Franko
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Steuerliche Abzugsfähigkeit der Auslandsspenden
Art. 56 EG-Vertrag sieht die Kapitalverkehrsfreiheit innerhalb des EU-Raumes vor. In diesem Sinne hat der EuGH kürzlich entschieden, Sach- und Geldspänden an (aus deutscher Sicht) ausländische Einrichtungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
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Kann ich jetzt den Urlaub und die Geschenke für da unten von der Steuer absetzen ? ? ?