Arbeitslosenunterstützung
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica]Arbeitslose Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie in den letzten 18 Monaten vor Antragstellung zumindest 12 Monate beschäftigt gewesen sind.[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica]Arbeitslosengeld wird nicht länger als 24 Monate gewährt, mindestens in der Höhe des gesetzlich garantierten Mindestlohns(derzeit 538 Euro Brutto,-), höchstens in Höhe des 3-fachen Mindestlohn.[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica]Die Arbeitslosenbeiträge werden aus Arbeitslosenversicherungsbeiträgen finanziert, wobei der Arbeitgeber 0,14% des Arbeitsentgeltes, der Arbeitnehmer 0,06% des Arbeitsentgeltes an Versicherungsbeiträgen zu entrichten hat. [/FONT]