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Türken gegen Armenier

Magnificient schrieb:
http://www.armenianquestion.org/page.php

Beide Seiten betrachten:

The Blonde Bride - Times 2004
http://www.armenianquestion.org/page.php?modul=Gallery&op=showimg&iid=24&zps=6

Es gab leider auf beiden Seiten Leid! Aber ich weiss nicht ganz genau was 1915 passiert ist.

Vor 1915 wurden türken auf dem Balkan massakriet ist das auch ein Völkermord ?

Und dann ist das auch richtig , indem man einfach Menschen aufgrund der selben Religion so gut wie beseitigt ?

Nur weil man woanders von deren christlichen Artgenossen schlecht behandelt wurde?

Ihr habt genauso gehandelt wie die Serben und Griechen , Bulgaren.

Denn das Schickal dieses alte und einst große Volk der Armenier zeigt genauso viele Parrallelen zu der von denn Albanern
 
Ist das schön was hitler getan hat er wr der schlimmste er hat doppelt mal soviele Juden umgebracht als Türken die Armenier.
 
Nachdem ich hier eine Gesetzlich nicht anerkannte Verwarnung bekommen habe, welche die Meinungsfreiheit willkürlich je nach Laune unterdrückt , ist es meine Pflicht bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte gegen den Forumsbetreiber einzuleiten

Niemand hat das Recht die freie Meinung zu unterdrücken
Wir sind hier nicht im Nazi Kroatien des 3. Reichs




Dogu Perincek ist bekennender Sozialist sprich Kommunist und nicht wie behauptet wird Nationalist


EGMR zum Fall Perincek: Auch die Grosse Kammer schützt die Meinungsäusserungsfreiheit​

15.10.2015


Auch die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in einem Urteil vom 15. Okt. 2015 zum Schluss gekommen, dass die Schweiz den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek zu Unrecht verurteilt hat. Das Bundesgericht hatte ihn wegen seiner Leugnung des Armenier-Völkermords während Auftritten in der Schweiz mit Verweis auf die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis Abs 4.) schuldig gesprochen. Der EGMR schützt in diesem international brisanten Fall die Meinungsäusserungsfreihei

Gerichtshof für Menschenrechte: «Kein Völkermord»​

Red. / 25.04.2015 Auf Ersuchen der Schweiz muss der Gerichtshof sein Urteil zur Massen-Vernichtung von Armeniern nochmals überprüfen.

Zum Jahrestag der türkischen Vernichtung von über einer Million Armeniern im Jahr 1915 haben die Medien über die Frage «Völkermord ja oder nein» breit berichtet. Praktisch keine Fernsehsendung und keine Zeitung informierte darüber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR am 12. Dezember 2013 entschied:
«Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Dieser Entscheid gegen die Verurteilung des Völkermord-Leugners Doğu Perinçek in der Schweiz ist noch nicht rechtskräftig, weil die Schweizer Regierung die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht hat. Ein letztinstanzlicher Entscheid des EGMR steht noch aus.
Aus aktuellem Anlass im Folgenden nochmals die Sicht des türkisch-deutschen Professors Hakki Keskin, welche Infosperber am 23. Januar 2015 veröffentlicht hatte.



SOMIT HAT JEDER MEINER LANDSLEUTE DAD RECHT GEGEN WILLKÜRLICHE VERURTEILUNG VON FORUMSBETREIBERN MIT EINER STRAFANZEIGE VORZUGEHEN

ES WURDEN DESWEGEN AUCH ARMENISCHE FOREN GESCHLOSSEN

JETZT VERWARNE MICH MAL LIEBER IVO, MIT DEN KONSEQUENZEN MUSST DU DANN HALT LEBEN



Seit über hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert

Hakki Keskin. Über die Bewertung der Ereignisse von 1915, also über die Zwangsumsiedlung von Armeniern aus Ost- und Zentralanatolien nach Syrien – damals Teil des Osmanischen Reiches – wird seit rund hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert.
«Völkermord» oder «Genozid» bezeichnet laut Uno-Konvention von 1948 die spezielle Absicht, auf direkte oder indirekte Weise «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören».
Art.V%C3%B6lkermord.png

