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Gelöschtes Mitglied 28561
Guest
Klar verstehe was du meinst. Es gibt da ein Dilemma gerade weil es folgendem was du nanntest Widerspricht.Hi. Wenn jemand schon die Grenze sozusagen überschritten hat, dann ist es keine Frage. Abseits von einer Strafe dann Sicherungsverwahrung etwa anzuordnen, ist ja auch kein Problem.
Anfang 90er gab es wohl in England mal so einen Fall. Zwei Jungs waren glaube irgendwas zwischen 11 und 13. Haben ein Kleinkind entführt und so misshandelt, dass der Kleine daran gestorben ist. Na klar haben die dann paar Jahre bekommen, aber mit Mitte 20 sind die dann doch raus. Was machst mit sowar. Der Film "Boy A" thematisiert das. Falls du das noch nicht kennst, vielleicht bei Interesse eine Empfehlung.
Aber das eigentlich Interessante, wenn noch gar nichts passiert ist. Nimm mal an, bei jemandem werden pädophile Neigungen ausgemacht, er hat aber noch nichts gemacht. Dass man da schon psychologische Untersuchungen, Therapie vielleicht bis hin zu einer Fußfessel etwas anordnet, dass möglichst verhindert wird, dass er auch nur einem Kind Schaden zufügt. Sowas kann ich mir gut vorstellen. Mit Sicherungsverwahrung auf Verdacht hätte ich trotzdem meine Probleme.
Und was machst du auch damit, wenn du über Games, Filmkonsum usw. trackst und feststellst, dass da bei jemandem offensichtlich ein großes Maß an Mord- und Gewaltphantasien herrscht. Was ich mir da vorstellen könnte einzig, dass man so einen Menschen überwacht, eventuell einen Riegel vorschiebt mit allem, was das so Waffenbesitz, Munition usw. anbelangt. Aber da geht es dann auch los, was machst mit Küchenmessern etc.? Ist verdammt schwierig.
Mit der „Verwahrung“ hat man ähnlich wie mit der „Sterbehilfe“ in der Schweiz „Schlupflöcher“ kreirt bezogen auf die Gesetze… Die Verwahrung ist auch mal in einer interessanten schweizer Doku gebracht worden… Da gabs tatsächlich zwei Leute nie ein Verbrechen begannen haben und verwahrt wurden… Ich schau ob ich die noch finde… ist etwas älter…Keine Strafe ohne Gesetz und keine Strafe ohne Schuld.