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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Es stellt sich doch eigentlich überhaupt nicht die Frage, ob Religionsfreiheit vor körperlicher Unversehrtheit geht. Es ist doch nicht die religiöse Freiheit der Eltern, die ihnen das Recht gibt, ihre Kinder zu verstümmeln, sondern das Recht auf religiöse Selbstbestimmung des Kindes, frei zu entscheiden, ob es einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehören will und ob es deswegen bereit ist, sich beschneiden zu lassen oder nicht.

Wenn das Kind in einem Alter ist, diese Entscheidung für sich selbst zu treffen, vielleicht mit 14, dann sollte das Gesetz dem nicht im Wege stehen, aber eine Zwangsbeschneidung von Kleinkindern ist vollkommen indiskutabel in einem zivilisierten Land.


Wenn ich sowas schon lese... verstümmelt, Zwangsbeschneidung, barbarisch, etc.. (barbarsich war jetzt nicht von dir).

Lest ihr eigentlich, was für einen Bullshit ihr da schreibt?

Ihr macht ja so, als würden die armen Kinder ein Leben gestraft sein und psychische wie auch seelische Schäden davon tragen.

Wisst ihr, wie eine Beschneidung abläuft? Nur vom hörensagen wahrscheinlich, sonst keinen Plan von nichts haben.

Der Staat sollte sich mal lieber um die ganzen Kinderficker und Vergewaltiger kümmern. Abtreibung sollte auch verboten werden. Das sind Dinge, wo es um das Leben geht eines Kindes geht, was irreperabel geschädigt werden kann, und das Kind nie ein normales Leben führen kann. Da ist so eine Beschneidung peanuts.

Aber man holt ja immer das Totschlagargument "Rechtsstaat" raus... genauso wie der Spinner von Oslo... Er gibt alle Taten offenkundig zu. Anstatt kurzen Prozess zu machen und ihn zu verurteilen, wird weiter prozessiert.
Was braucht man mehr als ein klares und deutliches Geständnis?
 
ich leibe so differenzierte Meinungen. CI, nenn ihm bitte die einschlägigen Strafrechtsnormen für Vergewaltigung und sexuellen Mißbrauch von Kindern.
 
Judentum.



Ja und was willst du mir damit sagen?

Wann hat Abraham gelebt und wann hat Juda gelebt? Wie kann eine Religion Gottes oder die Religion Abrahams nach seinem Urenkel bennant werden? Als Abraham gestorben ist, ist er als Jude oder als Gottergebener/Diener Gottes Gestorben? Abraham war ein Knecht Gottes(Muslim).

dieser Koranvers bringt es auf den Punkt.

O Leute der Schrift, warum streitet ihr über Ibrahim, wo die Tora und das Evangelium erst nach ihm (als Offenbarung) herabgesandt worden sind? Begreift ihr denn nicht? (65) Ihr da seid es doch, die ihr über etwas gestritten habt, wovon ihr Wissen habt; warum streitet ihr nun aber über etwas, wovon ihr kein Wissen habt? Allah weiß, ihr aber wißt nicht. (66) Ibrahim war weder ein Jude noch ein Christ, sondern er war Anhänger des rechten Glaubens, einer, der sich Allah ergeben hat, und er gehörte nicht zu den Götzendienern (3:64-67)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[h=3]Die Beschneidung des Rechtsstaats[/h]
Neben den Regierungsparteien Union und FDP haben sich auch SPD und Grüne für eine schnelle gesetzliche Regelung der Beschneidung ausgesprochen. Hintergrund ist ein Berufungsurteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Straftat angesehen hat. Das Gericht hatte den Arzt, der den Eingriff durchgeführt hat, dennoch freigesprochen, weil er sich nach Auffassung des Gerichts in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden und damit ohne Schuld gehandelt habe. Zum besseren Verständnis des Urteils kann nicht unerwähnt bleiben, dass in dem Fall Komplikationen aufgetreten sind und das Kind wegen Nachblutungen von den Eltern in die Notaufnahme einer Kinderklinik gebracht werden musste.
Die aktuelle, parteiübergreifende politische Stimmung ist maßgeblich auch davon geprägt, dass die europäischen Rabbiner das Kölner Urteil als schwersten Angriff auf jüdisches Leben seit dem Holocaust bezeichnet haben. Dieser unsachliche Vergleich hat die beabsichtigte Wirkung ganz augenscheinlich nicht verfehlt.