Ergebnislose Ermittlung der Besatzungsmächte
Unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg hatten die Besatzungsmächte Grossbritannien und Frankreich vom 3. Januar 1919 bis 10. August 1921 im Osmanischen Reich Ermittlungen durchgeführt, um den Prozess gegen angebliche Täter wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern gegen Armenier» aufnehmen zu können. 147 politisch Verantwortliche und führende Offiziere des Osmanischen Reiches wurden von England nach Malta deportiert.
Insbesondere England als Besatzungsmacht war im Besitz aller Dokumente, Beschlüsse und Schriftwechseln über die Massnahmen an Zwangsumsiedlung von Armeniern im Osmanischen. 32 Monate lang haben der Königliche Staatsanwalt in enger Zusammenarbeit mit dem englischen Aussen- und Verteidigungsministerium, dem hohen Kommissar und der Botschaft Englands in Istanbul, sogar unter Mitwirkung und Einschaltung des Parlaments Grossbritanniens, den Prozesses gegen die Inhaftierten in Malta vorbereitet.
Freispruch in Malta
Im Juli 1921 kam der Königliche Staatsanwalt Grossbritanniens zu folgendem Ergebnis: «Das Beweismaterial und die Informationen, die wir in der Hand haben, legen keine Beweise vor, um die Beschuldigten nach einem Zivilgerichts-Prozess zu verurteilen und zu bestrafen.»*
Der mit grossem Elan und Aufwand an Hand sämtlicher damaliger Unterlagen des Osmanischen Reiches, Grossbritanniens, Frankreichs und der USA gegen die inhaftierten «Verantwortlichen» wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern an Armeniern» geführte Malta-Prozess endete nach 29 Monaten mit Freispruch. Am 31. Oktober 1921 wurden die Inhaftierten in die Türkei zurückgebracht.

