Ich bezweifle stark, dass unsere Hamasfanboys das hier in voller gänze verstehen werden!
Sind die Aussagen «From the River to the Sea, Palestine will be free!» oder «Free Palestine» per se antisemitisch? Der Völkerrechtler Kai Ambos behauptete bei
#MarkusLanz vor einem Millionenpublikum, dass der Slogan «From the river to the sea» nicht per se antisemitisch sei, weil dieser Satz so ähnlich 1977 im Wahlprogramm der Likud stand. Zudem sei der Begriff des
#Antisemitismus unbestimmt. Da ich sämtliche Sender der deutschen
#OERR aus der Programmauswahl entfernt habe, weil sie
#woke-links sind, habe ich selbst die Sendung nicht gesehen. Nichtsdestotrotz möchte ich auf diese Behauptung nachfolgend eingehen. Meine Ausführungen betreffen zudem den Slogan «Free Palestine!», den man ja auch immer wieder hört. Zunächst muss Folgendes klargestellt werden: Ohne entsprechenden Kontext sind beide Slogans wertfrei. Die Aussagen «From the River to the Sea» oder «Free Palestine» können ohne entsprechenden Kontext völlig unterschiedliche Forderungen bedeuten. Dass das Gebiet, welches von den Römern nach dem Bar Kochba Aufstand (136 n. Chr.) «Palästina» genannt wurde, frei werde. Oder dass das Gebiet, welches unter den Briten als «Mandatsgebiet Palästina» so bezeichnet wurde, frei werde. Ohne Kontext sind die Aussagen wertfrei, ausser dass sie die Wertung «frei» beinhalten. Wenn ein bestimmtes Gebiet «frei» ist, ist das per se keine negative Aussage. Bringen wir doch etwas Kontext in diese Slogans. Zunächst können diese Aussagen bedeuten, dass das Heilige Land, welches von den Römern vor der Umbenennung zu «Palästina» in die Provinzen Judäa, Samaria und Galliläa eingeteilt wurde, komplett «befreit» wird. Unter «Befreiung» könnte man beispielsweise verstehen, dass sämtliche Nachfahren der Araber und anderer Volksgruppen, die vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ins Heilige Land kamen und die heute als «Palästinenser» bezeichnet werden, aus dem Heiligen Land vertrieben werden. Nach dieser ethnischen Säuberung würde ein neuer Staat Israel entstehen, und in extremis ohne Araber. Das Land wäre zudem frei und demokratisch, weil in Israel bekanntlich regelmässig freie und faire Wahlen abgehalten werden, und natürlich wäre dieses neue Grossisrael ein Rechtsstaat. Oder diese «Befreiung», die unter beiden Slogans (From the River to the Sea UND Free Palestine) zu verstehen ist, würde eine andere ethnische und religiöse «Säuberung» bedeuten. Sämtliche Juden, die heute in diesem Gebiet wohnen, würden ermordet oder vertrieben werden und an der Stelle, wo heute Israel ist, würde ein rein arabischer, ethnisch gesäuberter, in erster Linie muslimischer und höchstwahrscheinlich islamistischer Staat mit dem Namen «Palästina» entstehen, den es historisch nie gab, und dies mit einer Hauptstadt «al-Quds» (Jerusalem), die noch nie in der Geschichte eine arabische Hauptstadt war. Wenn die beiden Slogans so verstanden werden, sind sie auf jeden Fall antisemitisch. Unter dem Begriff «frei» müsste in dieser zweiten Bedeutung auf jeden Fall «judenfrei» verstanden werden. Ein demokratischer, freier Rechtssaat wäre dieses Land «Palästina» auf keinen Fall. Es gibt keine freien, demokratischen Rechtsstaaten, die von Arabern beherrscht werden. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass ausgerechnet die PLO oder die Hamas, die seit den Nullerjahren keine Wahlen mehr zuliessen, an diesem Zustand etwas ändern würden. Gibt es da einen Einwand? Warum sollten ausgerechnet die radikalsten unter den Arabern einen freien, demokratischen Rechtsstaat «Palästina» wünschen, wenn dies an keinem Ort, wo Araber die Mehrheit der Bevölkerung bilden, realisiert ist? Warum soll das vor allem mit politischen Führern, die im Grossen und Ganzen aus PLO (Fatah), Hamas oder Palestinian Islamic Jihad bestehen, anders aussehen? Mit anderen Worten und zusammengefasst bedeutet das «free» in diesem Kontext auf jeden Fall «judenrein», wenn man den Ausdruck der
