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Steueränderungen 2009

der dukatenausscheidende Esel wundert sich auch,
und macht Urlaub?

Wo?
Natürlich in dem Land, welches ihm gefällt,
auch er macht Inselhopping im griechischen Meer,
und stellt sich den Damen als dukatenausscheidender Esel vor,
die dann nur so begeistert sind.
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Ab 2010 höhere Krankenkassenbeiträge absetzbar

der nette Balkanmensch, der Freund aller legal handelnden Steuerzahler, informiert:

Beschlossen: Ab 2010 höhere Krankenkassenbeiträge absetzbar

[02.08.2009]
Das Bürgerentlastungsgesetz wurde am 22. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist es jetzt amtlich: Sie können ab 1.1.2010 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich besser absetzen. Das bringt vielen eine deutliche Steuerersparnis. Hier die Einzelheiten.
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Für weitere Information, die für dich womöglich einen finanziellen Vorteil bedeuten würden, möchtest du dich bitte an deinen Steuerberater wenden.
Wendest du dich an deine Hausbank, wird sie dir immer ihre Produkte als die besseren anpreisen, eine weitgehends unabhängige Beratung erfolgt somit über deinen ... Steuerberater.

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Neues Türkei-Steuerabkommen: Berlin macht Druck

Informationen für unsere türkischen Kardasia ;-)
Neues Türkei-Steuerabkommen: Berlin macht Druck

17.08.2009 | Panorama
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Im Kampf gegen die Steuerflucht hat Finanzminister Peer Steinbrück schon so manche Steueroase gegen sich aufgebracht. Nun riskiert der SPD-Politiker, die Wirtschaftsbeziehungen zur Türkei zu strapazieren: Zum 1. Januar 2011 kündigte die Bundesregierung das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land am Bosporus.

Normalerweise werden solche Steuerabkommen nach etwa 15 Jahren modernisiert. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei besteht inzwischen fast 25 Jahre. Nachdem Ankara nach wiederholter Aufforderung nicht an den Verhandlungstisch kommen wollte, kündigte Berlin das Abkommen - mit einem angemessenen zeitlichen Puffer für Verhandlungen. Ein äußerst seltener Schritt, wie im Finanzministerium versichert wird.

Die Bundesregierung hat nun also den Druck auf die Türkei erhöht. In Deutschland lebende Türken fürchten, dass kein neues Regelwerk zustande kommt und sie bald doppelt Steuern zahlen müssen. Experten halten dies allerdings für unwahrscheinlich - sie rechnen damit, dass die Türkei und Deutschland sich doch noch einigen.

Mit rund hundert Staaten hat Deutschland Abkommen, die verhindern, dass Steuerzahler sowohl in Deutschland als auch im Ausland Steuern auf ihre Einkommen und Vermögen zahlen müssen. Festgelegt ist darin, wann ein Land auf eine Besteuerung verzichtet oder in welcher Höhe bereits gezahlte Steuern aus dem Ausland im Inland anzurechnen sind.

Im Falle der Türkei sind davon nach Angaben der Türkisch-Deutschen Unternehmervereinigung Berlin-Brandenburg (TDU) die meisten der drei Millionen Menschen türkischer Herkunft in Deutschland und rund 70.000 türkische Unternehmer in der Bundesrepublik betroffen. Die deutsch-türkische Handelskammer geht davon aus, dass potenziell auch die 3.700 Unternehmen in der Türkei mit deutscher Kapitalbeteiligung berührt sind. Viele Unternehmen hätten die Tragweite der Kündigung noch gar nicht erfasst, meint der Geschäftsführer der Kammer, Marc Landau. Zudem leben eine Reihe von Deutschen in der Türkei - darunter viele deutsche Rentner, die dort ihren Lebensabend verbringen.

Das Abkommen mit der Türkei stammt aus dem Jahr 1985. Das Finanzministerium in Berlin argumentiert, seitdem habe sich die Türkei weiterentwickelt - daher müsse das Regelwerk erneuert werden. Nach Ansicht von Experten steht vor allem die "fiktive Quellensteuer" auf dem Prüfstand. Dabei rechnet die Bundesrepublik dem Steuerzahler ausländische Steuern an, obwohl diese tatsächlich nicht oder nur teilweise gezahlt wurden. Die Bundesrepublik hat damit einen Anreiz geschaffen, um in bestimmte Bereiche in der Türkei zu investieren. Denn für den Steuerzahler kommt die fiktive Quellensteuer einem Steuerbonus gleich. Dies sei damals als eine Art Entwicklungshilfe gedacht gewesen, sagt der Referatsleiter beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, Harald Hendel.

