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Türkisch-Griechisches Kultur Thread

Amphion, Nikos, Sonne, afrdoditi usw. , die hier jeden Tag provozieren. Ich gebe ihnen nur eine Antwort. Wie gesagt, wer austeilt muss auch einstecken können. Außerdem provozieren sie nicht nur die Türken, sondern auch die Albaner und Mazedonier.

Sag das deinen Landsleuten.

Dann zeig doch Charakter und Stärke und begebe dich nicht auf das Niveau von den Provokanten hier.
 
Konya ne griechische Stadt? Wau.....

Schwarzer lacht sich Tot - YouTube

Die Stadt war hellenisch, da wussten die Einwohner nicht einmal, dass es ein Volk namens Türken überhaupt gibt.

Das gleiche gilt auch für Thessaloniki. Nix Selan Solun Babun was ihr euch da immer ausdenkt ...

ZX 7R, benenne die Stadt doch nach ihrem eigentlichen Namen, welcher Ikonion lautet (antik. griech. Bild (Ikona)).

Danke.

Ende.

Aus die Maus.
 
Da sich "Allah" vom altaltlateinslawoillyrischem Wort "Ali" ableitet, und ich mich selbst fuer Gott halte, nenne ich mich so.

Wieso kommt da keiner drauf?

hach, sieh an. Jetzt wo du es sagst. grüß gott, wie gehts dir heute

Und bist du dir ganz sicher, dass ich Grieche bin?^^ Mir wurde vor ein paar Tagen erzaehlt (bzw geschrieben) ich sei Serbe und/oder 100%tiger Tuerke.

die tatsache ist in der Tat, real. Das du dies nutzlos Geheimnis hütest und dich wie ein Schneeprinz freust, zeugt von Schelmischen Absichten. Please digger, wir ham hier schon genug tieflieger. Soll ich raten wer du bist?
 
hach, sieh an. Jetzt wo du es sagst. grüß gott, wie gehts dir heute



die tatsache ist in der Tat, real. Das du dies nutzlos Geheimnis hütest und dich wie ein Schneeprinz freust, zeugt von Schelmischen Absichten. Please digger, wir ham hier schon genug tieflieger. Soll ich raten wer du bist?

Vorab, es geht mir bestens, danke der Nachfrage.

Mir ist das Nationalitaetgedoens ziemlich wurst, daher habe ich mir anfangs eine besonders bunte, beliebige Fahne ins Profil gesteckt.
Es wurde schonmal nach meiner Nationalitaet gefragt (warum auch immer) und ich habs einmal beantwortet. Habe keine Lust das jedesmal, wenn jemand fragt, wieder reinzuschreiben(Und allmaehlich geht mir die Nachfrage ein wenig auf den Sack.).
Wie waers mit folgendem Kompromiss: Du beleidigist eine Nationalitaet deiner Wahl und ich fuehle mich angesprochen?
 
Vorab, es geht mir bestens, danke der Nachfrage.

Mir ist das Nationalitaetgedoens ziemlich wurst, deswegen habe ich mir anfangs eine besonders bunte, bliebige Fahne ins Profil gesteckt.
Es wurde schonmal nach meiner Nationalitaet gefragt (warum auch immer) und ich habs einmal beantwortet. Habe keine Lust das jedesmal, wenn jemand fragt wieder reinzuschreiben(Und allmaehlich geht mir die Nachfrage ein wenig auf den Sack.).
Wie waers mit folgendem Kompromiss: Du beleidigist eine Nationalitaet deiner Wahl und ich fuehle mich angepsrochen?





Ali, klingt schwer nach Iraker. ;-)

Heraclius
 
Vorab, es geht mir bestens, danke der Nachfrage.

Mir ist das Nationalitaetgedoens ziemlich wurst, daher habe ich mir anfangs eine besonders bunte, beliebige Fahne ins Profil gesteckt.
Es wurde schonmal nach meiner Nationalitaet gefragt (warum auch immer) und ich habs einmal beantwortet. Habe keine Lust das jedesmal, wenn jemand fragt, wieder reinzuschreiben(Und allmaehlich geht mir die Nachfrage ein wenig auf den Sack.).
Wie waers mit folgendem Kompromiss: Du beleidigist eine Nationalitaet deiner Wahl und ich fuehle mich angesprochen?
Bestes Posting seit langem!

