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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Worüber ich vor ein paar Tagen nachgedacht habe und etwas OT ist:

Beschneidung bei Mädchen werden zutiefst verurteilt, Beschneidung bei Jungs werden größtenteils geduldet...
 
Bevor man eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechte im verfassungsrechtlichen Sinn vornehmen kann, muss man auch die Hintegründe kennen: das Selbstbstimmungsrecht geht zurück auf die Diskussion, die eigene Religionszugehörigkeit zu bestimmen. Davor war bspw. die Religionszugehörigkeit durch die territorielle Zugehörigkeit bestimmt: Wessen Land, dessen Kirche. Um das abzuschaffen, führten Staatsrechtler diesen Grundsatz ein, der auch in unserem modernen Grundgesetz verankert worden ist später. Nun sieht es so aus, dass sich die Eltern auf die Religionsfreiheit berufen und dazu fällt die Beschneidung unproblematisch in den Schzutbereich der Religionsfreheit, weil es einen anerkannte religösen Ritus darstellt. Dadruch aber, dass die Eltenrn eine Entscheidung dem Kind vorwegnehmen und das Kind später diese Entscheidung nicht mehr umkehren kann, muss das Recht der Religion für bestimmte Zeit zurückgeschraubt werden, bis das Kind volljährig ist, jedoch zumindest bis es die Tragweite seiner Handlung verstehen kann und wirksam in eine Beschneidung einwilligen kann, falls es eine entsprechende Religion annehmen will. Würde man also das Selbstbestimmungsrecht einschränken und das noch in der Kollision mit der Religionsfreheit, würde das einen gewaltigen Rückschritt für die deutsche Rechtsprechung und auch Geschichte bedeuten, denn die oben genannte Regel wurde ca. im 17 Jhdt abgeschafft


Der Staat hat tatsächlich die Aufgabe die Religionsausübung für jedermann zu gewährleisten, aber genauso hat er die Pflicht jedermann vor Entscheidungen zu schützen, die einmal das Kind später vllt nicht akzeptieren wird, weil man keine Entscheidungsfreiheit hatte.

Ich denke, dass es zwar bei den Religionsgemeinschaften und auch in der Politik einen riesen Aufschrei geben wird aber ich bin davon überzeugt, dass sich die deutschen Gerichte nicht beugen werden und diese Entscheidung knallhart verteidigen werden.

Ja, ich studiere Jura. Du etwa auch? Wie viele Juristen haben wir eigentlich hier unter uns :D ?

Deine Argumentationlinie ist schlüssig, sie ist aber eine, der eine andere gegenübersteht. Auch das Recht auf Erziehung, das Kraft Verfassung erst den Eltern zugesprochen wird und ausschließlich in Problemfällen entzogen werden darf, spielt hier eine Rolle.

Wenn ich als Erziehungsberechtigte entscheiden darf, dass mein Sohn den Religionsunterricht bis zur 10. Klasse zu besuchen hat, dann schreibe ich ihm das vor - auch wenn er es nicht einmal möchte. Das darf ich, weil mir der Erziehungsauftrag obliegt.

Man kann einfach in der Rechtswissenschaft so oder so argumentieren, was am Ende die h.M. wird, wird die Zeit zeigen. Das ist es auch, was viele Erstis fundamental verstört, dass das Recht eben extrem zweideutig, ja, oft sogar mehrdeutig ist. Warten wir mal ab.

Ja, ich studiere (noch) Jura, will auf Politikwissenschaft wechseln. In welchem Semester bist Du? Lilith ist sogar VJ, wenn ich mich nicht irre. Nun gut, meinen Platz wird dann Indulgentia einnehmen, die auch ihr Jurastudium aufnimmt in diesem Herbst. Gibt aber bestimmt noch 1 oder 2 hier. :D
 
Deine Argumentationlinie ist schlüssig, sie ist aber eine, der eine andere gegenübersteht. Auch das Recht auf Erziehung, das Kraft Verfassung erst den Eltern zugesprochen wird und ausschließlich in Problemfällen entzogen werden darf, spielt hier eine Rolle.

Wenn ich als Erziehungsberechtigte entscheiden darf, dass mein Sohn den Religionsunterricht bis zur 10. Klasse zu besuchen hat, dann schreibe ich ihm das vor - auch wenn er es nicht einmal möchte. Das darf ich, weil mir der Erziehungsauftrag obliegt.

Man kann einfach in der Rechtswissenschaft so oder so argumentieren, was am Ende die h.M. wird, wird die Zeit zeigen. Das ist es auch, was viele Erstis fundamental verstört, dass das Recht eben extrem zweideutig, ja, oft sogar mehrdeutig ist. Warten wir mal ab.