Nach Hendels Einschätzung strebt Deutschland mit der Türkei ein Abkommen an, das den OECD-Musterabkommen entspricht. Teilweise käme die Türkei dann unterm Strich schlechter weg. Entfällt dann die fiktive Quellensteuer, bedeute dies auch eine Verschlechterung vor allem für deutsche Unternehmen, die in der Türkei aktiv sind. "Der deutsche Fiskus würde da gewinnen", meint Hendel.

Sollte es kein neues Abkommen geben, müssten die betroffenen Personen und Firmen zunächst in beiden Ländern Steuern zahlen, erklärt Hendel. Erst in einem zweiten Schritt würden die gezahlten Steuern miteinander verrechnet. "Dies kann im Ergebnis zu einer höheren Belastung (des Steuerzahlers) führen." Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Cüneyt Gencer hat bereits die Kündigung des Abkommens Folgen. Für Unternehmen gebe es nun keine Planungssicherheit mehr, sagte er jüngst der "Financial Times Deutschland". Dabei brauchten vor allem investitionsintensive Branchen wie der Bau oder die Solarindustrie auf etwa 15 Jahre Klarheit über die steuerlichen Rahmenbedingungen.

Das Berliner Finanzministerium gibt sich gelassen. Auch Hendel ist überzeugt, dass die Türkei bald zu Verhandlungen über ein neues Abkommen bereit ist. "Die Türkei kann es sich nicht leisten, auf Dauer einen Zustand ohne Abkommen zu haben - auch aus optischen Gründen, weil sie ja in die Europäische Union möchte."

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Bettina Grachtrup, dpa
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(c) Haufe
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haufe.de/steuern - Wissen, Forum, Kontakte für Steuerexperten
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darauf ein Freudenlied:
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Solidaritätszuschlag: Mehrheit der Bundestagskandidaten für Abschaffung

Solidaritätszuschlag: Mehrheit der Bundestagskandidaten für Abschaffung

19.08.2009 | Panorama
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Nach einer Umfrage, die der Bund der Steuerzahler (BdSt) unter Kandidaten für die Bundestagswahl 2009 durchgeführt hat, spricht sich eine knappe Mehrheit für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags aus.

Pressemitteilung des BdSt:

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die angestoßene Diskussion um den Solidaritätszuschlag. "Der Solidaritätszuschlag gehört abgeschafft", so Karl Heinz Däke, Präsident des BdSt. "Die Politik sollte hier nicht die Emotionen der Bevölkerung ausnutzen, um sich Einnahmen zu verschaffen, denn beim Soli geht es nicht um eine Förderung der neuen Bundesländer", so Däke.

Entgegen vieler Behauptungen ist der Solidaritätszuschlag keine Sonderzahlung für die neuen Bundesländer. Der sogenannte "Sol"“ wird in Ost und West als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben und ist nicht zweckgebunden. Damit werden die Einnahmen aus dem "Soli" genauso in den neuen Bundesländern wie in den alten Bundesländern verwendet.
Häufig wird der Solidaritätszuschlag mit dem Solidarpakt II verwechselt. Richtig ist vielmehr, dass aufgrund des Solidarpaktes II den neuen Bundesländern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Finanzmittel für teilungsbedingte Sonderlasten zugestanden werden. Der Solidaritätszuschlag dient somit nicht der Finanzierung des Solidarpaktes II. "Leider werden die ähnlich klingenden Bezeichnungen Solidaritätszuschlag und Solidarpakt II in einen Topf geworfen und die Steuerzahler damit auf die falsche Fährte gelockt", so Däke.

Der BdSt hält die Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungsrechtlich bedenklich und unterstützt daher ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen (Az.: 7 K 143/08 . Es wird noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung gerechnet.