Grossbritannien lehnte neutrales Gericht ab
Noch vor dem Malta-Prozess hatte die Führung des Osmanischen Reiches bei den Ländern Dänemark, Schweiz, Schweden, Holland und Spanien, die am Ersten Weltkrieg nicht beteiligt waren und daher als neutral galten, um die Gründung eines Gerichts gebeten, um die Vorwürfe des Vergehens gegen Armenier zu untersuchen. Doch die Besatzungsmacht Grossbritannien hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Vorschlag einer paritätisch besetzten Historikerkommission
2001, als ich mich mit dem höchst kontroversen Thema um die Ereignisse von 1915 beschäftigte, hatte ich die Idee, dass eine paritätisch besetzte, gemeinsame Historiker-Kommission eine möglichst objektive Klärung dieser Frage ermöglichen könnte. In dieser Kommission sollten türkische, armenische und international anerkannte Historiker zusammenarbeiten und die Archivmaterialien in den dafür in Frage kommenden Ländern analysieren. Damit könnten die Beziehungen zwischen den Nachbarstaaten Armenien und der Türkei möglicherweise normalisiert werden.
Mir ging es damals und geht es auch heute um die Findung der Wahrheit. Diesen Vorschlag habe ich dem damaligen Staatspräsidenten der Türkei Necdet Sezer bei seinem Besuch 2001 in Stuttgart eingereicht.
Brief Erdoğans blieb unbeantwortet
Neunzig Jahre nach den Ereignissen von 1915 unterbreitete der Ministerpräsident der Türkei, Erdoğan, zu dessen Kritikern ich gehöre, am 10. April 2005 dem Staatspräsidenten der armenischen Republik, Robert Kotscharjan, per Brief den Vorschlag, eine gemeinsam besetzte Historiker-Kommission zu bilden, um an Hand von sämtlichen Archivmaterialen die Ereignisse von 1915 zu analysieren und das Ergebnis der Weltöffentlichkeit vorzulegen. Dieses Ergebnis sollte dann für beide Seiten bindend sein. Auf diesen Brief hat Armenien nicht reagiert.
Laut EGMR fehlen die Rechtsgrundlagen
In der Schweiz hatte das Bundesgericht Doğu Perinçek verurteilt, weil er die Meinung vertrat: «Die Behauptung vom Genozid an Armeniern ist eine imperialistische Lüge.» Gegen diese Entscheidung hat Perinçek bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Dezember 2013 unter anderem: «Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Die Schweizer Regierung akzeptiert diese Rüge nicht und hat die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht. Diese hat am 03. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perinçek behandeln wird. Die erste Anhörung vor Gericht in Strassburg fand statt, aber das letztinstanzliche Urteil steht noch aus.
Zweifacher Entzug der Staatsbürgerschaft
Seit den 1968er Jahren, seit meinem aktiv politischen Leben in Deutschland also, habe ich mich konsequent daran gehalten, stets für Wahrheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne Rücksicht auf persönliche Folgen. Wegen meiner Kritiken an den Zuständen in der Türkei 1968-1970 als Vorsitzender der Türkischen Studentenföderation in Deutschland wurde mir 1970 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt, die ich erst nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht in Ankara zurückerhielt. Nach dem Eingreifen des Militärs 1971 wurde ich erneut ausgebürgert und erhielt nach einem erneuten Prozess die türkische Staatsbürgerschaft zurück.
Nach Schriftsteller Nazim Hikmet war ich die zweite Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und daher fand dieser Fall in der türkischen Öffentlichkeit breites Echo.
In den Jahren 1980-2010 habe ich mich als Hochschullehrer, als Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, als Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg und des Bundestages mit unzähligen Vorträgen, Interviews und Publikationen konsequent für die gleichen Rechte der Immigrantinnen und Immigranten, aber auch für alle sozial Benachteiligten Deutschlands eingesetzt.
Wie aus meinen dutzenden Veröffentlichungen in der türkischen Zeitung Cumhuriyet in den letzten Jahren hervorgeht, setze ich mich mit aller Kraft für einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat, sowie für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein. Diese Bemerkungen über meine Biographie mache ich deshalb, weil auch mir von armenischen Lobbyisten der Vorwurf eines «türkischen Nationalisten» nicht erspart wurde.