Ja, ich studiere (noch) Jura, will auf Politikwissenschaft wechseln. In welchem Semester bist Du? Lilith ist sogar VJ, wenn ich mich nicht irre. Nun gut, meinen Platz wird dann Indulgentia einnehmen, die auch ihr Jurastudium aufnimmt in diesem Herbst. Gibt aber bestimmt noch 1 oder 2 hier. :D

Ich gehe doch mal davon aus, dass eine LG-Kammer das alles gut abgewogen hat bevor entschieden wurde.

Immerhin sind derlei Abwägungen von Rechtsfragen deren täglich Brot.

DU bist mit Deiner Position beispielhaft für die andere Seite, denn als Beschnittener bist Du eher für die Beihaltung traditioneller Rituale.

Gerade aber auch weil Du vom Studium schreibst und die antagonistischen Positionen erwähnst, muß ich auch erwidern, dass das eine Rechtsinstitut mit dem anderen nichts zu tun hat.
Deiner Position nach gehen bestimmte Traditionen über normierte Kanonen.
Dem kann und ist nicht so.

Es sind bereits ausreichend Stellungnahmen dazu gesetzt worden.

Ich selbst bin auch ein starker Gegner von Schächtungen,weiß man doch, dass es eine Quälerei für die Tiere ist.

Traditionen die andere nicht tangieren, sind nicht Gegenstand dieser Diskussion.

Man merkt dann aber auch an manchen Einlagen hier, wie dünn doch die Argumentationsschicht der Befürworter von Beschneidung ist, wenn gar Argumente eingebracht werden, dass zbs. dann auch die Taufe ein indizierter Eingriff/Störung wäre.

Wie gesagt, es ist bereits alles gesagt worden.
Gute Nacht.
 
Mich würde mal interessieren wieviele Komplikationen bei so einer Beschneidung auftreten und ob diese denn unter Narkose durchgeführt werden?
 
Mich würde mal interessieren wieviele Komplikationen bei so einer Beschneidung auftreten und ob diese denn unter Narkose durchgeführt werden?

Wie bei jedem anderen chirurgischen Eingriff, sind auch bei der Beschneidung des Penis verschiede Komplikationen nicht auszuschliessen wie zB. Blutungen, Entzündungen der Wunde, Entzündungen am Harnröhrenausgang/ an der Harnröhre, Harnröhrernverengung, Zysten, Fisteln, Nekrosen, Ödeme usw.



Hippokrates
 
Religionsfreiheit vs. Selbstbestimmungsrecht des Kindes, ganz klar lezteres. Die Religionsfreiheit kommt auch dann zur Entfaltung, wenn das Kind volljährig ist, die Beschneidung und damit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes ist jedoch unumkehrbar. Ausserdem üben ja gerade die Eltern die Religionsfreiheit des Kindes aus, wenn es beschneiden lassen und nicht das Kind selbst, denn das ist noch nicht volljährig und kann darüber nicht ganz entscheiden bzw. darin wirksam einwilligen, da es nicht die Tragweite dessen verstehen kann. Das würde bedeuten, dass die Eltern sich einmal auf ihre Religionsfreiheit berufen würden, die für das Kind keinerlei Bedeutung hat und nochmal auf die Religionsfreiheit des Kindes berufen, die für die Eltern im Umkehrschluss ebenso keinerlei Bedeutung hat bzw haben darf.


Immerhin: Jetzt weiß ich auch, worauf meine nächste Klausur in Strafrecht hinausläuft :lol:




Die Taufe stellt keine (gefährliche) Körperverletzung dar, daher ist ein Verbot unmöglich, die Beschneidung stellt jedoch eine solche dar :^^:

Volljährig beschneiden? Ich glaube, wer sich dafür entscheidet, wäre froh es als Baby hinter sich gebracht zu haben...
Was die Religionsausübung betrifft- bei den amis ist doch fast die hälfte der Bevölkerung beschnitten, glaube weder, dass das alles Juden oder Moslems sind, noch dass sie schwer traumatisiert sind.

Wenn man schon so viel Theater macht, dann bitte gleich Ohrlochstechen unter 16 verbieten, ist auch irreversibel und bestimmt gabsda auch schon Komplikationen.

Und dieses unsägliche Ohrenanlegen. Kann doch nicht sein, dass man ein Riesendrama um ein Häutchen macht, das angeblich maßgeblich für religiöse Selbstbestimmung ist, aber bei ästhetischen Eingriffen von einer Selbstverständlichkeit ausgeht.
 
