Parker
Rovignese
Euch Männern kann man es aber auch nicht recht machen!
ich glaube, das ist weitaus einfacher als umgekehrt
Euch Männern kann man es aber auch nicht recht machen!
ich glaube, das ist weitaus einfacher als umgekehrt
Euch Männern kann man es aber auch nicht recht machen!
wir klären das privat
Der Begriff "Misshandlung" ist klar definiert, schwammig ist lediglich die Interpretation des "Tatbestands". Nochmal: Misshandlung ist jede unangemessene Behandlung eines anderen Menschen oder Tieres, die dessen körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Natürlich kann man nun jeden Käse als Misshandlung einstufen, aber gilt das auch fürs Ohrlochstechen? Es ist absolut unnötig und entsprechend unangemessen, und die körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt.
Gewohnheitsrecht ist nicht sakrosankt, wenn es gegen übergeordnetes Recht verstösst. Wesentliches Menschenrecht bzw. Persönlichkeitsrecht ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Hm, wieder dieses Wort. Das sollten wir uns merken.
Zwei einfache Fragen an dich:
1. Ist der Körper des beschnittenen oder durchlöcherten Kindes unversehrt?
2. Welches von beidem ist wohl übergeordnetes Recht? Menschrechte oder Gewohnheitsrechte?
Traditionen rechtfertigen keine Misshandlungen. Die Beschneidung (oder eher Verstümmelung) von Mädchen ist irgendwo auch Tradition. Demnach absolut in Ordnung. Und es geht nicht darum, ob es für mich Misshandlung ist, sondern ob es rechtlich per Definition als solche angesehen werden kann.Was für dich Misshandlung ist, ist für andere Tradition.
Grundsätzlich ja! Wenn es um die Einhaltung von Menschenrechten geht, pfeife ich auf Traditionen. In diesem konkreten Fall nicht. Ich erachte das Ohrdurchstechen nicht als so gravierend, als dass ich der Meinung wäre, dass man rechtlich dagegen vorgehen sollte. Hier werde ich wohl missverstanden. Ich habe lediglich meine Meinung dazu, dass ich es als unnötig erachte, geäussert und darüber diskutiert, ob es rechtens ist. That's it!Was willst du machen, Traditionen zerstören um deine Definition von Misshandlung und den daraus resultierenden Folgen durchzusetzen? In Griechenland werden Kinder mit wenigen Monaten bei der Taufe komplett untergetaucht. Für einige wäre auch das Misshandlung aber wir werden es weiter tun, ich wurde so getauft, meine Familie wurde so getauft, ihre Kinder werden so getauft und es ist gut so.
Wenn ein Körper irreparabel veändert wird, ist er in medizinischem Sinn versehrt, selbst wenn es sich nur um ein Loch im Ohrläppchen handelt. Da kann es kaum verschiedene Ansichten geben. Es stellt sich lediglich die Frage, ob die Versehrtheit so gravierend ist, als das es verhältnismässig wäre, dagegen vorzugehen. Es ist wie 'n Foul im Sechzehner in der Nachspielzeit eines WM-Endspiels. Es war zwar ein Foul, aber war es so gravierend, als das man das Endspiel nun mit einem Elfer entscheiden sollte?Zu deiner ersten Frage: Ich persönlich(!) sehe in Beschneidung oder Ohrlochstecherei keine Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit. Die Kinder tragen keine bleibenden Schäden davon und leben ihr Leben wie alle anderen vollkommen normal.
Dass das Ganze (zumindest in Deutschland) rechtlich verankert ist, weiss ich. Ich stelle mir nur die Frage, ob das so korrekt ist oder ob es eben gegen übergeordnetes Recht verstösst. Mal abgesehen davon, ob es den Beschnittenen selbst im Nachhinein interessiert, sehe ich es glasklar als einen Verstoss gegen Menschenrechte an und halte die rechtliche Legitimation dazu als rein politischen Entscheid.Zu deiner zweiten Frage: Gewohnheitsrechte sind Menschenrechten klar untergeordnet wie alles andere auch. Es ist eine Frage der Interpretation ob Beschneidung o.ä. gegen ein Menschenrecht verstößt. Klar ist auch, dass in Deutschland Religionsfreiheit gilt und, was das Ohrlochstechen angeht, auch im Grundgesetz das Gewohnheitsrecht verankert ist.
Wieso schreibst du dann überhaupt etwas in diesen Thread?Ich muss sagen dass ich eigentlich keine Lust habe, über so etwas hier zu diskutieren.
Die Geschichte der Rechtsstaatlichkeit basiert auf der Tatsache, dass man sich über "die Anderen" Gedanken gemacht hat. Und Aufzwingen will ich hier niemandem etwas. Wo habe ich geschrieben, dass Ohrlochstechen und Beschneidungen gefälligst zu unterlassen sind? Ich vertrete hier lediglich meine Sichtweise. Es ist ein Unterschied, ob man seinen Willen einfach durchsetzt oder ob man argumentativ auf einen Misstand aufmerksam macht.Ich finde es einfach unerträglich, dass Leute mit zu viel Zeit sich ständig Gedanken über "die Anderen" machen und wie sie ihnen ihren Willen aufzwingen können nur weil sie ihr Weltbild für überlegen halten.
Lasst die Leute einfach in Ruhe ihre Tradition, Kultur und Religion ausüben und mischt euch dort nicht ein.
Das ganze hier ist wirklich lächerlich.
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