Grossbritannien lehnte neutrales Gericht ab
Noch vor dem Malta-Prozess hatte die Führung des Osmanischen Reiches bei den Ländern Dänemark, Schweiz, Schweden, Holland und Spanien, die am Ersten Weltkrieg nicht beteiligt waren und daher als neutral galten, um die Gründung eines Gerichts gebeten, um die Vorwürfe des Vergehens gegen Armenier zu untersuchen. Doch die Besatzungsmacht Grossbritannien hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Vorschlag einer paritätisch besetzten Historikerkommission
2001, als ich mich mit dem höchst kontroversen Thema um die Ereignisse von 1915 beschäftigte, hatte ich die Idee, dass eine paritätisch besetzte, gemeinsame Historiker-Kommission eine möglichst objektive Klärung dieser Frage ermöglichen könnte. In dieser Kommission sollten türkische, armenische und international anerkannte Historiker zusammenarbeiten und die Archivmaterialien in den dafür in Frage kommenden Ländern analysieren. Damit könnten die Beziehungen zwischen den Nachbarstaaten Armenien und der Türkei möglicherweise normalisiert werden.
Mir ging es damals und geht es auch heute um die Findung der Wahrheit. Diesen Vorschlag habe ich dem damaligen Staatspräsidenten der Türkei Necdet Sezer bei seinem Besuch 2001 in Stuttgart eingereicht.
Brief Erdoğans blieb unbeantwortet
Neunzig Jahre nach den Ereignissen von 1915 unterbreitete der Ministerpräsident der Türkei, Erdoğan, zu dessen Kritikern ich gehöre, am 10. April 2005 dem Staatspräsidenten der armenischen Republik, Robert Kotscharjan, per Brief den Vorschlag, eine gemeinsam besetzte Historiker-Kommission zu bilden, um an Hand von sämtlichen Archivmaterialen die Ereignisse von 1915 zu analysieren und das Ergebnis der Weltöffentlichkeit vorzulegen. Dieses Ergebnis sollte dann für beide Seiten bindend sein. Auf diesen Brief hat Armenien nicht reagiert.
Laut EGMR fehlen die Rechtsgrundlagen
In der Schweiz hatte das Bundesgericht Doğu Perinçek verurteilt, weil er die Meinung vertrat: «Die Behauptung vom Genozid an Armeniern ist eine imperialistische Lüge.» Gegen diese Entscheidung hat Perinçek bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Dezember 2013 unter anderem: «Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Die Schweizer Regierung akzeptiert diese Rüge nicht und hat die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht. Diese hat am 03. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perinçek behandeln wird. Die erste Anhörung vor Gericht in Strassburg fand statt, aber das letztinstanzliche Urteil steht noch aus.
Zweifacher Entzug der Staatsbürgerschaft
Seit den 1968er Jahren, seit meinem aktiv politischen Leben in Deutschland also, habe ich mich konsequent daran gehalten, stets für Wahrheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne Rücksicht auf persönliche Folgen. Wegen meiner Kritiken an den Zuständen in der Türkei 1968-1970 als Vorsitzender der Türkischen Studentenföderation in Deutschland wurde mir 1970 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt, die ich erst nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht in Ankara zurückerhielt. Nach dem Eingreifen des Militärs 1971 wurde ich erneut ausgebürgert und erhielt nach einem erneuten Prozess die türkische Staatsbürgerschaft zurück.
Nach Schriftsteller Nazim Hikmet war ich die zweite Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und daher fand dieser Fall in der türkischen Öffentlichkeit breites Echo.
In den Jahren 1980-2010 habe ich mich als Hochschullehrer, als Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, als Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg und des Bundestages mit unzähligen Vorträgen, Interviews und Publikationen konsequent für die gleichen Rechte der Immigrantinnen und Immigranten, aber auch für alle sozial Benachteiligten Deutschlands eingesetzt.
Wie aus meinen dutzenden Veröffentlichungen in der türkischen Zeitung Cumhuriyet in den letzten Jahren hervorgeht, setze ich mich mit aller Kraft für einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat, sowie für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein. Diese Bemerkungen über meine Biographie mache ich deshalb, weil auch mir von armenischen Lobbyisten der Vorwurf eines «türkischen Nationalisten» nicht erspart wurde.

 
Ich erkenne eine Ähnlichkeit zwischen Serben und Türken wenn es darum geht, den Genozid klein zu reden.

Der einzige Unterschied ist, dass die Serben den Armeniergenozid nicht anerkennen wärend die Türken Srebrenica als Genozid anerkennen.
Sehr unfair von den Türken die Serben so zu hintergehen.
Entweder man erkennt Genozide gemeinsam nicht an oder man erkennt sie gemeinsam an.

Aber dass die Türken hier zweierlei moralische Standards haben ist sehr unfair.
Wenn Moslems die Opfer sind wird sofort etwas anerkannt. Und wenn Christen die Opfer sind nicht.
 
Ich erkenne eine Ähnlichkeit zwischen Serben und Türken wenn es darum geht, den Genozid klein zu reden.

Der einzige Unterschied ist, dass die Serben den Armeniergenozid nicht anerkennen wärend die Türken Srebrenica als Genozid anerkennen.
Sehr unfair von den Türken die Serben so zu hintergehen.
Entweder man erkennt Genozide gemeinsam nicht an oder man erkennt sie gemeinsam an.