- - - Aktualisiert - - -

Schwarzer lacht sich Tot - YouTube

Die Stadt war hellenisch, da wussten die Einwohner nicht einmal, dass es ein Volk namens Türken überhaupt gibt.

Das gleiche gilt auch für Thessaloniki. Nix Selan Solun Babun was ihr euch da immer ausdenkt ...

ZX 7R, benenne die Stadt doch nach ihrem eigentlichen Namen, welcher Ikonion lautet (antik. griech. Bild (Ikona)).

Danke.

Ende.

Aus die Maus.


ich wollt nicht für manchen Türken Anregung sein einen Stock im Arsch zu haben! Nimm mir aber Dein Anliegen für die Zukunft zu Herzen.
 
Die türkische Minderheit in Westthrakien

Griechenland verletzt die "Minderheitenrechte" der türkischen Minderheit in Westthrakien, die durch internationale Abkommen unter Schutz gestellt sind, deren "staatsbürgerliche Rechte", die aus der griechischen Verfassung und dem griechischen Recht stammen, sowie die "Menschenrechte", die in internationalenVerträgen verankert sind und derer Griechenland sich verpflichtet hat.

Griechenland betreibt eine Politik der Zwangsemigration, der Unterdrückung, Einschüchterung und Assimilierung, in deren Folge die Zahl der Angehörigen der türkischen Minderheit in West- Thrakien innerhalb der Gesamtbevölkerung in der Region von 65% in den 20er Jahren auf derzeit 30% zurückgegangen ist.Verletzung der BürgerrechteIn Westthrakien gibt es heute eine ca. 150 000 Personen starke
türkische Minderheit, die wie die Istanbuler Griechen nicht unter das türkisch-griechische "Austausch-Abkommen" vom 30. Januar 1923 fiel.Seit Westthrakien mit dem Vertrag von Lausanne Griechenland offiziell überlassen wurde, betrachtet die griechische Regierung die türkische Minderheit in dieser Region als eine Art natürlicher Arm der Türkei auf griechischem Boden.

Daher wird die dort lebende türkische Minderheit als potenzielle Bedrohung und Gefahr angesehen, und die ihr gegenüber durchzuführende Politik gestaltete sich dementsprechend.Mit der Politik Griechenlands in Bezug auf die türkische

Minderheit Westtrakiens werden zwei Ziele verfolgt:

a) die türkische Bevölkerung zur Auswanderung zu zwingen

b) sollte dies nicht gelingen, sie kulturell vollständig zu assimilierenDie allgemeine Situation der Minderheit (kulturellen, wirtschaftliche usw.) wird durch den Stand der türkisch-griechischen Beziehungen beeinflusst.

Durch den Rückgang der Anzahl der Angehörigen der griechischen Minderheit in Istanbul wurde das im Lausanner Vertrag durch das "Prinzip der Gegenseitigkeit" entstandene Gleichgewicht
beeinträchtigt.

Und dies brachte bei griechischen Regierungen gegenüber den Problemen der türkischen Minderheit in Westtrakien
Ignoranz und Gleichgültigkeit hervor.

Die letzten eingeleiteten wenigen Schritte der griechischen Regierung in Richtung der Gewährung der Minderheitsrechte, haben mit der Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte, mit anderen Worten mit den Grundrechten und -freiheiten, zu tun, die die türkische Minderheit aufgrund der diskriminierenden Politik der
griechischen Führung bis heute nicht wahrnehmen konnte.

Mit der nicht rückwirkenden Abschaffung von Artikel 19 (Artikel 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsrechts sah vor, dass griechischen Staatsangehörigen nicht-griechischer Abstammung durch Behördenbeschluss die griechische Staatsangehörigkeit zu entziehen ist, wenn diese sich in einem anderen Land
niedergelassen und somit Griechenland verlassen haben) des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes konnte der bereits entstandene Schaden für die von einem Regierungssprecher angegebenen 60 000 türkischstämmigen Bürger Griechenlands nicht beseitigt werden. (Es wird angenommen, dass ca. 1000 davon noch in Griechenland leben) Nach Abschaffung dieses Artikels haben die
griechischen Behörden damit begonnen, bereits ausgebürgerten türkischstämmigen Bürgern den Status "Heimatlos" zu geben, anstatt ihnen aufgrund der Abschaffung des genannten Artikels 19 ihre griechische Staatsangehörigkeit wieder zurückzugeben.

