Zur Info für jene die ein Problem mit Israel haben und die Hamas anfeuern. Die Studentin wurde zu 3 Monaten bedingt verurteilt.
Prozess gegen Studentin, die sich in Posting über Hamas-Angriff freute
Eine unbescholtene 24-Jährige kommentierte einen Nachrichtenbeitrag über den Überfall auf Israel. Sie will die Vorgänge nicht richtig verstanden haben
Welche Vorstellungen man auch von radikalislamischen Terrorfreundinnen haben mag, Frau K. sieht jedenfalls nicht wie eine solche aus, als sie vor Richterin Sonja Weis Platz nimmt. Die 24-Jährige trägt keinen Hijab, kein Kopftuch, kein Palästinensertuch, es gibt überhaupt keinen Hinweis auf ihre religiösen oder politischen Überzeugungen. Und doch drohen der Unbescholtenen zwei Jahre Gefängnis wegen der "Gutheißung terroristischer Straftaten", da sie am 7. Oktober 2023 einen Beitrag der Zeit im Bild im "sozialen" Netzwerk Facebook mit einem Posting kommentiert hat.
Konkret schrieb die gebürtige Österreicherin zu einem gut eineinhalbminütigen Video mit dem Titel
"Hamas greift Israel an" den Kommentar: "Free Palästina! Endlich. Danke, Gott." Aus Sicht des Staatsanwalts eine moralische Unterstützung des mörderischen Angriffs der radikalislamischen Terrororganisation auf Israel und eine "Aufstachelung" zu Hass. Aus Sicht der Verteidigerin eine "euphemistische Äußerung", die weder objektiv noch subjektiv den Tatbestand erfülle. Ihre Mandantin habe, wie offensichtlich viele Internetnutzer, egal ob aus der Generation Z oder älter, "einen völlig unüberlegten, völlig uninformierten" Kommentar veröffentlicht, argumentiert sie.
Videokonsum und Posting neben Plauderei
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"Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahren. Was ich Ihnen schon glaube, ist, dass es Ihnen leidtut. Die Strafe an sich ist zu wenig, aber aus spezialpräventiven Gründen in Ihrem Fall möglich und ausreichend. Aus generalpräventiven Gründen hätte man sie verdreifachen müssen", erklärt die Richterin noch. Nach mehrminütiger Beratung mit ihrer Rechtsvertreterin akzeptiert K. diese Entscheidung, da auch der Staatsanwalt einen Rechtsmittelverzicht abgibt, ist das Urteil rechtskräftig.
Eine unbescholtene 24-Jährige kommentierte einen Nachrichtenbeitrag über den Überfall auf Israel. Sie will die Vorgänge nicht richtig verstanden haben
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Das verurteilte Delikt im Strafgesetzbuch:
Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten
§ 282a. (1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zur Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278c Abs. 1 Z 1 bis 9 oder 10) auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine terroristische Straftat (§ 278c Abs. 1 Z 1 bis 9 oder 10) in einer Art gutheißt, die geeignet ist, die Gefahr der Begehung einer oder mehrerer solcher Straftaten herbeizuführen.