst. Man kann theoretisch alles im Alltag in winzige Vorgänge sezieren und irgendwo darin Misshandlung sehen. Wenn über die Straße laufe und irgendein schreckhafter Autofahrer in 150 Metern Entfernung drückt auf die Bremse, dann kann man sich auch aus den Fingern saugen, dass das in irgendeiner Art und Weise psychische Misshandlung war weil man den Fahrer verschreckt hat. Natürlich ist so etwas lächerlich, was denn sonst? Klar gibt es immer irgendwelche Juristen die irgendeine Meinung von etwas haben aber spielt für die Lebensrealität muslimischer Familien oder ohrlochstechender Kindesmisshandler überhaupt keine Rolle. In diesen Fällen regelt das Gewohnheitsrecht, wie schon gesagt.
 
Ich bin kein Jurist aber ich weiß, dass es das Gewohnheitsrecht gibt und dieses Recht gilt gleichberechtigt neben dem dem geschriebenen Gesetz.



Alleine nach diesem Gesichtspunkt wäre die Beschneidung, ganz zu schweigen vom Ohrlochstechen, vollkommen legal weil beide Akte Teil von Tradition und Kultur sind. Das ist ein Aspekt. Den anderen Aspekt habe ich schon angesprochen und er betrifft die elterliche Entscheidungsmacht ggü. dem Kind. Diese Entscheidungsmacht findet ihre Grenzen in den Gesetzen zur Körperverletzung, Misshandlung, etc. und diese Gesetze sind auch nicht ganz eindeutig formuliert gerade weil Gesetze ohne Relativierung in die Institution der Familie eingreifen. Misshandlung ist nämlich nicht so eindeutig definiert wie du es dir vorstellst. Man kann theoretisch alles im Alltag in winzige Vorgänge sezieren und irgendwo darin Misshandlung sehen. Wenn über die Straße laufe und irgendein schreckhafter Autofahrer in 150 Metern Entfernung drückt auf die Bremse, dann kann man sich auch aus den Fingern saugen, dass das in irgendeiner Art und Weise psychische Misshandlung war weil man den Fahrer verschreckt hat. Natürlich ist so etwas lächerlich, was denn sonst? Klar gibt es immer irgendwelche Juristen die irgendeine Meinung von etwas haben aber spielt für die Lebensrealität muslimischer Familien oder ohrlochstechender Kindesmisshandler überhaupt keine Rolle. In diesen Fällen regelt das Gewohnheitsrecht, wie schon gesagt.

Der Begriff "Misshandlung" ist klar definiert, schwammig ist lediglich die Interpretation des "Tatbestands". Nochmal: Misshandlung ist jede unangemessene Behandlung eines anderen Menschen oder Tieres, die dessen körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Natürlich kann man nun jeden Käse als Misshandlung einstufen, aber gilt das auch fürs Ohrlochstechen? Es ist absolut unnötig und entsprechend unangemessen, und die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt.

Gewohnheitsrecht ist nicht sakrosankt, wenn es gegen übergeordnetes Recht verstösst. Wesentliches Menschenrecht bzw. Persönlichkeitsrecht ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Hm, wieder dieses Wort. Das sollten wir uns merken.

Zwei einfache Fragen an dich:
1. Ist der Körper des beschnittenen oder durchlöcherten Kindes unversehrt?
2. Welches von beidem ist wohl übergeordnetes Recht? Menschrechte oder Gewohnheitsrechte?
 
quasi vererbares Gewohnheitsrecht ... das gilt für Rechtsansprüche gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, aber doch nicht für Körperverletzung gegenüber Dritten!!! Man Man
 
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