Aber auch damit ist mann weit davon entfernt, die entstandenen
Probleme zu lösen. Denn auch seit der Abschaffung des genannten Artikels des griechischen Staatsbürgerschaftsrechts haben nur sehr wenige türkischstämmige Bürger (nur ca. 10 Personen) die griechische Staatsangehörigkeit zurückerhalten, da sie ihnen nicht einfach wieder zugestanden wurde, sondern sie beantragt
werden musste. Die betroffenen Personen wurden so wie Ausländer
behandelt, die die griechische Staatsbürgerschaft auf Antrag zum
ersten Mal erhielten. Die griechische Regierung hat 1953 Westthrakien in eine
Bergregion und eine Ebene unterteilt. Sie hat entlang der bulgarischen, mazedonischen, albanischen und jugoslawischen Grenze einen zwischen 10 und 30 Kilometer breiten Landstreifen der Bergregion zum militärischen Sperrgebiet erklärt, in dem die 40 000 Angehörigen der türkischen Minderheit in 118 Dörfern
leben.

Trotz einer Erklärung des damaligen griechischen Verteidigungsministers Arsenis (1995), mit der diese Teilung wieder aufgehoben wurde, wird in Westthrakien weiterhin so verfahren, dass Ausländer, auch Staatsangehörige von EU-Ländern, die diese Region besuchen wollen, bei den örtlichen Sicherheitsbehörden eine Genehmigung beantragen müssen.Die Folgen einer Politik der "beabsichtigten Vernachlässigung", der die türkische Minderheit in Westthrakien im wirtschaftlichen Bereich ausgesetzt ist, wird nur mit verschiedenen oberflächlichen Pseudo-Maßnahmen bekämpft. Den Angehörigen der

Minderheit sind viele Arbeitsbereiche verschlossen. Sie werden nicht als Staatsbeamte eingestellt, ihnen werden keine Bankkredite gewährt und der wertvolle und fruchtbare Boden ihrer Felder wird für Bauvorhaben wie Indusriegebiet, Universitäten oder offene Vollzugsanstalten enteignet.Es ist in der Praxis fast unmöglich, als Kandidat für die Minderheit zu Wahlen zugelassen zu werden, da es auch für unabhängige Kandidaten seit der Änderung des Wahlgesetzes im Jahr 1990 eine "Drei-Prozent-Hürde" zu überwinden gilt. Weil dies
mit mindestens 200 000 Stimmen möglich ist, wird der türkischen Minderheit die Möglichkeit in der Praxis genommen, eigene unabhängige Kandidaten aufzustellen.

Verletzungen der Rechte der Minderheiten
Griechenland verletzt weiterhin die Minderheitsrechte der türkischen Minderheit in Westthrakien.In diesem Rahmen ist die Erziehung und Ausbildung von Kindern
und Jugendlichen das größte Problem.

Denn, obwohl in Griechenland eine allgemeine Schulpflicht von neun Jahren existiert, ist für die Kinder der türkischen Minderheit nur ein Schulbesuch von sechs Jahren verpflichtend.Nur 1000 Schulkinder, die die sechsjährige Grundschulbildung absolvieren, werden per Losverfahren in eine der weiterführenden Minderheitenschulen in İskeçe (Xanthia) oder Gümülcine (Komotini) eingeschrieben. Unabhängig von der Gesamtzahl der

Grundschulabgänger, können von jeder Grundschule nur 40 Kinder eine weiterführende Schule besuchen. Die gemäß dieser Beschränkung verbleibenden 900 Schulkinder sind gezwungen, eine griechische Mittelschule oder eine weiterführende Schule in der Türkei zu besuchen.Die Ausbildungsprobleme der Minderheit werden auch dadurch nicht gelöst, dass ein Kontingent von 0,5 Prozent aller Studienplätze den Absolventen der Minderheitengymnasien vergeben werden.Die Anzahl von Lehrern, die gemäß der entsprechenden Vereinbarung des Jahres 1955 zwischen Griechenland und der Türkei im Austausch an die jeweiligen Minderheitenschulen des anderen Landes jährlich geschickt werden sollen, wurde mit Verweis auf das Gegenseitigkeitsprinzip, aufgrund der im Verhältnis kleineren griechischen Minderheit in Istanbul ab dem Schuljahr 1988/89 von 35 auf 16 reduziert. Seit dieser Zeit erhalten jedes Jahr nur 16 türkische Lehrer die Erlaubnis, in Griechenland zu unterrichten.Die Ablehnung der ethnischen Identität der türkischen Minderheit seitens der griechischen Behörden ist ein weiteres,
schwerwiegendes Problem.