In dieser Situation erscheint mir eine juristische und rechtspolitische Bewertung des Urteils des LG Köln nötig, die ich an dieser Stelle versuchen möchte. Zum besseren Verständnis sollen vorab kurz die Grundzüge der Strafbarkeit erläutert werden. Die Prüfung der Strafbarkeit erfolgt dreigliedrig, man unterscheidet die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuldhaftigkeit des Verhaltens. Jede ärztliche Heilbehandlung erfüllt den Straftatbestand einer Körperverletzung ebenso wie beispielsweise eine Ohrfeige. Vor diesem Hintergrund stellt die Beschneidung eines Menschen ebenfalls eine tatbestandsmäßige Körperverletzung dar. Diese Körperverletzung kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn ein sog. Rechtfertigungsgrund eingreift. Im Bereich der Körperverletzungsdelikte ist anerkannt, dass die Einwilligung des Betroffenen regelmäßig geeignet ist, die Rechtswidrigkeit auszuschließen. Ärztliche Heileingriffe sind deshalb mit Einwilligung des Patienten zulässig. Da Säuglinge und Kleinkinder noch keinen entsprechenden Willen bilden können und deshalb auch nicht in der Lage sind rechtswirksam einzuwilligen, kommt es auf die Einwilligung der Eltern an. Diese Einwilligung ist aber nicht beliebig. Sie muss sich vielmehr am Kindeswohl orientieren, was verfassungsrechtlich aus Art. 6 Abs. 2 GG folgt.


Und genau an diesem Punkt kann und muss nun eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen werden. Es stehen sich hier die Religionsfreiheit (der Eltern) auf der einen und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und die Wahrung des Kindeswohls auf der anderen Seite gegenüber. Wenn man an dieser Stelle einen Vorrang der (religiösen) Tradition postuliert, dann wird man künftig nicht mehr plausibel erklären können, warum nicht auch das Züchtigungsrecht der Eltern, der religiös motivierte Abbruch einer ärztlichen Heilbehandlung oder beliebige Verletzungen der körperlichen Integrität eines Kindes einen Rechtfertigungsgrund bilden können. Eine Gesellschaft, die bereits eine gewöhnliche Ohrfeige nicht mehr als vom Erziehungsrecht der Eltern gedeckt ansieht, kann schwerlich eine Beschneidung eines Säuglings oder Kleinkindes – ohne medizinische Indikation – für gerechtfertigt halten.


In verfassungsrechtlicher Hinsicht muss deshalb davon ausgegangen werden, dass eine religiöse Tradition keinen ausreichenden Grund dafür bilden kann, einen dauerhaften körperlichen Eingriff bei einem Kleinkind oder gar Säugling zu rechtfertigen und zwar selbst dann nicht, wenn man den Eingriff für harmlos hält. Das Argument, es würde sich doch nur um ein überflüssiges Stück Haut handeln, ist ohnehin unbehelflich. Würde man etwa das Abschneiden eines Ohrläppchens – auch nur ein überflüssiges Stück Haut – aus religiösen Gründen gutheißen? Welches Stück des Körpers überflüssig ist oder nicht, unterliegt gerade der Selbstbestimmung des Individuums und seinem Recht auf Achtung der körperlichen Integrität. Im Falle der Beschneidung steht die Harmlosigkeit außerdem keineswegs fest, sondern wird von den Befürwortern immer nur apodiktisch behauptet. Die Wissenschaft längst auch ganz ernsthaft bleibende und schwerwiegende Folgen von Beschneidungen. Auch der in der politischen Diskussion gerne bemühte Vergleich zur christlichen Taufe geht fehl. Denn bei der Taufe wird dem Kind lediglich etwas Wasser über den Kopf gegossen, während die Beschneidung einen für Kinder schmerzhaften und irreparablen körperlichen Eingriff darstellt. Im Hinblick auf die These von der Harmlosigkeit der Beschneidung ist zum Beispiel auch die sehr eindringliche Schilderung des Schriftstellers Najem Wali in der taz lesens- und bedenkenswert.


Bei näherer Betrachtung zeigt sich also, dass wir hier von einem rituellen, nicht ganz unerheblichen körperlichen Eingriff reden, für den es keinen sachlich-wissenschaftlichen Grund gibt. In verfassungsrechtlicher Hinsicht muss deshalb wie gesagt die Frage gestellt werden, ob die Religionsfreiheit überhaupt eine ausreichende Grundlage dafür bilden kann, eine Körperverletzung an einem Kleinkind vorzunehmen. Wenn man das nämlich einmal bejaht, ergeben sich zudem schwierige Folgefragen dahingehend, bis zu welcher Intensität der Staat derartig religiös motivierte körperliche Eingriff dulden kann und will.


