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Operation Euphrates Sword: Türkische Armee vs ISIS/PKK/YPG/USA

Voller Umfang zur meiner Zeit damals dauerte der Wehrdienst 18 Monate. Für Akademiker 8 Monate. Aufenthaltstechnisch konnte kein Wehrdiensttauglicher nicht länger als 6 Monate im Ausland dienen. Für EU Bürger stellte so eine Bedingung natürlich keinen Hindernis. Wir durften uns für 50125 sauerverdienten Euronen nur zum Teil freikaufen und 20 Tage nur die Grundpraktiken absolvieren. Früher dauerte die Ausbildung der Rekruten an der Waffe mindestens drei Monate( acemi birligi).
Jetzt nach mehreren Reformen habe ich den überblick verloren.
Dieses Märchen erzählen Türken in den sozialen Netzen seit Jahren, aber es wird dadurch nicht wahrer ... das Ableisten des Wehrdienstes war und ist von dieser Regelung natürlich ausgeschlossen.
 
Voller Umfang zur meiner Zeit damals dauerte der Wehrdienst 18 Monate. Für Akademiker 8 Monate. Aufenthaltstechnisch konnte kein Wehrdiensttauglicher nicht länger als 6 Monate im Ausland dienen. Für EU Bürger stellte so eine Bedingung natürlich keinen Hindernis. Wir durften uns für 50125 sauerverdienten Euronen nur zum Teil freikaufen und 20 Tage nur die Grundpraktiken absolvieren. Früher dauerte die Ausbildung der Rekruten an der Waffe mindestens drei Monate( acemi birligi).
Jetzt nach mehreren Reformen habe ich den überblick verloren.

Was man erlernt ist der Umgang mit Waffen, Taktik, usw....

Bei fehlender Motivation, Mut und Disziplin taugt an der Front auch die beste Bewaffnung nicht.






Dieser Satz mein Lieber ist gelogen wie gedruckt.

Eine weitere Ausnahme besteht gemäß § 51 Abs. 3 AufenthG für Ausländer, deren Frist nach
§ 51 Abs. 1 Nr. 7 wegen der Erfüllung der
gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatsstaat überschrit-ten worden ist. Kehren sie innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienstwieder zurück, so ist der Aufenthaltstitel nicht erloschen.




https://www.bundestag.de/blob/418400/0997298573f2d910cf08914489b69410/wd-3-326-12-pdf-data.pdf
 
Wieder nicht verstanden, amk.

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Dieses Märchen erzählen Türken in den sozialen Netzen seit Jahren, aber es wird dadurch nicht wahrer ... das Ableisten des Wehrdienstes war und ist von dieser Regelung natürlich ausgeschlossen.

Stimmt allerdings.

Dieser Beschluss scheint bei vielen Türken noch nicht verankert zu sein.

Die damaligen Deppen vom türkischen Konsulat tischen einem eine ganz andere Situation auf. Klar, Wehrdienstleistende mussten früher zunächst am Anfang 20000 DM danach 15000DM, und zur meiner Zeit 5125 für 20 Tage berappen.
 
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