Aber dass die Türken hier zweierlei moralische Standards haben ist sehr unfair.
Wenn Moslems die Opfer sind wird sofort etwas anerkannt. Und wenn Christen die Opfer sind nicht.
Du hast doch die Pfanne heiß!
So etwas hat einfach was mit Menschlichkeit und gesundem Menschenverstand zu tun und nicht mit irgendwelchen gegenseitigen Anerkennungen oder Absprachen!
Ein Genozid bleibt ein Genozid, ob das irgendein Land anerkennt oder nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem ich hier eine Gesetzlich nicht anerkannte Verwarnung bekommen habe, welche die Meinungsfreiheit willkürlich je nach Laune unterdrückt , ist es meine Pflicht bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte gegen den Forumsbetreiber einzuleiten

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Dogu Perincek ist bekennender Sozialist sprich Kommunist und nicht wie behauptet wird Nationalist


EGMR zum Fall Perincek: Auch die Grosse Kammer schützt die Meinungsäusserungsfreiheit​

15.10.2015


Auch die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in einem Urteil vom 15. Okt. 2015 zum Schluss gekommen, dass die Schweiz den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek zu Unrecht verurteilt hat. Das Bundesgericht hatte ihn wegen seiner Leugnung des Armenier-Völkermords während Auftritten in der Schweiz mit Verweis auf die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis Abs 4.) schuldig gesprochen. Der EGMR schützt in diesem international brisanten Fall die Meinungsäusserungsfreihei

Gerichtshof für Menschenrechte: «Kein Völkermord»​

Red. / 25.04.2015 Auf Ersuchen der Schweiz muss der Gerichtshof sein Urteil zur Massen-Vernichtung von Armeniern nochmals überprüfen.

Zum Jahrestag der türkischen Vernichtung von über einer Million Armeniern im Jahr 1915 haben die Medien über die Frage «Völkermord ja oder nein» breit berichtet. Praktisch keine Fernsehsendung und keine Zeitung informierte darüber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR am 12. Dezember 2013 entschied:
«Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Dieser Entscheid gegen die Verurteilung des Völkermord-Leugners Doğu Perinçek in der Schweiz ist noch nicht rechtskräftig, weil die Schweizer Regierung die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht hat. Ein letztinstanzlicher Entscheid des EGMR steht noch aus.
Aus aktuellem Anlass im Folgenden nochmals die Sicht des türkisch-deutschen Professors Hakki Keskin, welche Infosperber am 23. Januar 2015 veröffentlicht hatte.



SOMIT HAT JEDER MEINER LANDSLEUTE DAD RECHT GEGEN WILLKÜRLICHE VERURTEILUNG VON FORUMSBETREIBERN MIT EINER STRAFANZEIGE VORZUGEHEN

ES WURDEN DESWEGEN AUCH ARMENISCHE FOREN GESCHLOSSEN

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Seit über hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert

Hakki Keskin. Über die Bewertung der Ereignisse von 1915, also über die Zwangsumsiedlung von Armeniern aus Ost- und Zentralanatolien nach Syrien – damals Teil des Osmanischen Reiches – wird seit rund hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert.
«Völkermord» oder «Genozid» bezeichnet laut Uno-Konvention von 1948 die spezielle Absicht, auf direkte oder indirekte Weise «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören».
Art.V%C3%B6lkermord.png

Ergebnislose Ermittlung der Besatzungsmächte
Unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg hatten die Besatzungsmächte Grossbritannien und Frankreich vom 3. Januar 1919 bis 10. August 1921 im Osmanischen Reich Ermittlungen durchgeführt, um den Prozess gegen angebliche Täter wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern gegen Armenier» aufnehmen zu können. 147 politisch Verantwortliche und führende Offiziere des Osmanischen Reiches wurden von England nach Malta deportiert.
Insbesondere England als Besatzungsmacht war im Besitz aller Dokumente, Beschlüsse und Schriftwechseln über die Massnahmen an Zwangsumsiedlung von Armeniern im Osmanischen. 32 Monate lang haben der Königliche Staatsanwalt in enger Zusammenarbeit mit dem englischen Aussen- und Verteidigungsministerium, dem hohen Kommissar und der Botschaft Englands in Istanbul, sogar unter Mitwirkung und Einschaltung des Parlaments Grossbritanniens, den Prozesses gegen die Inhaftierten in Malta vorbereitet.
Freispruch in Malta
Im Juli 1921 kam der Königliche Staatsanwalt Grossbritanniens zu folgendem Ergebnis: «Das Beweismaterial und die Informationen, die wir in der Hand haben, legen keine Beweise vor, um die Beschuldigten nach einem Zivilgerichts-Prozess zu verurteilen und zu bestrafen.»*
Der mit grossem Elan und Aufwand an Hand sämtlicher damaliger Unterlagen des Osmanischen Reiches, Grossbritanniens, Frankreichs und der USA gegen die inhaftierten «Verantwortlichen» wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern an Armeniern» geführte Malta-Prozess endete nach 29 Monaten mit Freispruch. Am 31. Oktober 1921 wurden die Inhaftierten in die Türkei zurückgebracht.

