Ich habe sehr deutlich in meinem Beitrag den du zitiert hast, von der Tragweite der Handlung gesprochen. Ausserdem ist das Ohrlochstechen nicht mit der Beschneidung gleichzusetzen, weil die Beschneidung religiös motiviert ist, über das das Kind nicht selbst entscheiden kann, während das Ohrlochstechen meistens aus estäthischen Gründen vorgenommen wird, und das auch ab einem bestimmten Alter, in dem der Minderjährige meistens den Anstoss selbst dazu gibt. Die Eltern sind dazu berechtigt diesen Wunsch zu bestätigen oder nicht, nicht aber das Kind dazu aufzufordern oder zu verpflichten. Oder ist dir ein Fall bekannt, in dem die Eltern das Kind dazu verpflichtet haben, sich ein Ohrloch zu stechen, ohne dass das Kind dies Handlung vornehmen wollte? Falls ja, solltest du diesen Fall wegen Körperverletzung anzeigen.
Um die gestörten Porno-Amis ging es nicht in unserem Thread, die lassen sich ja auch ihren Penis bleachen, damit er schöner aussieht, daher ist ein Vergleich mit den Amis und dem amerikanischen Recht fehl am Platz. Bei uns geht es um eine andere grundlegende Frage: darf jemand Beschnitten werden, bevor er die Tragweite der Beschneidung versteht bzw. bevor er Volljährig ist, wenn er bspw. von den Eltern oder einer religiösen Gemeinschaft verpflichtet wird. Das Gericht hat dazu Nein gesagt, was zwar nicht bindend für andere Gerichte ist und auch jeder Fall anders gelagert sein kann, was zu einer anderen Entscheidung führen kann.