Die Politik, die jetzt einen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund schaffen möchte, diskutiert letztlich damit wieder nur eine populistische Scheinlösung, denn die zugrundeliegende Rechtsfrage ist im Kern verfassungsrechtlicher Natur. Der (einfache) Gesetzgeber hat überhaupt nicht die Möglichkeit, Umfang und Reichweite des Grundrechtsschutzes zu definieren. Wenn man also nach sorgfältiger Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu dem Ergebnis gelangt, dass das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrheit Vorrang vor der Religionsfreiheit der Eltern genießt, dann ändert sich daran auch dann nichts, wenn der Gesetzgeber nunmehr einen Rechtfertigungstatbestand schafft. Dieser wäre dann nämlich schlicht verfassungswidrig. Die Prüfung verlagert sich damit nur von den Strafgerichten einmal mehr nach Karlsruhe, was aber möglicherweise von dieser Politik gerade intendiert wird.


Man darf in der aktuellen Diskussion aber durchaus auch ein bisschen erschrocken darüber sein, dass es in Deutschland einen von der CSU bis zu den Grünen reichenden politischen Mainstream gibt, der ein archaisches religiöses Ritual über das Recht kleiner Kinder auf körperliche Unversehrheit stellt. Da ist mit Sicherheit eine gelegentliche Ohrfeige als Erziehungsmethode – die in Deutschland mittlerweile zu recht geächtet ist – deutlich harmloser


Internet-Law » Die Beschneidung des Rechtsstaats
 
Die Einführung der religiösen Indikation


[...]"Die Beschneidung des Rechtsstaates" betitelt der Kollege Stadler seinen Beitrag und mokiert sich über eilfertige Politiker über alle Parteigrenzen hinweg, die aufgrund des Urteils des LG Köln eine "gesetzliche Regelung" zur Legalisierung der Beschneidung schaffen wollen. Werner Siebers findet den Beitrag schlicht brillant, und gleich der erste Kommentator wirft beiden Kollegen vor, nicht verstanden zu haben, "worum es bei Religion eigentlich geht".[...]

[...]Welchen Stellenwert soll nun die Religion in der Gesellschaft haben? Einen hohen, sagen die religiösen Würdenträger, schließlich herrsche Religionsfreiheit. Das ist allerdings ein Zirkelschluss, der die Antwort vor die Frage stellt. Jeder darf glauben, was er will, nur: Darf er deshalb die persönliche oder gar körperliche Integrität seines Kindes verletzen?

Hard-Core-Säkularisten möchten bereits die persönliche Integrität des Kindes schützen, und zwar, indem sie jegliche religiöse Einflussnahme auf Kinder unterbinden möchten. Diesen Ansatz hat in der Diskussion bei Anne Will letzte Woche die muslimische Rechtsanwältin Seyran Ates zeitweise vertreten. Jeder Mensch solle über seine Religiosität selbst und erst entscheiden, wenn er mündig sei. Ich erinnere mich an einen katholischen Geistlichen, der dieser Forderung entgegen gehalten hat, dass dann die meisten Menschen für die Religion "verloren" wären. Damit hat er recht, bringt aber wohl eher ungewollt auch zum Ausdruck, dass Religionen fast nur noch Unmündige zu überzeugen vermögen. Nicht gerade ein Ruhmesblatt für die Religion.

Wenn auch in der Sache einiges für sie spricht, dürften diese Hard-Core-Säkularisten mit der Durchsetzung ihrer Ansicht einen schweren Stand haben. Man müsste schon eine religiöse Gedankenpolizei einführen, um ihr Anliegen durchzusetzen. Das wollen wir lieber nicht. Aber eigentlich haben sie Recht: Eigentlich sollte jeder für sich selbst entscheiden, was er glaubt und was nicht. Frühkindliche Prägung verhindert da eine unvoreingenommene Auseinandersetzung mit der Sache. Das Problem aller Religionen ist, dass sie ihrer Natur nach Allgemeingültigkeit beanspruchen und ihre Vertreter daher ständig andere Menschen zu bekehren suchen. Jeder Bürger muss aber das Recht haben, sich der Bekehrung wirksam zu widersetzen, auch wenn Religiöse das gar nicht gerne hören.