Vereine, deren Vereinsnamen in der Vergangenheit das Wort "türkisch" enthielten, wurden aufgelöst. Die griechische Regierung begründet die Auflösung dieser Vereine damit, dass im Vertrag von Lausanne keine türkische Minderheit genannt, sondern nur von einer muslimischen Minderheit gesprochen wird.

Für Griechenland gilt die türkische Minderheit somit nur als "muslimische Minderheit".Ein anderes Minderheitsrecht, das durch griechische Behörden
verletzt wurde, ist das Recht der türkischen Minderheit in Westthrakien auf die Wahl ihrer religiösen Oberhäupter, der Muftis.Die griechische Regierung hat das Gesetz von 1920 geändert und mit dem Erlass des Präsidialamtes von 1990 das Recht der türkischen Minderheit, ihre eigenen religösen Oberhäupter zu
wählen, aufgehoben. Nunmehr werden die Muftis von den griechischen Behörden eingesetzt und nicht mehr von der Minderheit gewählt. Auch dies ist eine Verletzung der Minderheitenrechte.


Der von der Minderheit gewählte Mufti von Gümülcine (Komotini), Ibrahim Şerif, hat am 29.September 1997 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen Griechenland eingereicht. Er war zuvor in Griechenland mit der Begründung verurteilt worden, dass er für sich unrechtmäßigerweise den
Status eines Muftis beanspruche. Şerif wählte den Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nachdem er in Griechenland alle Rechtsmittel zur Erwirkung der Aufhebung seiner Verurteilung erfolglos ausgeschöpft hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit dem Beschluss vom 14.
Dezember 1999 in diesem Fall entschieden, dass Griechenland Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit zusichert, verletzt hat. Gemäß Artikel 41, der für einen derartigen Fall Zahlungen von Schadensersatz vorschreibt, wurde Griechenland einstimmig dazu verurteilt, dem Mufti 2,7 Millionen Drachmen als
Schadensersatz zu zahlen.

In Bezug auf die Klage, die von dem von der türkischen Minderheit gewählte Mufti von Iskeçe (Xanthia) Mehmet Emin Aga beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht wurde, hat dieser am 25. Januar 2000 einstimmig entschieden, dass Griechenland Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, der eine Verurteilung innerhalb eines
überschaubaren Zeitraumes vorschreibt. In diesem Fall wurde Griechenland zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 2,3 Millionen Drachmen verurteilt.Artikel 40 des Vertrages von Lausanne sieht vor, dass die türkische Minderheit in Westthrakien in Bezug auf die Einrichtung von Wohlfahrtseinrichtungen aller Art sowie bei der freien Ausübung von religiösen Zeremonien in diesen Einrichtungen,
Schulen und anderen Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen und auch in Bezug auf den Gebrauch der türkischen Sprache gleichberechtigt ist.Dennoch hat die griechische Militärregierung, nach der Machtübernahme am 21. April 1967, die gewählten Vorstände der Stiftungen abgesetzt und deren Posten mit eigenen Leutenbesetzt.Griechenland hat im Jahre 1980 über die Köpfe der türkischen
Minderheit und deren Abgeordnete hinweg das neue "Stiftungsgesetz", Nummer 1091/1980, verabschiedet.Auf Grund der Reaktion der Minderheit, ist dieses Gesetz nicht in Kraft getreten. Heute werden Stiftungsvermögen von
einer im Jahr 1967 von der griechischen Militärregierung bestimmten Stelle verwaltet. Nach der 1989 erfolgten Amtsniederlegung der von der Militärregierung für dieVerwaltung der Gemeinde von Gümülcine (Komotini) verantwortlichen
Person, wurde die Verwaltung der Gemeinde im Jahre 1990 dem Mufti Cemali Meço überlassen, der zuvor zum Inspektor ernannt worden war. Cemali Meço hat sein Amt am 30.Oktober 1995 niedergelegt.


