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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Gerade diese religiöse Selbstbestimmung fehlt ja: DAS KIND KANN GAR NICHT SELBST ENTSCHEIDEN, ob es verstümmelt werden will oder nicht. Ist das wirklich so schwer zu begreifen? Operationsrisiko? Die meisten werden doch zu Hause ohne Narkose verstümmelt.

Die meisten werden doch zu Hause ohne Narkose verstümmelt.

ja in der Turkay und Afghanistan ist es so, abe nicht hie in deutschland... jedenfalls kenn ich keinen der das zu hause ohne Narkose macht..
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade diese religiöse Selbstbestimmung fehlt ja: DAS KIND KANN GAR NICHT SELBST ENTSCHEIDEN, ob es verstümmelt werden will oder nicht. Ist das wirklich so schwer zu begreifen? Operationsrisiko? Die meisten werden doch zu Hause ohne Narkose verstümmelt.


Stell dir vor, ein Kleinkind kann überhaupt nix entscheiden, da es dazu nicht in der Lage ist. Egal ob Beschneidung, Essen, Trinken.... also was soll das?
 
Stell dir vor, ein Kleinkind kann überhaupt nix entscheiden, da es dazu nicht in der Lage ist. Egal ob Beschneidung, Essen, Trinken.... also was soll das?
Also sollte es von jeder Körperverletzung geschützt werden. Wenn es die Eltern nicht schaffen, ist es die verdammte Pflicht eines jeden Staates.
 
Also sollte es von jeder Körperverletzung geschützt werden. Wenn es die Eltern nicht schaffen, ist es die verdammte Pflicht eines jeden Staates.

Körperverletzung, wenn ich das schon lese. Köstlich. Aber Ohrringe sind ok für kleine Kinder? Da gibt es ja auch diese Sorte von Eltern, die schon kleinen Kindern ein Ohrstecker etc. anstecken. Vielleicht will es das Kind ja auch nicht? Das Ohr wird ja auch durchgestochen => Körperverletzung. Was ist jetzt deine Argumentation?
 
Körperverletzung, wenn ich das schon lese. Köstlich. Aber Ohrringe sind ok für kleine Kinder? Da gibt es ja auch diese Sorte von Eltern, die schon kleinen Kindern ein Ohrstecker etc. anstecken. Vielleicht will es das Kind ja auch nicht? Das Ohr wird ja auch durchgestochen => Körperverletzung. Was ist jetzt deine Argumentation?

Ich weiss nicht, was seine Argumentation ist, aber meine ist: meine Tochter entscheidet selber, ob sie Löcher in den Ohrläppchen haben möchte, und sie erfährt zuvor, was das für sie bedeutet.

Ansonsten gilt für das Ohrdurchstechen dasselbe: die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist zu schützen.
 
Ich weiss nicht, was seine Argumentation ist, aber meine ist: meine Tochter entscheidet selber, ob sie Löcher in den Ohrläppchen haben möchte, und sie erfährt zuvor, was das für sie bedeutet.

Ansonsten gilt für das Ohrdurchstechen dasselbe: die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist zu schützen.

Dann bitte auch Abtreibung verbieten. Pervers, dass man bis zur 12. Woche legal einen Menschen umbringen darf.
 
Dann bitte auch Abtreibung verbieten. Pervers, dass man bis zur 12. Woche legal einen Menschen umbringen darf.

Grundsätzlich gebe ich dir sogar Recht, aber rein rechtlich betrachtet ist es nicht dasselbe, und das ist medinizinisch begründet. Bei normalem Verlauf ist erst ein Fötus so weit entwickelt, so dass er alle Organe hat, die ihn zu einem
lebensfähigen Menschen machen würden, d.h. ab der 22. Woche. Dass bis zur 12. Woche Abtreibung erlaubt ist, hängt damit zusammen, dass ein Embryo von unter 12 Wochen weder Schmerz noch Emotionen empfindet und schon gar kein Bewusstsein hat.

Meine Meinung: Beschneidung und Ohrlochstechen ist vergleichbar, Abtreibung bis zur 12. Woche nicht.

Das heisst übrigens nicht, dass ich Abtreibung befürworte.
 
