Dissention
-.-
Realitäten:
- Allerdings kann der Arbeitnehmer insgesamt länger an denselben Entleiher ausgeliehen werden, wenn die Überlassung für mindestens 3 Monate und 1 Tag unterbrochen wird.
- Der Entleiher hat die Möglichkeit, den bisherigen Leiharbeitnehmer durch einen anderen Leiharbeitnehmer übergangsweise zu ersetzen bzw. die Unterbrechung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages dadurch herbeizuführen, dass der Zeitarbeiter zum Beispiel bei einem Tochterunternehmen für mindestens 3 Monate und 1 Tag beschäftigt wird.
- Von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer kann durch Tarifvertrag der Einsatzbranche, gegebenenfalls auch durch Betriebsvereinbarung, abgewichen werden.
Was soll denn daran falsch sein?
Du widersprichst seiner Aussage mit den Öffnungsklauseln und siggerierst, dass Überlassungen massiv verlängert werden, was einfach nicht stimmt.