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Religiöse Beschneidung von Jungen ist strafbar

Flo, ist 'ne intime Frage, aber wir sind hier ja im BF. :D Bist Du beschnitten unnd falls ja, würdest Du deinen Sohn beschneiden lassen?

:haha: ne gute Frage :D

Ja, ich bin beschnitten, schon mit 5 Jahren habe ich diese Prozedur über mich ergehen lassen müssen. Bin aber sehr zufrieden, dass ich es bin und würde es auch nicht umkehren wollen. Mein Kind würde ich auch beschneiden lassen, allerdings im jugendlichen Alter, wenn es schon etwas reifer ist und nicht im kindlichen Alter.
 
Das wäre auch nicht illegal, man darf ja beschnitten sein, nur keine Säuglinge beschneiden.

einen säugling kann man auch beschneiden, ein türke der sein sohn beschneiden will fährt dann halt in die türkei im nächsten urlaub und macht das dort, wie wollen da die deutschen das verhindern.

versteh auch nicht wieso sich alle drüber aufregen, wenn genau die die das betrifft sich eigentlich nicht darüber aufregen.
 
einen säugling kann man auch beschneiden, ein türke der sein sohn beschneiden will fährt dann halt in die türkei im nächsten urlaub und macht das dort, wie wollen da die deutschen das verhindern.

Gar nicht? :roll:
Die BRD ist verantwortlich, dass die Gesetze in den eigenen Grenzen eingehalten werden. Was die Türken in der Türkei machen ist also egal.
 
ja gesetz somit sinnlos, wer es machen will macht es sowieso.

Wichtig ist doch, dass der deutsche Rechtsraum durch das Gesetz geregelt und abgesichert wird. Was in anderen Ländern passiert, kann uns scheiß egal sein, es sei denn, bei "Täter" und "Opfer" handelt es sich um deutsche Staatsbürger. In diesem Fall kann man dennoch durch deutsche Gerichte belangt werden, denn Straftaten sind unabhängig vom Tatort zu ahnden, solange es sich um deutsche Staatsbüger handelt, die nicht im Ausland wegen der selben Tat verurteilt wurden/werden.
 
Gut anderes Beispiel:

In Deutschland darf man keine Sturmgewehre besitzen. Das wäre aber dann ja auch unsinnig, da man einfach nach Amerika fliegen könnte und sich da welche besorgen kann.
Wenn die Gesetzeslage in anderen Ländern anders ist, ist ein Gesetz in Deutschland noch lange nicht sinnlos.
 
Wichtig ist doch, dass der deutsche Rechtsraum durch das Gesetz geregelt und abgesichert wird. Was in anderen Ländern passiert, kann uns scheiß egal sein, es sei denn, bei "Täter" und "Opfer" handelt es sich um deutsche Staatsbürger. In diesem Fall kann man dennoch durch deutsche Gerichte belangt werden, denn Straftaten sind unabhängig vom Tatort zu ahnden, solange es sich um deutsche Staatsbüger handelt, die nicht im Ausland wegen der selben Tat verurteilt wurden/werden.
Muss die abgetrennte Vorhaut dann eine gewisse Zeit zwecks möglicher juristischer Nachprüfung aufbewahrt werden (wie z.B. Kontoauszüge)?
 
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