#Nazis verwenden will. In diesem Kontext muss man diese beiden Slogans daher verstehen, wenn sie von Feinden Israels skandiert werden, namentlich von den Arabern und ihren linken Unterstützern. Beide Aussagen bedeuten im Ergebnis nichts anderes als eine ethnische Säuberung und damit verbunden einen Aufruf zu einem Völkermord. Falls dies tatsächlich realisiert würde, wäre das Ergebnis ein zweiter
#Holocaust. Da an diesem Ort heute mehr Juden leben als die 6 Mio. Juden, die während des Holocausts ermordet wurden, wäre dieser neue Holocaust sogar erheblicher. Da die beiden Aussagen ohne jeden Kontext und ohne Zuweisung an konkrete Gruppen, die sie aussprechen, unverfänglich sind, ist es allerdings sehr schwierig, sie strafrechtlich zu umfassen und zu deuten. Die Justitia ist blind, respektiv sie hat verbundene Augen. Man kann nicht sagen, dass die Aussagen per se strafbar seien, weil eine Judith Butler, eine andere
#woke-linke Person oder ein arabischer «Palästina-Aktivist» sie ausgesprochen haben. Genau dasselbe gilt, wenn man die Forderung so versteht, dass sämtliche Araber das Heilige Land nach einer ethnischen Säuberung verlassen haben und ein vergrösserter Staat Israel entsteht, wo in extremis nur noch Juden leben. Wenn es um die Strafbarkeit geht, kann es nicht sein, dass man die Aussage kontextualisiert und auf die Person blickt, die sie ausgesprochen hat. Genau deshalb ist es so schwierig, die beiden Slogans strafrechtlich zu erfassen. Man kann aber sagen, dass die beiden Slogans völlig unabhängig davon, wer sie ausspricht, immer einen Aufruf zu einer ethnischen Säuberung bedeuten. Da diese ethnische Säuberung nicht freiwillig erfolgen würde, bedeuten sie zudem immer Gewaltanwendung und sehr wahrscheinlich auch einen Genozid. Mit anderen Worten bedeuten die beiden Slogans implizit immer einen Aufruf zur Gewaltanwendung und immer einen Aufruf zu einem Völkermord. Die Frage, die sich stellt, ist, ob man solche Aufrufe grundrechtlich schützen will. Sollen die Grundrechte der Versammlungsfreiheit, der Meinungsäusserungsfreiheit und die Demonstrationsfreiheit dazu dienen, um öffentlich die Forderung aufzustellen, dass Gewalt angewendet wird und allenfalls ein zweiter Holocaust oder im umgekehrten Fall ein Völkermord an der arabischen Bevölkerung in diesem Gebiet durchgeführt wird? Meine Antwort auf diese Frage ist: Nein! Dafür wurden die Grundrechte nicht geschaffen und sie dienen nicht dazu, um bei Demonstrationen Genozidwünsche zu äussern. Zudem gefährden solche Äusserungen die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit und den öffentlichen Frieden. Vor allem für Juden im Westen sind sie auch sehr gefährlich und bedrohlich, wie man das seit dem 7. Oktober 2023 beobachten konnte. Unter den gegebenen Umständen kann und muss die Verwendung dieser Slogans bei Versammlungen und Demonstrationen verboten werden. In der Schweiz können Grundrechte eingeschränkt werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, ein öffentliches Interesse besteht, der Eingriff verhältnismässig ist und die Einschränkung nicht den Kerngehalt der Grundrechte nicht berührt. Ich würde dies bei diesen Slogans bejahen, und dies völlig unabhängig davon, welchen Kontext sie haben und wer sie ausspricht. Die Grundrechtseinschränkung wäre meines Erachtens möglich. Auch eine strafrechtliche Verfolgung wäre möglich, wenn man konkret ein Verbot der beiden Aussagen ins Strafgesetzbuch aufnehmen würde. Wenn man wertfrei die beiden Aussagen verbietet und sie auch ausdrücklich nennt, ohne dabei Rücksicht darauf zu nehmen, wer sie ausspricht und welche Bedeutung man ihnen gibt, wären sie strafrechtlich erfasst.
#Antisemitismus