J
Jezersko
Guest
§2 Völkermorde, Vertreibunge und Volksverhetzung
2.1.1
Die Verherrlichung von verurteilten Kriegsverbrechern und anerkannten Terrororganisationen wird nicht geduldet und mit einer Verwarnung bestraft.
Zwischen "Verherrlichung" und Erwähnung ist schon noch ein Unterschied, sonst dürfte man das Wort oder die paar Buchstaben ja nicht einmal in den Mund nehmen.
Und hör jetzt endlich auf, herum zu weinen wie ein altes Waschweib, wenn einmal nicht alles nach deiner Nase geht.