Grossbritannien lehnte neutrales Gericht ab
Noch vor dem Malta-Prozess hatte die Führung des Osmanischen Reiches bei den Ländern Dänemark, Schweiz, Schweden, Holland und Spanien, die am Ersten Weltkrieg nicht beteiligt waren und daher als neutral galten, um die Gründung eines Gerichts gebeten, um die Vorwürfe des Vergehens gegen Armenier zu untersuchen. Doch die Besatzungsmacht Grossbritannien hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Vorschlag einer paritätisch besetzten Historikerkommission
2001, als ich mich mit dem höchst kontroversen Thema um die Ereignisse von 1915 beschäftigte, hatte ich die Idee, dass eine paritätisch besetzte, gemeinsame Historiker-Kommission eine möglichst objektive Klärung dieser Frage ermöglichen könnte. In dieser Kommission sollten türkische, armenische und international anerkannte Historiker zusammenarbeiten und die Archivmaterialien in den dafür in Frage kommenden Ländern analysieren. Damit könnten die Beziehungen zwischen den Nachbarstaaten Armenien und der Türkei möglicherweise normalisiert werden.
Mir ging es damals und geht es auch heute um die Findung der Wahrheit. Diesen Vorschlag habe ich dem damaligen Staatspräsidenten der Türkei Necdet Sezer bei seinem Besuch 2001 in Stuttgart eingereicht.
Brief Erdoğans blieb unbeantwortet
Neunzig Jahre nach den Ereignissen von 1915 unterbreitete der Ministerpräsident der Türkei, Erdoğan, zu dessen Kritikern ich gehöre, am 10. April 2005 dem Staatspräsidenten der armenischen Republik, Robert Kotscharjan, per Brief den Vorschlag, eine gemeinsam besetzte Historiker-Kommission zu bilden, um an Hand von sämtlichen Archivmaterialen die Ereignisse von 1915 zu analysieren und das Ergebnis der Weltöffentlichkeit vorzulegen. Dieses Ergebnis sollte dann für beide Seiten bindend sein. Auf diesen Brief hat Armenien nicht reagiert.
Laut EGMR fehlen die Rechtsgrundlagen
In der Schweiz hatte das Bundesgericht Doğu Perinçek verurteilt, weil er die Meinung vertrat: «Die Behauptung vom Genozid an Armeniern ist eine imperialistische Lüge.» Gegen diese Entscheidung hat Perinçek bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Dezember 2013 unter anderem: «Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Die Schweizer Regierung akzeptiert diese Rüge nicht und hat die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht. Diese hat am 03. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perinçek behandeln wird. Die erste Anhörung vor Gericht in Strassburg fand statt, aber das letztinstanzliche Urteil steht noch aus.
Zweifacher Entzug der Staatsbürgerschaft
Seit den 1968er Jahren, seit meinem aktiv politischen Leben in Deutschland also, habe ich mich konsequent daran gehalten, stets für Wahrheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne Rücksicht auf persönliche Folgen. Wegen meiner Kritiken an den Zuständen in der Türkei 1968-1970 als Vorsitzender der Türkischen Studentenföderation in Deutschland wurde mir 1970 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt, die ich erst nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht in Ankara zurückerhielt. Nach dem Eingreifen des Militärs 1971 wurde ich erneut ausgebürgert und erhielt nach einem erneuten Prozess die türkische Staatsbürgerschaft zurück.
Nach Schriftsteller Nazim Hikmet war ich die zweite Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und daher fand dieser Fall in der türkischen Öffentlichkeit breites Echo.
In den Jahren 1980-2010 habe ich mich als Hochschullehrer, als Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, als Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg und des Bundestages mit unzähligen Vorträgen, Interviews und Publikationen konsequent für die gleichen Rechte der Immigrantinnen und Immigranten, aber auch für alle sozial Benachteiligten Deutschlands eingesetzt.
Wie aus meinen dutzenden Veröffentlichungen in der türkischen Zeitung Cumhuriyet in den letzten Jahren hervorgeht, setze ich mich mit aller Kraft für einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat, sowie für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein. Diese Bemerkungen über meine Biographie mache ich deshalb, weil auch mir von armenischen Lobbyisten der Vorwurf eines «türkischen Nationalisten» nicht erspart wurde.

