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Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
Gut, das Urteil in letzter Instanz werden wir dann wohl erleben. Ändert aber nichts daran das eine Beschneidung ebenso ausgeführt werden kann wenn wenn das Kind volljährig wird und sich selbst entscheiden kann.Cobra, ich verstehe dich. Viele Juristen teilen deinen Standpunkt. Aber die nächsten, vielleicht die letzte Instanz wird die Beschneidung wieder zulassen, wenn nicht der Gesetzgeber schon vorher die Lage klärt. Wir leben in Deutschland. Das deutsche Verfassungsgericht ist bei religiösen Themen sogar oft konservativer als europäische Gerichte.
Ich werde nie verstehen wie man vorsätzlich Schmerzen seines Kindes in Kauf nehmen kann