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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Cobra, ich verstehe dich. Viele Juristen teilen deinen Standpunkt. Aber die nächsten, vielleicht die letzte Instanz wird die Beschneidung wieder zulassen, wenn nicht der Gesetzgeber schon vorher die Lage klärt. Wir leben in Deutschland. Das deutsche Verfassungsgericht ist bei religiösen Themen sogar oft konservativer als europäische Gerichte.
Gut, das Urteil in letzter Instanz werden wir dann wohl erleben. Ändert aber nichts daran das eine Beschneidung ebenso ausgeführt werden kann wenn wenn das Kind volljährig wird und sich selbst entscheiden kann.

Ich werde nie verstehen wie man vorsätzlich Schmerzen seines Kindes in Kauf nehmen kann
 
Käse, wenn du dein Kind grün und blau schlägst bist du auch dran. Der Vergleich hinkt jetzt etwas, aber wir rden hier ja nicht von Leibeigenen.

mir scheissegal wer es aus welchen ausser medizinischen Gründen macht, ich finde es ziemlich brutal.

Was für ein gelungener Vergleich.:app:

Eine traditionelle Beschneidung mit einem kriminellen vorsätzlichen Akt gleichtzusetzen... Ist alles ok bei dir?:D

Ein Neugeborenes hat noch überhaupt keine Ich-Wahrnehmung, die kommt erst mit drei oder vier Jahren wenn ich mich richtig erinnere. Mag ja sein, dass es eine unangenehme Prozedur ist aber genauso müssen die Gebräuche anderer Völker akzeptiert werden wenn man nicht bald ein Problem vor der eigenen Haustür haben will. Wenn jemandem so sehr daran gelegen ist die Beschneidung in Deutschland abzuschaffen, kann man das vielleicht durch "Aufklärung" erreichen aber nicht durch bloße Gerichtsurteile. Zu einem funktionierenden Staat gehören nicht nur die drei Gewalten sondern vorallem die Kommunikation zwischen den Menschen.
 
Unter Unversehrtheit verstehe ich das Recht darauf, dass einem Kind nicht der Arm amputiert wird. Aber bitte hört doch auf mit der Erbsenzählerei wegen einer Vorhaut, zumal sich das Kind sowieso nicht mehr daran erinnern kann und somit keine Schäden davonträgt. Das ist doch reine Rechthaberei.

Lehn dich da mal nicht aus dem Fenster... also mit dem erinnern. Das Gehirn strukturiert zwar vieles neu in der Kindheit, so dass das meiste weg ist aber eben nicht alles. Ich kann mich an zwei Sachen erinnern aus frühster Kindheit, meine Hand auf einer Herdplatte und meine Hand in einer Autotür, das war unter drei Jahren. Google mal nach Geburtstrauma.
 
Was für ein gelungener Vergleich.:app:

Eine traditionelle Beschneidung mit einem kriminellen vorsätzlichen Akt gleichtzusetzen... Ist alles ok bei dir?:D
Ich sagte ja der Vergleich hinkt, aber eben mit tun und lassen was die Eltern sagen stimmt halt nur bedingt, auch die haben Grenzen. Deswegen will ich das damit nicht gleichstellen. Vielleicht fällt mir noch ein besseres Beispiel ein
 
Immer der Gesetzgeber, der schraubt mal nicht eben an §2 GG rum. Zumal bei unnötiger Körperverletzung §1 GG zumindest tangiert ist.
 
Lehn dich da mal nicht aus dem Fenster... also mit dem erinnern. Das Gehirn strukturiert zwar vieles neu in der Kindheit, so dass das meiste weg ist aber eben nicht alles. Ich kann mich an zwei Sachen erinnern aus frühster Kindheit, meine Hand auf einer Herdplatte und meine Hand in einer Autotür, das war unter drei Jahren. Google mal nach Geburtstrauma.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Hand an deinem siebten Lebenstag auf die Herdplatte gefallen ist. Am siebten Tag nach der Geburt findet i.d.R. die Beschneidung statt.

Und es ist ja nicht so, als wäre ein größerer oder auch kleinerer Teil der Juden, Muslime und teilweise auch Christen psychisch krank, oder etwa doch?:-k

Geburtstrauma ist ein Oberbegriff für mehrere relativ harmlose "Verletzungen", die in Rahmen einer Geburt auftreten können und in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle wieder ohne Therapie abklingen.