Die neu entfachte Diskussion um den Solidaritätszuschlag findet sich auch in einer Umfrage des BdSt unter den Kandidaten der Bundestagswahl 2009. In dieser Umfrage unter dem Motto "Farbe bekennen" haben sich aus den Reihen der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Grünen sowie der Linken 457 Bundestagskandidaten gegenüber dem BdSt eindeutig zum Solidaritätszuschlag positioniert. 232 Kandidaten sind gegen die Soli-Abschaffung. 225 Kandidaten aus den Reihen der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Grünen sowie der Linken wollen sich dafür einsetzen, dass der Solidaritätszuschlag im Laufe der Legislaturperiode 2009-2013 abgeschafft wird. Da sich 17 parteilose Kandidaten auch eindeutig für die Abschaffung ausgesprochen haben, kommt schließlich eine Mehrheit zusammen. Hier können die konkreten Antworten der jeweiligen Wahlkreiskandidaten auf die BdSt-Umfrage "Farbe bekennen" eingesehen werden.

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BdSt, Pressemitteilung v. 17.8.2009
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(c) Haufe
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darauf die Vorfreude
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(Comic entommen aus Uderzo / Goscinny (Asterix))
 
Fort- und Weiterbildung: Übernahme der Kosten durch den Chef (FinMin)

Fort- und Weiterbildung: Übernahme der Kosten durch den Chef (FinMin)
21.08.2009 | Finanzverwaltung
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Übernahm ein Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter die Kosten externer Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, war bisher nicht immer sichergestellt, dass das Finanzamt diese Zahlungen als steuer- und abgabenfrei einstufte. Das ändert sich nun.

Nach einem internen Runderlass der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin steigen die Chancen auf Steuerfreiheit.

Lautet die Rechnung über die externe Fort- und Weiterbildung eines Arbeitnehmers auf den Namen des Arbeitgebers und ist offensichtlich, dass die Fort- und Weiterbildung aus beruflichen Gründen erfolgte, ist die Übernahme der Kosten steuer- und abgabenfrei. Lautet die Rechnung dagegen auf den Namen des Arbeitnehmers und der Arbeitgeber ersetzt diese Kosten, wurde die Steuerfreiheit von der Finanzverwaltung bisher abgelehnt. Doch nun wurde festgelegt, dass die Steuerfreiheit zumindest dann trotz Rechnung auf den Namen des Arbeitnehmers zu bejahen ist, wenn die Übernahme der Kosten für die Bildungsmaßnahme vor Beginn der Maßnahme zugesagt wurde.

Hinweis:
Bezahlt der Arbeitnehmer die Bildungsmaßnahme selbst, sollte im Vorfeld zur Wahrung der Steuer- und Abgabenfreiheit schriftlich fixiert werden, dass der Arbeitgeber die hierbei anfallenden Kosten ersetzt. Dieser Erlass ist auch in allen anderen Finanzamtsbereichen anzuwenden. Denn diese neue Vorgehensweise wurde auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt.
Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin, Runderlass LSt-Nr. 46 v. 2.7.2009 (nicht veröffentlicht)

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Haufe Online Redaktion
Diese Info wurde den Onlineseiten des Haufe-Verlag entnommen.
Für weitere Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Steuerberater Ihres Vertrauens:

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Darauf ein heidnisches Freudenlied,
dem Fiscus ein Schnäppchen schlagend:
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Zuletzt bearbeitet:
Eventuell interessiert es ja unseren Grundschüler/Steuerfachmann :)

Heute im Info-Radio gehört: Buchtipp: "Schön reich - Steuern zahlen die anderen"

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diese Nachricht könnte für kinderreiche Familien von Bedeutung sein:

Nach soeben gehörten Radioangaben wollen die gewählten neuen Koalitionäre wie folgt vorgehen:

- KEINE Erhöhung des Kindergeldes
- KEINE Erhöhung der Freibeträge

Die Staatskasse Deutschlands scheint leer zu sein, die Frage, ob man sich Kinder leisten und selber finanzieren kann, wird vielleicht wieder aufgeworfen werden.

Bin neugierig auf die weiteren Schritte der neuen Koalitionäre.
Es gibt immerhin einen neuen Hausherrn im Kreis, der dem Grunde nach sehr genau weiß, was er will:

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Herr Westerwelle (links, FDP) und Frau Merkel (rechts, Bundeskanzlerin, CDU)
vor einem Abbild der Berliner Propyläen
 
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