Iron
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Mehrere Punkte zu dem was du schreibst:
1. Auf der Karte ist kein 40 Kilometer-Puffer sondern ein 60 Kilometer-Puffer zu sehen.
Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
Man kann an verschiedenen Stellen mit Google-Maps messen. Es sind meistens deutlich mehr als 40 Kilometer.
2. Der türkische Staat kann viele Ziele haben. Ob er das Recht hat diese Ziele umzusetzen, ist eine andere Frage. Nach allgemeinem Empfinden und den rechtlichen Bestimmungen kann ein Staat keine Pufferzonen auf fremden Staatsgebiet einrichten. Wenn die Türkei eine Pufferzone haben möchte, dann kann sie das auf ihrer Seite der Grenze machen.
3. Die türkischen Sprachkonventionen bzgl. wer ein Terrorist ist und wer nicht, sind nur relevant für die Türkei selbst. Sie betreffen keine Gruppen, die aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht unter türkische Jurisdiktion fallen. Ist eine Gruppe wie die YPG in einem Nachbarstaat nicht als Terrorgruppe anerkannt, spielt es keine Rolle, was die Türkei für eine Meinung zu dieser Gruppe hat. Abgesehen davon sind die Bezeichnungen wie "Terrorist" mehr oder weniger immer willkürlich. Eine PKK, die morgen die Waffen streckt und sich in die türkische Armee eingliedern würde, wäre schnell von der Bezeichnung "Terrorgruppe" befreit.
Das Recht hat es tatsächlich. Und wenn die Deutschen im das Recht haben für ihre Sicherheit in Afghanistan zu kämpfen, dann hat die Türkei erst recht das Recht an seiner Grenze.m aufzuräumen und die innere Sicherheit zu gewähren.