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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Hand an deinem siebten Lebenstag auf die Herdplatte gefallen ist. Am siebten Tag nach der Geburt findet i.d.R. die Beschneidung statt.

Und es ist ja nicht so, als wäre ein größerer oder auch kleinerer Teil der Juden, Muslime und teilweise auch Christen psychisch krank, oder etwa doch?:-k

Diese religöse Schiene ist völliger Käse, in den USA ist es weit verbreitet.

Das Kölner Gericht hatte in zweiter Instanz über die Strafbarkeit eines Arztes zu entscheiden, der einen vierjährigen muslimischen Jungen beschnitten hatte. Er hatte den vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern fachgerecht beschnitten. Dennoch kam es zwei Tage später zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme.

Der junge war vier, aber ich würde es genauso bei einem sieben Tage alten Kind ablehnen.

Um bei meiner Herdplatte zu bleiben, wir sind mit 3,5 Jahren umgezogen, ich kann mich an nichts mehr in dieser Wohnung erinnern. Nur Fotos ... die Herdplatte habe ich fest eingebrannt (im Kopf, auf der Hand ist nichts mehr zu sehen)
 
Ich ging damals auch jedes Jahr zum Arzt, bekam auch alle Impfungen. Seit ich volljährig bin, geh ich nicht so oft.

Aber der Arzt hat mich nie so "Gründlich" kontrolliert, ausser als ganz kleiner Junge.

Da fällt mir gerade ein... An sich dürfte man ein Kind dann ja auch nicht impfen, verstößt ja gegen die körperliche Unversehrtheit. Wenn du einen vierjährigen fragst, ob er geimpft werden willst, wird er auch nein sagen.
 
Da fällt mir gerade ein... An sich dürfte man ein Kind dann ja auch nicht impfen, verstößt ja gegen die körperliche Unversehrtheit. Wenn du einen vierjährigen fragst, ob er geimpft werden willst, wird er auch nein sagen.

Krass richtig. Ist Körperverletzung. Deswegen bei einer Polizeikontrolle erst Pusten und nur bei postivem Ergebnis können sie eine Blutabnahme (mit dem Einstich) auch anordnen und durchsetzen. Impfen hat einen Rechtfertigungsgrund.

Naja, ich habe dir deine Antwort gegeben und es kam keine Reaktion direkt darauf zurück sondern irgendwas anderes.:p

Nacht.

Hau rein, mir ist halt die religöse Schiene und wer es aus welchen Begründungen heraus macht egal und ich habe die Meinung dazu nicht weil es Juden und Moslems machen lassen.
 
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine lex generalis, auf die nur in den Fällen zurückgegriffen wird, wenn keine andere Norm "aushelfen" kann oder die betroffene Norm aus sich heraus nicht für Klarheit im vorliegenden Fall sorgt. Die Religionsfreiheit im Grundgesetz ist zunächst extrem weit gesteckt. Sie schließt im Grunde auch die Beschneidung ein, sofern sie aus religiösen Gründen durchgeführt wird.

Der Staat aber nämlich hat die Aufgabe inne, die Religionsausübung für jedermann ungestört zu gewährleisten. Das wäre z.B. ein Argument gegen das Beschneidungs-Verbot und in einer juristischen Klausur völlig legitim. Der Artikel 4 GG ist dermaßen komplex, dass im ersten Semester die Profs niemals in einer Prüfung auf diesen zurückgreifen - außer sie haben die Lage vorher eingegrenzt. Was ich damit sagen will: das, was ich darüber gelesen habe, kann auch dafür verwendet werden, die Beschneidung rechtlich zuzulassen.

Um es auf den Punkt zu bringen: hier spielen auch politische und kulturelle Werte eine Rolle. Wenn man will, kann man die Beschneidung sicherlich unter Art. 4 subsumieren, das kann ich mir ausgezeichnet vorstellen.

Ihr alle aber unteschätzt den Einfluss der Politik. In diesen Tagen werden jüdische und muslimische Interessengemeinschaften in Berlin sturmklingeln, darauf könnt ihr alles verwetten - und sie werden sogar von den großen Kirchen unterstützt werden. Gemeinsam stellen sie einen der größten Lobbyverbände in Deutschland und Europa.

P.S.: Studierst Du Jura? :)


Bevor man eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechte im verfassungsrechtlichen Sinn vornehmen kann, muss man auch die Hintegründe kennen: das Selbstbstimmungsrecht geht zurück auf die Diskussion, die eigene Religionszugehörigkeit zu bestimmen. Davor war bspw. die Religionszugehörigkeit durch die territorielle Zugehörigkeit bestimmt: Wessen Land, dessen Kirche. Um das abzuschaffen, führten Staatsrechtler diesen Grundsatz ein, der auch in unserem modernen Grundgesetz verankert worden ist später. Nun sieht es so aus, dass sich die Eltern auf die Religionsfreiheit berufen und dazu fällt die Beschneidung unproblematisch in den Schzutbereich der Religionsfreheit, weil es einen anerkannte religösen Ritus darstellt. Dadruch aber, dass die Eltenrn eine Entscheidung dem Kind vorwegnehmen und das Kind später diese Entscheidung nicht mehr umkehren kann, muss das Recht der Religion für bestimmte Zeit zurückgeschraubt werden, bis das Kind volljährig ist, jedoch zumindest bis es die Tragweite seiner Handlung verstehen kann und wirksam in eine Beschneidung einwilligen kann, falls es eine entsprechende Religion annehmen will. Würde man also das Selbstbestimmungsrecht einschränken und das noch in der Kollision mit der Religionsfreheit, würde das einen gewaltigen Rückschritt für die deutsche Rechtsprechung und auch Geschichte bedeuten, denn die oben genannte Regel wurde ca. im 17 Jhdt abgeschafft


Der Staat hat tatsächlich die Aufgabe die Religionsausübung für jedermann zu gewährleisten, aber genauso hat er die Pflicht jedermann vor Entscheidungen zu schützen, die einmal das Kind später vllt nicht akzeptieren wird, weil man keine Entscheidungsfreiheit hatte.

Ich denke, dass es zwar bei den Religionsgemeinschaften und auch in der Politik einen riesen Aufschrei geben wird aber ich bin davon überzeugt, dass sich die deutschen Gerichte nicht beugen werden und diese Entscheidung knallhart verteidigen werden.

Ja, ich studiere Jura. Du etwa auch? Wie viele Juristen haben wir eigentlich hier unter uns :D ?
 
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