?
 
Es ist tatsächlich so, dass Rechte abgewogen werden müssen (man nennt es auch Praktische Konkordanz ). Aber, und das ist der knackende Punkt der Argumentation: Die körperliche Unversehrtheit des Kindes geht der Religionsfreheit deshalb vor, weil die Religionsfreiheit auch später zur Entfaltung kommen kann, sie also nicht komplet verboten wird, sie wird lediglich für bestimmte Zeit eingeschränkt, dagegen ist die körperliche Unversehrtheit unumkehrbar, die Vorhaut des Kindes ist weg und kann nicht mehr angeneht werden, falls es sich im volljährigen Alter für eine andere Religion entscheiden würde. Daher geht das allgemeine Persönlichkeitsrecht definitiv der Religionsfreiheit vor.

Danke für die perfekte juristische Erklärung.

Ich glaube auch kaum das die nächste Instanz da etwas kippen könnte bei der aktuellen Rechtslage.
 
Die Juden müssen ja nach dem 7 Tag beschnitten werden, also wo liegt das Problem. Den Juden wirds erlaubt und den Moslems aus Solidarität auch. Deutschland hat wegen dem 2 WK immer noch so eine ''Schuld'' die ein solches Gesetz unmöglich machen, sieht man ja nur an der Berichterstattung jedes/r negative Kommentar/Bericht wird als nicht richtig befunden.
 
Es ist tatsächlich so, dass Rechte abgewogen werden müssen (man nennt es auch Praktische Konkordanz ). Aber, und das ist der knackende Punkt der Argumentation: Die körperliche Unversehrtheit des Kindes geht der Religionsfreheit deshalb vor, weil die Religionsfreiheit auch später zur Entfaltung kommen kann, sie also nicht komplet verboten wird, sie wird lediglich für bestimmte Zeit eingeschränkt, dagegen ist die körperliche Unversehrtheit unumkehrbar, die Vorhaut des Kindes ist weg und kann nicht mehr angeneht werden, falls es sich im volljährigen Alter für eine andere Religion entscheiden würde. Daher geht das allgemeine Persönlichkeitsrecht definitiv der Religionsfreiheit vor.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine lex generalis, auf die nur in den Fällen zurückgegriffen wird, wenn keine andere Norm "aushelfen" kann oder die betroffene Norm aus sich heraus nicht für Klarheit im vorliegenden Fall sorgt. Die Religionsfreiheit im Grundgesetz ist zunächst extrem weit gesteckt. Sie schließt im Grunde auch die Beschneidung ein, sofern sie aus religiösen Gründen durchgeführt wird.

Der Staat aber nämlich hat die Aufgabe inne, die Religionsausübung für jedermann ungestört zu gewährleisten. Das wäre z.B. ein Argument gegen das Beschneidungs-Verbot und in einer juristischen Klausur völlig legitim. Der Artikel 4 GG ist dermaßen komplex, dass im ersten Semester die Profs niemals in einer Prüfung auf diesen zurückgreifen - außer sie haben die Lage vorher eingegrenzt. Was ich damit sagen will: das, was ich darüber gelesen habe, kann auch dafür verwendet werden, die Beschneidung rechtlich zuzulassen.

Um es auf den Punkt zu bringen: hier spielen auch politische und kulturelle Werte eine Rolle. Wenn man will, kann man die Beschneidung sicherlich unter Art. 4 subsumieren, das kann ich mir ausgezeichnet vorstellen.

Ihr alle aber unteschätzt den Einfluss der Politik. In diesen Tagen werden jüdische und muslimische Interessengemeinschaften in Berlin sturmklingeln, darauf könnt ihr alles verwetten - und sie werden sogar von den großen Kirchen unterstützt werden. Gemeinsam stellen sie einen der größten Lobbyverbände in Deutschland und Europa.

P.S.: Studierst Du Jura? :)
 
Warst nur einmal mit 5 beim Kinderarzt?

Meine Kinder gehen mindestens 1 mal im Jahr zur Kontrolle. War bei mir auch nicht anders...

Ich ging damals auch jedes Jahr zum Arzt, bekam auch alle Impfungen. Seit ich volljährig bin, geh ich nicht so oft.

Aber der Arzt hat mich nie so "Gründlich" kontrolliert, ausser als ganz kleiner Junge.
 
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