Danach wurde am 21. Juni 1996 von den griechischen Behörden einefünfköpfige Gruppe unter der Leitung von Sabri Boşnak für die Dauer von 3 Jahren vorübergehend mit der Verwaltung betraut. Diese Amtseinsetzung wurde nach dem am 12. November 1980 verabschiedeten Gesetz, Nummer 1091/1980 durchgeführt. Sie erfolgte gegen den Willen und den Wunsch der türkischen Minderheit in Westtrakien. Nach Ablauf der dreijährigen Frist wurde von den griechischen Behörden am 24. März 1999 ein neuer Stiftungsvorstand der türkischen Gemeinde von Gümülcine(Komotini) ernannt. Bereits am 15. September 1999 haben die

Vorstandsmitglieder gleichzeitig ihre Ämter niedergelegt. Für die Angehörigen der türkischen Minderheit in Westthrakien hat die Suche nach einer Lösung eine vorrangige Bedeutung, die ihnen die Möglichkeit der freien Wahl der Vorstände ihrer Stiftungen in Gümülcine (Komotini) und İskeçe (Xantia) zurückgibt.Mehr als die Hälfte des griechischen Bodens in Westthrakien wurde auf Grund des 1938 verabschiedeten Gesetzes Nummer 1366 zum Grenzgebiet erklärt. Für griechische Staatsangehörige war es notwendig, zum An- und Verkauf von Eigentum in diesem Gebiet bei einer eigens dafür eingerichteten Kommission eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Auf Grund der Verfahrensweise bei der Erteilung dieser Genehmigungen war es jahrelang nicht möglich, dass Angehörige der Minderheit Eigentum an und von Griechen - und umgekehrt - verkaufen oder
kaufen konnten.Auf Grund der Weigerung Griechenlands, in diesem Fall die

Bestimmungen zu ändern und die entsprechenden EU-Verträge zu übernehmen, hat die EU-Kommission im Jahr 1987 beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Griechenland eingereicht. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Beschluss Nummer 305/87 festgelegt, dass Griechenland das 1938 verabschiedete Gesetz
und den Erlass von 1927, die den Erwerb von Eigentum durch Staatsangehörige von EU-Mitgliedsländern verbieten, aufzuheben hat.

Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat Griechenland die Bestimmungen für den Erwerb von Eigentum in den Grenzgebieten mit Artikel 24-32 des Gesetzes zur "Modernisierung und Entwicklung", Nummer 1892/90, das am 31. Juli 1991 in Kraft getreten ist, neu geregelt. Danach ist nun der Erwerb von Eigentum in den Grenzgebieten für griechische Staatsbürger, Staatsbürger von EU-Ländern sowie für griechischstämmige Bürger unter Einholung einer Genehmigung bei den zuständigen Behörden möglich. Da die meisten Anträge zum Erhalt dieser Genehmigung von den griechischen Behörden jedoch abschlägig beurteilt werden, das gilt besonders für die Insel Rhodos und andere Inseln, ist das Thema weiterhin
aktuell.Die EU-Kommission hat 1998 beim Europäischen Gerichtshof auf die
Aufhebung der bestehenden Beschränkungen in Bezug auf das Gesetz
von 1990 geklagt.

In diesem Fall liegt die Entscheidung des Gerichtshofes noch nicht vor. In Veröffentlichungen der griechischen Presse vom September 1999 wird darauf hingewiesen, dass auf Erlass des griechischen Wirtschaftsministers vom 27.
August 1999, die Artikel 24-32 des Gesetzes Nummer 1892/90 zum Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen neu kommentiert werden, und dass die Bestimmungen zum Erhalt einer Genehmigung zum Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen gelockert worden sind, um die Diskussion zwischen der EU und Griechenland zu beenden.Die Regelungen in Bezug auf den Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen haben negative Auswirkungen auf die Angehörigen der
türkischen Minderheit von Westthrakien.

Obwohl der Erwerb von Eigentum unter türkischstämmigen oder zwischen ihnen und Griechen in den letzten 4-5 Jahren in Einzelfällen gestattet wurde, gibt es weiterhin Probleme, wie z. B. eine lange
Verfahrensdauer beim Erteilen von Genehmigungen, um die Antragsteller von ihrem Vorhaben abzubringen. Der Erlass vom August 1999, der die zugelassenen Genehmigungsanträge mit Rücksicht auf die "öffentliche Ordnung, Sicherheit und
Gesundheit" zahlenmäßig begrenzt, ist auch als negative Entwicklung für die türkische Minderheit von Westthrakien zu bewerten.

http://www.mfa.gov.tr/die-turkische-minderheit-in-westthrakien.en.mfa
 
Griechenland verletzt die "Minderheitenrechte" der türkischen Minderheit in Westthrakien, die durch internationale Abkommen unter Schutz gestellt sind, deren "staatsbürgerliche Rechte", die aus der griechischen Verfassung und dem griechischen Recht stammen, sowie die "Menschenrechte", die in internationalenVerträgen verankert sind und derer Griechenland sich verpflichtet hat.