Grossbritannien lehnte neutrales Gericht ab
Noch vor dem Malta-Prozess hatte die Führung des Osmanischen Reiches bei den Ländern Dänemark, Schweiz, Schweden, Holland und Spanien, die am Ersten Weltkrieg nicht beteiligt waren und daher als neutral galten, um die Gründung eines Gerichts gebeten, um die Vorwürfe des Vergehens gegen Armenier zu untersuchen. Doch die Besatzungsmacht Grossbritannien hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Vorschlag einer paritätisch besetzten Historikerkommission
2001, als ich mich mit dem höchst kontroversen Thema um die Ereignisse von 1915 beschäftigte, hatte ich die Idee, dass eine paritätisch besetzte, gemeinsame Historiker-Kommission eine möglichst objektive Klärung dieser Frage ermöglichen könnte. In dieser Kommission sollten türkische, armenische und international anerkannte Historiker zusammenarbeiten und die Archivmaterialien in den dafür in Frage kommenden Ländern analysieren. Damit könnten die Beziehungen zwischen den Nachbarstaaten Armenien und der Türkei möglicherweise normalisiert werden.
Mir ging es damals und geht es auch heute um die Findung der Wahrheit. Diesen Vorschlag habe ich dem damaligen Staatspräsidenten der Türkei Necdet Sezer bei seinem Besuch 2001 in Stuttgart eingereicht.
Brief Erdoğans blieb unbeantwortet
Neunzig Jahre nach den Ereignissen von 1915 unterbreitete der Ministerpräsident der Türkei, Erdoğan, zu dessen Kritikern ich gehöre, am 10. April 2005 dem Staatspräsidenten der armenischen Republik, Robert Kotscharjan, per Brief den Vorschlag, eine gemeinsam besetzte Historiker-Kommission zu bilden, um an Hand von sämtlichen Archivmaterialen die Ereignisse von 1915 zu analysieren und das Ergebnis der Weltöffentlichkeit vorzulegen. Dieses Ergebnis sollte dann für beide Seiten bindend sein. Auf diesen Brief hat Armenien nicht reagiert.
Laut EGMR fehlen die Rechtsgrundlagen
In der Schweiz hatte das Bundesgericht Doğu Perinçek verurteilt, weil er die Meinung vertrat: «Die Behauptung vom Genozid an Armeniern ist eine imperialistische Lüge.» Gegen diese Entscheidung hat Perinçek bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Dezember 2013 unter anderem: «Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Die Schweizer Regierung akzeptiert diese Rüge nicht und hat die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht. Diese hat am 03. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perinçek behandeln wird. Die erste Anhörung vor Gericht in Strassburg fand statt, aber das letztinstanzliche Urteil steht noch aus.
Zweifacher Entzug der Staatsbürgerschaft
Seit den 1968er Jahren, seit meinem aktiv politischen Leben in Deutschland also, habe ich mich konsequent daran gehalten, stets für Wahrheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne Rücksicht auf persönliche Folgen. Wegen meiner Kritiken an den Zuständen in der Türkei 1968-1970 als Vorsitzender der Türkischen Studentenföderation in Deutschland wurde mir 1970 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt, die ich erst nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht in Ankara zurückerhielt. Nach dem Eingreifen des Militärs 1971 wurde ich erneut ausgebürgert und erhielt nach einem erneuten Prozess die türkische Staatsbürgerschaft zurück.
Nach Schriftsteller Nazim Hikmet war ich die zweite Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und daher fand dieser Fall in der türkischen Öffentlichkeit breites Echo.
In den Jahren 1980-2010 habe ich mich als Hochschullehrer, als Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, als Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg und des Bundestages mit unzähligen Vorträgen, Interviews und Publikationen konsequent für die gleichen Rechte der Immigrantinnen und Immigranten, aber auch für alle sozial Benachteiligten Deutschlands eingesetzt.
Wie aus meinen dutzenden Veröffentlichungen in der türkischen Zeitung Cumhuriyet in den letzten Jahren hervorgeht, setze ich mich mit aller Kraft für einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat, sowie für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein. Diese Bemerkungen über meine Biographie mache ich deshalb, weil auch mir von armenischen Lobbyisten der Vorwurf eines «türkischen Nationalisten» nicht erspart wurde.

