Hey BJ, ich hab etwas noch dümmeres gefunden, als alle BF-User zusammengenommen produzieren könnten:
http://evibes.blogsport.de/images/prleitartikelseite120120818.jpeg
"Man stelle sich einmal eine Neonaziband vor, die in der Münchener Hauptsynagoge ein antijüdisches Hass-Gebet rockt".
Das mit dem Paragraph 166 StGB stimmt. Wenn du z. B. einen katholischen Pfarrer dabei störst wenn er Hostien an die Gläubigen verteilen will, kannst du schon angezeigt werden.