Hab eben ein Video gesehen und eine ähnliche Schuldfrage kam bei mir auf: Sagen wir, Person A fährt auf einer Bundesstraße, wo man 100 fahren darf, 130. Person B will aus einer Nebenstraße auf die Bundesstraße, er hat ein Stoppschild, welches er aber nicht beachtet (beziehungsweise schätzt er die Geschwindigkeit von Person A falsch ein, aber das kann man ja schwer beweisen, vielleicht will er auch einfach nur rasen). Es kommt zum Unfall. Theoretisch haben beide Schuld. Aber gibt es in der StVO irgendwas wie "A trumpft B"? Also, wäre ein Stoppschild "heiliger" als eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer geraden Strecke? Würde man die Schuld dann Person B zuweisen?