Umso wichtiger wird die Frage der körperlichen Integrität. Auch hier reklamieren religiöse Fundamentalisten das Elternrecht für sich, um den Fortbestand ihrer Religion zu sichern. Der jüdische Rabbi bei Anne Will hat dies damit zu begründen versucht, dass die Beschneidung ein "Geschenk" wäre, das dem Kind den Weg zu Gott bzw. Jahwe ebne. Das ist erst recht ein Zirkelschluss, weil auch hier die Religiosität vorausgesetzt wird, bevor man ihr Anliegen überprüft hat. Bemerkenswert, dass ein gelehrter Mann sich so etwas in einer Diskussion mit Wissenschaftlern ernsthaft zu sagen traut.

Einigen religiösen Teilnehmern in der Diskussion scheint diese Schwäche ihrer Argumentation aufgefallen zu sein, denn sie argumentieren nicht mehr religiös, sondern medizinisch, dass die Beschneidung medizinisch sinnvoll sei. Das allerdings ist nach herrschender Meinung in der Medizin falsch.

Es bleibt daher bei der Frage nach dem Stellenwert, den die Religion in der Gesellschaft soll einnehmen dürfen, und das ist ein höchstpersönliche Frage. In einer aufgeklärten Gesellschaft kann ich mir allerdings nur schwer vorstellen, welche Argumente für eine religiöse Auffassung sprechen sollten.

Mir fallen einfach keine ein.


Der Ganze Blogg-Eintrag ist hier nachzulesen: NEBGEN: Die Einführung der religiösen Indikation
 
ich leibe so differenzierte Meinungen. CI, nenn ihm bitte die einschlägigen Strafrechtsnormen für Vergewaltigung und sexuellen Mißbrauch von Kindern.


Brauchst mir nicht nennen, weil es Bullshit ist.

-Schwere Kindheit
-Unzurechnungsfähig
-Psychisch gestört

Man findet immer einen Grund um die Strafe zu reduzieren.

Aber ist schon okay, Beschneidung ist ja soooooooooooo schlimm. Als hätte DE nicht andere Probleme als sich um die Kurace einer Minderheit zu kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber selten soviel Bullshit in ein paar Sätzen gelesen.

Was ist daran bitteschön barbarisch? Ich bin beschnitten, und ich habe keine Probleme! Ficken kann man damit auch ganz gut.
Also, wo ist das Problem? Ich habe weder in meiner Kindheit gelitten noch tu ich das heutzutage.

Also hör auf so eine gequirllte Scheisse zu schreiben. Abtreiben ist völlig ok (da wird ein ungeborener Mensch UMGEBRACHT!!!!), aber so ne Beschneidung ist barbarisch und eine schwere Körperverletzung (dass sind Worte die Du verwendet hast!). Mir ist nicht bekannt, dass ein Kind durch eine Beschneidung schwere seelische oder körperliche Verletzungen erlitten hat.
Einem Baby ohne Narkose einfach so ein Stück Haut abzuschneiden ist nicht barbarisch? Ja, im Mittelalter waren solche Abartigkeiten üblich. Heutzutage gelten andere Standards, sowas macht ein intelligenter Mensch gar nicht. Das Problem ist, dass in dieser Vorhaut viele Nerven verlaufen und die sexuelle Empfindlichkeit erheblich stören können. Außerdem gibt es tatsächlich traumatisierte Erwachsene. Manche Kinder tragen tatsächlich ein Trauma davon. Auch wenn du glaubst, du seist gesund (was ich nicht kommentieren will) und alle anderen seien es auch.

Ja, Abtreibung ist tatsächlich völlig ok, wenn sich die erwachsene Frau bewusst dazu entscheidet. Das kleine Baby kann sich gar nicht für oder gegen Beschneidung entscheiden, es wird einfach aufgeschnitten. Das ist barbarisch und stellt eine strafbare schwere Körperverletzung dar.

Warum seid ihr überhaupt so geil darauf, euren Kindern weh zu tun? Warum lässt ihr das Kind nicht selbst entscheiden, wenn es alt genug ist?
 
Schade, daß Du nicht verstanden hast, worum es im Wesentlichen geht: um die religiöse Selbstbestimmung des Menschen! Daß das Operationsrisiko bei 6% liegt, weißt Du vermutlich nicht.
Gerade diese religiöse Selbstbestimmung fehlt ja: DAS KIND KANN GAR NICHT SELBST ENTSCHEIDEN, ob es verstümmelt werden will oder nicht. Ist das wirklich so schwer zu begreifen? Operationsrisiko? Die meisten werden doch zu Hause ohne Narkose verstümmelt.
 
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