JackBlack
Top-Poster
@Ludjak
Könntest du den Threadtitel bitte korrigieren? Korrekterweise müsste er Präsidentschaftswahlen in der bosnischen Entität Republika Srpska (BiH) - 23.11.2025 heissen. Republika Srpska kann natürlich mit RS abgekürzt werden, weil der Titel sowieso bereits grauenhaft lang ist.
Gründe dafür:
1. Das Gebilde ist gemäss der Verfassung des bosnisch-herzegowinischen Staates eine Entität (s. Paragraph 3 der Verfassung von Bosnien und Herzegowina).
2. Die Verwendung des Begriffs "Teilrepublik" ist irreführend, weil Teilrepubliken (s. diesbezüglich das ehemalige Jugoslawien) "eigentliche" Staaten sind, die einen Teil ihrer Souveränität zur Formung eines Gesamtstaates (Bundesstaat/Föderation) abgeben. Die RS war weder jemals ein souveräner Staat noch eine Teilrepublk Jugoslawiens. Beide Eigenschaften kommen einzig und allein Bosnien und Herzegowina zu.
3. Es handelt sich nicht um eine serbische Entität, sondern eine bosnische Entität. Beide Entitäten - sowohl die RS als auch die Föderation - unterstehen dem bosnisch-herzegowinischen Staat. Begrifflich wäre es daher ähnlich falsch, vom "bayrischen Freistaat Bayern" oder von der "vojvodinischen autonomen Provinz Vojvodina" zu sprechen.
Vielen Dank.
Könntest du den Threadtitel bitte korrigieren? Korrekterweise müsste er Präsidentschaftswahlen in der bosnischen Entität Republika Srpska (BiH) - 23.11.2025 heissen. Republika Srpska kann natürlich mit RS abgekürzt werden, weil der Titel sowieso bereits grauenhaft lang ist.
Gründe dafür:
1. Das Gebilde ist gemäss der Verfassung des bosnisch-herzegowinischen Staates eine Entität (s. Paragraph 3 der Verfassung von Bosnien und Herzegowina).
2. Die Verwendung des Begriffs "Teilrepublik" ist irreführend, weil Teilrepubliken (s. diesbezüglich das ehemalige Jugoslawien) "eigentliche" Staaten sind, die einen Teil ihrer Souveränität zur Formung eines Gesamtstaates (Bundesstaat/Föderation) abgeben. Die RS war weder jemals ein souveräner Staat noch eine Teilrepublk Jugoslawiens. Beide Eigenschaften kommen einzig und allein Bosnien und Herzegowina zu.
3. Es handelt sich nicht um eine serbische Entität, sondern eine bosnische Entität. Beide Entitäten - sowohl die RS als auch die Föderation - unterstehen dem bosnisch-herzegowinischen Staat. Begrifflich wäre es daher ähnlich falsch, vom "bayrischen Freistaat Bayern" oder von der "vojvodinischen autonomen Provinz Vojvodina" zu sprechen.
Vielen Dank.