Griechenland betreibt eine Politik der Zwangsemigration, der Unterdrückung, Einschüchterung und Assimilierung, in deren Folge die Zahl der Angehörigen der türkischen Minderheit in West- Thrakien innerhalb der Gesamtbevölkerung in der Region von 65% in den 20er Jahren auf derzeit 30% zurückgegangen ist.Verletzung der BürgerrechteIn Westthrakien gibt es heute eine ca. 150 000 Personen starke
türkische Minderheit, die wie die Istanbuler Griechen nicht unter das türkisch-griechische "Austausch-Abkommen" vom 30. Januar 1923 fiel.Seit Westthrakien mit dem Vertrag von Lausanne Griechenland offiziell überlassen wurde, betrachtet die griechische Regierung die türkische Minderheit in dieser Region als eine Art natürlicher Arm der Türkei auf griechischem Boden.

Daher wird die dort lebende türkische Minderheit als potenzielle Bedrohung und Gefahr angesehen, und die ihr gegenüber durchzuführende Politik gestaltete sich dementsprechend.Mit der Politik Griechenlands in Bezug auf die türkische

Minderheit Westtrakiens werden zwei Ziele verfolgt:

a) die türkische Bevölkerung zur Auswanderung zu zwingen

b) sollte dies nicht gelingen, sie kulturell vollständig zu assimilierenDie allgemeine Situation der Minderheit (kulturellen, wirtschaftliche usw.) wird durch den Stand der türkisch-griechischen Beziehungen beeinflusst.

Durch den Rückgang der Anzahl der Angehörigen der griechischen Minderheit in Istanbul wurde das im Lausanner Vertrag durch das "Prinzip der Gegenseitigkeit" entstandene Gleichgewicht
beeinträchtigt.

Und dies brachte bei griechischen Regierungen gegenüber den Problemen der türkischen Minderheit in Westtrakien
Ignoranz und Gleichgültigkeit hervor.

Die letzten eingeleiteten wenigen Schritte der griechischen Regierung in Richtung der Gewährung der Minderheitsrechte, haben mit der Wahrnehmung der bürgerlichen Rechte, mit anderen Worten mit den Grundrechten und -freiheiten, zu tun, die die türkische Minderheit aufgrund der diskriminierenden Politik der
griechischen Führung bis heute nicht wahrnehmen konnte.

Mit der nicht rückwirkenden Abschaffung von Artikel 19 (Artikel 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsrechts sah vor, dass griechischen Staatsangehörigen nicht-griechischer Abstammung durch Behördenbeschluss die griechische Staatsangehörigkeit zu entziehen ist, wenn diese sich in einem anderen Land
niedergelassen und somit Griechenland verlassen haben) des griechischen Staatsbürgerschaftsgesetzes konnte der bereits entstandene Schaden für die von einem Regierungssprecher angegebenen 60 000 türkischstämmigen Bürger Griechenlands nicht beseitigt werden. (Es wird angenommen, dass ca. 1000 davon noch in Griechenland leben) Nach Abschaffung dieses Artikels haben die
griechischen Behörden damit begonnen, bereits ausgebürgerten türkischstämmigen Bürgern den Status "Heimatlos" zu geben, anstatt ihnen aufgrund der Abschaffung des genannten Artikels 19 ihre griechische Staatsangehörigkeit wieder zurückzugeben.

Aber auch damit ist mann weit davon entfernt, die entstandenen
Probleme zu lösen. Denn auch seit der Abschaffung des genannten Artikels des griechischen Staatsbürgerschaftsrechts haben nur sehr wenige türkischstämmige Bürger (nur ca. 10 Personen) die griechische Staatsangehörigkeit zurückerhalten, da sie ihnen nicht einfach wieder zugestanden wurde, sondern sie beantragt
werden musste. Die betroffenen Personen wurden so wie Ausländer
behandelt, die die griechische Staatsbürgerschaft auf Antrag zum
ersten Mal erhielten. Die griechische Regierung hat 1953 Westthrakien in eine
Bergregion und eine Ebene unterteilt. Sie hat entlang der bulgarischen, mazedonischen, albanischen und jugoslawischen Grenze einen zwischen 10 und 30 Kilometer breiten Landstreifen der Bergregion zum militärischen Sperrgebiet erklärt, in dem die 40 000 Angehörigen der türkischen Minderheit in 118 Dörfern
leben.