Nein, du hast ein gesetzlich verbotenes leugnen eines Völkermordes getätigt, deswegen wurdest du verwarnt.
Ich habe schon einige Male die Entscheidung des deutschen Parlaments gepostet. Es war ein Völkermord an den Armeniern, international anerkannt und darüber gibt es nichts zu diskutieren.
Du kannst ja eine Klage einreichen, nur wird dir dies nichts nützen, auch wenn dein Erdogan und du noch so heult darüber

Ein wichtiges Zeichen für Armenien
Vor 106 Jahren begannen Vertreibung und Tötung der Armenier im Osmanischen Reich. Um eine Anerkennung als Völkermord wird seit Jahrzehnten gerungen. Gerade jetzt ist sie für die Armenier wichtig.

Der 24. April ist ein Tag, der alle Armenier vereint, so groß ihre Differenzen im Alltag sein mögen: Zu Tausenden pilgern sie auf den Tsitsernakaberd genannten Berg, nordwestlich des Zentrums der Hauptstadt Jerewan. Auch Diaspora-Armenier aus den USA, Südamerika, Frankreich und dem Nahen Osten reisen jedes Jahr an. Sie legen am Denkmal für den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich Blumen nieder und halten inne, um der Massaker und Vertreibungen aus dem Osmanischen Reich zu gedenken, die im Frühjahr 1915 begannen.Das Denkmal wurde bereits Ende der 1960er-Jahre errichtet, als Armenien zur Sowjetunion gehörte. Nach Protesten zum 50. Jahrestag 1965 entschloss sich die sowjetische Führung in Moskau, das Schweigen zu beenden und die Errichtung eines Denkmals zuzulassen. Der Kampf um die internationale Anerkennung als Völkermord dauert bis heute an.

 
Hier das Gesetz zum Verbot der Leugnung eines Völkermordes. @der skythe also lass den Scheiß. Ich habe keine Lust alle paar Wochen jemanden das Gesetz oder die Anerkennung unter die Nase zu reiben.

Bundestag stellt Leugnung von Völkermord unter Strafe
Einen Völkermord oder Kriegsverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen, ist in Deutschland fortan strafbar. Ein Verstoß wird mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.
Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes verabschiedet, wonach die Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Eine entsprechende Ergänzung wird im Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) vorgenommen. Nach dem neuen Absatz 5 sollen diese Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden können.

Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Europäische Kommission hatte Deutschland im vergangenen Dezember vorgeworfen, einen Beschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unzureichend umgesetzt zu haben.

 
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