Achja, stimmt, Beschneidungen sind ja religiös motiviert, also pöhse und unaufgegeklärt, während das Anlegen von Ohren und durchstechen von Ohrläppchen das Kind hübsch macht, und damit liebenswert und erfolgreich, und damit ganz im Strom der Zeit mitschwimmen läßt, und das kleine Trauma ist ja pippifax, hauptsache es gehört dazu, nicht zu der bösen kleinen rückständigen religiösen Gemeinde, nein, sondern zur modernen aufgeklärten neokapitalistischen Gemeinde der Schönen und Erfolgreichen, und das Trauma, ach welches Trauma, das bischen Herumgeschnitze am Knorpel, weil jetzt ist das Kind ja endlich hübsch, was wesentlich besser ist als Moslem oder Jude sein, und abstehende Ohren sind ja einfach so ein körperlicher Makel, das grenz ja an seelische Grausamkeit, wenn man das nicht wegmachen lässt, geht übrigens ab dem 5.Lebensjahr (Jubel!), vorher macht es nicht so viel Sinn, weil der Knorpel noch nicht ausgereift ist.
 
Noch was feines gefunden... Für plastisch-ästhetische Chirurgie gibt es in der EU kein Mindestalter, es wird lediglich empfohlen, keine Brust-Ops vor dem 18. Lebensjahr durchzuführen. Und beide Eltern müssen die Einverständniserklärung geben. Wenn die vorhanden st, kann auch an Minderjährigen herumgeschnippelt werden. Also muss man die Beschneidung einfach so begründen, dass die Vorhaut so häßlich ist, dass man sie weghaben will, bevor das Kind ein Trauma aufbauen kann...

Oder so. Dann gibts auch kein Problem mehr. Hauptsache, es hat nichts mit Religion zu tun.
 
Achja, stimmt, Beschneidungen sind ja religiös motiviert, also pöhse und unaufgegeklärt, während das Anlegen von Ohren und durchstechen von Ohrläppchen das Kind hübsch macht, und damit liebenswert und erfolgreich, und damit ganz im Strom der Zeit mitschwimmen läßt, und das kleine Trauma ist ja pippifax, hauptsache es gehört dazu, nicht zu der bösen kleinen rückständigen religiösen Gemeinde, nein, sondern zur modernen aufgeklärten neokapitalistischen Gemeinde der Schönen und Erfolgreichen, und das Trauma, ach welches Trauma, das bischen Herumgeschnitze am Knorpel, weil jetzt ist das Kind ja endlich hübsch, was wesentlich besser ist als Moslem oder Jude sein, und abstehende Ohren sind ja einfach so ein körperlicher Makel, das grenz ja an seelische Grausamkeit, wenn man das nicht wegmachen lässt, geht übrigens ab dem 5.Lebensjahr (Jubel!), vorher macht es nicht so viel Sinn, weil der Knorpel noch nicht ausgereift ist.

Naja, es ist ja auch sicher für einen Menschen nicht schön mit Segelohren rumzulaufen, ob nun Christ oder Nichtchrist.

Die Beschneidung ist aber ja ein rein religiös ausgeübtes Ritual.
Und wenn man auch noch gewisse andere Bei-und Nebenaspekte mit betrachtet u.a. der damit einhergehende und in den Raum gestellte " Druck" auf den kleinen Mann, der sich diesem Ritual ja nicht entziehen kann, weil alles auf ihn lastet und er sich mit keinem Verhalten dem entziehen kann, so ist das doch zumindest eine Art " Eingriff" in dessen Sphäre.
Es gibt ja auch Eltern, die erziehen ihre Kinder selbst und bestehen sogar darauf, dass die von ihnen selbst gelehrt und nicht zur Schule gehen.
Auch da ist der Staat gefragt, der seiner Fürsorgepflicht nachkommen muß und derlei Intentionen der Eltern entziehen mußt.

Mir persönlich geht es hierbei lediglich um diese Aura die dem ganzen Ritual anheim gegeben ist.
Der kleine Mann muß schon heftig unter Druck stehen, wenn alle ihn auf diesen Moment "treiben".
Und mal ehrlich, was hat und was kann das schon mit Mannwerdung usw. zu tun haben??

Es ist ja körperlich nicht erforderlich beschnitten zu sein.
Heutzutage nicht.

Ich kritisiere auch Eltern, die ihren Kindern Ohrringe reinmachen lassen.
Das ist auch sowas Ähnliches, aber das was damit verbunden ist und wird, ist nicht mit der Beschneidung vergleichbar.
Immerhin ist der Beschneidungsakt ritualisiert und wird praktisch gefeiert und so weiter.......das ist ja wohl die Belohnung für den Jungen.
 
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