Trotz einer Erklärung des damaligen griechischen Verteidigungsministers Arsenis (1995), mit der diese Teilung wieder aufgehoben wurde, wird in Westthrakien weiterhin so verfahren, dass Ausländer, auch Staatsangehörige von EU-Ländern, die diese Region besuchen wollen, bei den örtlichen Sicherheitsbehörden eine Genehmigung beantragen müssen.Die Folgen einer Politik der "beabsichtigten Vernachlässigung", der die türkische Minderheit in Westthrakien im wirtschaftlichen Bereich ausgesetzt ist, wird nur mit verschiedenen oberflächlichen Pseudo-Maßnahmen bekämpft. Den Angehörigen der

Minderheit sind viele Arbeitsbereiche verschlossen. Sie werden nicht als Staatsbeamte eingestellt, ihnen werden keine Bankkredite gewährt und der wertvolle und fruchtbare Boden ihrer Felder wird für Bauvorhaben wie Indusriegebiet, Universitäten oder offene Vollzugsanstalten enteignet.Es ist in der Praxis fast unmöglich, als Kandidat für die Minderheit zu Wahlen zugelassen zu werden, da es auch für unabhängige Kandidaten seit der Änderung des Wahlgesetzes im Jahr 1990 eine "Drei-Prozent-Hürde" zu überwinden gilt. Weil dies
mit mindestens 200 000 Stimmen möglich ist, wird der türkischen Minderheit die Möglichkeit in der Praxis genommen, eigene unabhängige Kandidaten aufzustellen.

Verletzungen der Rechte der Minderheiten
Griechenland verletzt weiterhin die Minderheitsrechte der türkischen Minderheit in Westthrakien.In diesem Rahmen ist die Erziehung und Ausbildung von Kindern
und Jugendlichen das größte Problem.

Denn, obwohl in Griechenland eine allgemeine Schulpflicht von neun Jahren existiert, ist für die Kinder der türkischen Minderheit nur ein Schulbesuch von sechs Jahren verpflichtend.Nur 1000 Schulkinder, die die sechsjährige Grundschulbildung absolvieren, werden per Losverfahren in eine der weiterführenden Minderheitenschulen in İskeçe (Xanthia) oder Gümülcine (Komotini) eingeschrieben. Unabhängig von der Gesamtzahl der

Grundschulabgänger, können von jeder Grundschule nur 40 Kinder eine weiterführende Schule besuchen. Die gemäß dieser Beschränkung verbleibenden 900 Schulkinder sind gezwungen, eine griechische Mittelschule oder eine weiterführende Schule in der Türkei zu besuchen.Die Ausbildungsprobleme der Minderheit werden auch dadurch nicht gelöst, dass ein Kontingent von 0,5 Prozent aller Studienplätze den Absolventen der Minderheitengymnasien vergeben werden.Die Anzahl von Lehrern, die gemäß der entsprechenden Vereinbarung des Jahres 1955 zwischen Griechenland und der Türkei im Austausch an die jeweiligen Minderheitenschulen des anderen Landes jährlich geschickt werden sollen, wurde mit Verweis auf das Gegenseitigkeitsprinzip, aufgrund der im Verhältnis kleineren griechischen Minderheit in Istanbul ab dem Schuljahr 1988/89 von 35 auf 16 reduziert. Seit dieser Zeit erhalten jedes Jahr nur 16 türkische Lehrer die Erlaubnis, in Griechenland zu unterrichten.Die Ablehnung der ethnischen Identität der türkischen Minderheit seitens der griechischen Behörden ist ein weiteres,
schwerwiegendes Problem.

Vereine, deren Vereinsnamen in der Vergangenheit das Wort "türkisch" enthielten, wurden aufgelöst. Die griechische Regierung begründet die Auflösung dieser Vereine damit, dass im Vertrag von Lausanne keine türkische Minderheit genannt, sondern nur von einer muslimischen Minderheit gesprochen wird.

