Bevor man eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechte im verfassungsrechtlichen Sinn vornehmen kann, muss man auch die Hintegründe kennen: das Selbstbstimmungsrecht geht zurück auf die Diskussion, die eigene Religionszugehörigkeit zu bestimmen. Davor war bspw. die Religionszugehörigkeit durch die territorielle Zugehörigkeit bestimmt: Wessen Land, dessen Kirche. Um das abzuschaffen, führten Staatsrechtler diesen Grundsatz ein, der auch in unserem modernen Grundgesetz verankert worden ist später. Nun sieht es so aus, dass sich die Eltern auf die Religionsfreiheit berufen und dazu fällt die Beschneidung unproblematisch in den Schzutbereich der Religionsfreheit, weil es einen anerkannte religösen Ritus darstellt. Dadruch aber, dass die Eltenrn eine Entscheidung dem Kind vorwegnehmen und das Kind später diese Entscheidung nicht mehr umkehren kann, muss das Recht der Religion für bestimmte Zeit zurückgeschraubt werden, bis das Kind volljährig ist, jedoch zumindest bis es die Tragweite seiner Handlung verstehen kann und wirksam in eine Beschneidung einwilligen kann, falls es eine entsprechende Religion annehmen will. Würde man also das Selbstbestimmungsrecht einschränken und das noch in der Kollision mit der Religionsfreheit, würde das einen gewaltigen Rückschritt für die deutsche Rechtsprechung und auch Geschichte bedeuten, denn die oben genannte Regel wurde ca. im 17 Jhdt abgeschafft
Der Staat hat tatsächlich die Aufgabe die Religionsausübung für jedermann zu gewährleisten, aber genauso hat er die Pflicht jedermann vor Entscheidungen zu schützen, die einmal das Kind später vllt nicht akzeptieren wird, weil man keine Entscheidungsfreiheit hatte.
Ich denke, dass es zwar bei den Religionsgemeinschaften und auch in der Politik einen riesen Aufschrei geben wird aber ich bin davon überzeugt, dass sich die deutschen Gerichte nicht beugen werden und diese Entscheidung knallhart verteidigen werden.
Ja, ich studiere Jura. Du etwa auch? Wie viele Juristen haben wir eigentlich hier unter uns
?