Körperverletzung, wenn ich das schon lese. Köstlich. Aber Ohrringe sind ok für kleine Kinder? Da gibt es ja auch diese Sorte von Eltern, die schon kleinen Kindern ein Ohrstecker etc. anstecken. Vielleicht will es das Kind ja auch nicht? Das Ohr wird ja auch durchgestochen => Körperverletzung. Was ist jetzt deine Argumentation?


Ich habe sehr deutlich in meinem Beitrag den du zitiert hast, von der Tragweite der Handlung gesprochen. Ausserdem ist das Ohrlochstechen nicht mit der Beschneidung gleichzusetzen, weil die Beschneidung religiös motiviert ist, über das das Kind nicht selbst entscheiden kann, während das Ohrlochstechen meistens aus estäthischen Gründen vorgenommen wird, und das auch ab einem bestimmten Alter, in dem der Minderjährige meistens den Anstoss selbst dazu gibt. Die Eltern sind dazu berechtigt diesen Wunsch zu bestätigen oder nicht, nicht aber das Kind dazu aufzufordern oder zu verpflichten. Oder ist dir ein Fall bekannt, in dem die Eltern das Kind dazu verpflichtet haben, sich ein Ohrloch zu stechen, ohne dass das Kind dies Handlung vornehmen wollte? Falls ja, solltest du diesen Fall wegen Körperverletzung anzeigen.


Um die gestörten Porno-Amis ging es nicht in unserem Thread, die lassen sich ja auch ihren Penis bleachen, damit er schöner aussieht, daher ist ein Vergleich mit den Amis und dem amerikanischen Recht fehl am Platz. Bei uns geht es um eine andere grundlegende Frage: darf jemand Beschnitten werden, bevor er die Tragweite der Beschneidung versteht bzw. bevor er Volljährig ist, wenn er bspw. von den Eltern oder einer religiösen Gemeinschaft verpflichtet wird. Das Gericht hat dazu Nein gesagt, was zwar nicht bindend für andere Gerichte ist und auch jeder Fall anders gelagert sein kann, was zu einer anderen Entscheidung führen kann.


Scheinst nicht seit Anfang der Diskusion dabei gewesen zu sein, die Hauptargumente wurden schon am Anfang der Threads ausgetauscht, der Drops ist gelutscht, der Thread mitlerweile überflüssig. Es hängt vom Gesetzgeber ab, wie er die Sache regelt und was das BVerfG anschließend zur Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetzt dazu sagt. Alles andere sind leere Worte, es gibt nun mal die eine Position, die die Beschneidung befürwortet und die andere Gruppe, die die Beschneidung verachtet. Jedes Gesetz aber, dass vom Gesetzgeber diesbezüglich erlassen wird, müssen wir akzeptieren, es sei denn, das BVerfG kippt es.


Dann bitte auch Abtreibung verbieten. Pervers, dass man bis zur 12. Woche legal einen Menschen umbringen darf.

Bis zur zwölften Woche beinhaltet das Stück Fleisch, das wir als Embryo kennen, im Mutterleib keinerlei Leben, daher ist die Entfernung des Embryos das gleiche, als würde man ein Stück Vorhaut entfernen (wissenschaftlich gesehen).
 
Grundsätzlich gebe ich dir sogar Recht, aber rein rechtlich betrachtet ist es nicht dasselbe, und das ist medinizinisch begründet. Bei normalem Verlauf ist erst ein Fötus so weit entwickelt, so dass er alle Organe hat, die ihn zu einem
lebensfähigen Menschen machen würden, d.h. ab der 22. Woche. Dass bis zur 12. Woche Abtreibung erlaubt ist, hängt damit zusammen, dass ein Embryo von unter 12 Wochen weder Schmerz noch Emotionen empfindet und schon gar kein Bewusstsein hat.

Meine Meinung: Beschneidung und Ohrlochstechen ist vergleichbar, Abtreibung bis zur 12. Woche nicht.

Das heisst übrigens nicht, dass ich Abtreibung befürworte.

Das mag sein, dass es medizinisch ein Fötus noch nicht lebensfähig ist, aber dies wäre es nach ein paar Wochen. Es ist schließlich in der Entwicklung. Das ist in meinen Augen viel viel schlimmer (zumal das ungeborene nichts, aber auch rein gar nichts dafür kann) also so eine Kuracbeschneidung.
 
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