Für Griechenland gilt die türkische Minderheit somit nur als "muslimische Minderheit".Ein anderes Minderheitsrecht, das durch griechische Behörden
verletzt wurde, ist das Recht der türkischen Minderheit in Westthrakien auf die Wahl ihrer religiösen Oberhäupter, der Muftis.Die griechische Regierung hat das Gesetz von 1920 geändert und mit dem Erlass des Präsidialamtes von 1990 das Recht der türkischen Minderheit, ihre eigenen religösen Oberhäupter zu
wählen, aufgehoben. Nunmehr werden die Muftis von den griechischen Behörden eingesetzt und nicht mehr von der Minderheit gewählt. Auch dies ist eine Verletzung der Minderheitenrechte.


Der von der Minderheit gewählte Mufti von Gümülcine (Komotini), Ibrahim Şerif, hat am 29.September 1997 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen Griechenland eingereicht. Er war zuvor in Griechenland mit der Begründung verurteilt worden, dass er für sich unrechtmäßigerweise den
Status eines Muftis beanspruche. Şerif wählte den Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nachdem er in Griechenland alle Rechtsmittel zur Erwirkung der Aufhebung seiner Verurteilung erfolglos ausgeschöpft hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit dem Beschluss vom 14.
Dezember 1999 in diesem Fall entschieden, dass Griechenland Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit zusichert, verletzt hat. Gemäß Artikel 41, der für einen derartigen Fall Zahlungen von Schadensersatz vorschreibt, wurde Griechenland einstimmig dazu verurteilt, dem Mufti 2,7 Millionen Drachmen als
Schadensersatz zu zahlen.

In Bezug auf die Klage, die von dem von der türkischen Minderheit gewählte Mufti von Iskeçe (Xanthia) Mehmet Emin Aga beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht wurde, hat dieser am 25. Januar 2000 einstimmig entschieden, dass Griechenland Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat, der eine Verurteilung innerhalb eines
überschaubaren Zeitraumes vorschreibt. In diesem Fall wurde Griechenland zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 2,3 Millionen Drachmen verurteilt.Artikel 40 des Vertrages von Lausanne sieht vor, dass die türkische Minderheit in Westthrakien in Bezug auf die Einrichtung von Wohlfahrtseinrichtungen aller Art sowie bei der freien Ausübung von religiösen Zeremonien in diesen Einrichtungen,
Schulen und anderen Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen und auch in Bezug auf den Gebrauch der türkischen Sprache gleichberechtigt ist.Dennoch hat die griechische Militärregierung, nach der Machtübernahme am 21. April 1967, die gewählten Vorstände der Stiftungen abgesetzt und deren Posten mit eigenen Leutenbesetzt.Griechenland hat im Jahre 1980 über die Köpfe der türkischen
Minderheit und deren Abgeordnete hinweg das neue "Stiftungsgesetz", Nummer 1091/1980, verabschiedet.Auf Grund der Reaktion der Minderheit, ist dieses Gesetz nicht in Kraft getreten. Heute werden Stiftungsvermögen von
einer im Jahr 1967 von der griechischen Militärregierung bestimmten Stelle verwaltet. Nach der 1989 erfolgten Amtsniederlegung der von der Militärregierung für dieVerwaltung der Gemeinde von Gümülcine (Komotini) verantwortlichen
Person, wurde die Verwaltung der Gemeinde im Jahre 1990 dem Mufti Cemali Meço überlassen, der zuvor zum Inspektor ernannt worden war. Cemali Meço hat sein Amt am 30.Oktober 1995 niedergelegt.


Danach wurde am 21. Juni 1996 von den griechischen Behörden einefünfköpfige Gruppe unter der Leitung von Sabri Boşnak für die Dauer von 3 Jahren vorübergehend mit der Verwaltung betraut. Diese Amtseinsetzung wurde nach dem am 12. November 1980 verabschiedeten Gesetz, Nummer 1091/1980 durchgeführt. Sie erfolgte gegen den Willen und den Wunsch der türkischen Minderheit in Westtrakien. Nach Ablauf der dreijährigen Frist wurde von den griechischen Behörden am 24. März 1999 ein neuer Stiftungsvorstand der türkischen Gemeinde von Gümülcine(Komotini) ernannt. Bereits am 15. September 1999 haben die

Vorstandsmitglieder gleichzeitig ihre Ämter niedergelegt. Für die Angehörigen der türkischen Minderheit in Westthrakien hat die Suche nach einer Lösung eine vorrangige Bedeutung, die ihnen die Möglichkeit der freien Wahl der Vorstände ihrer Stiftungen in Gümülcine (Komotini) und İskeçe (Xantia) zurückgibt.Mehr als die Hälfte des griechischen Bodens in Westthrakien wurde auf Grund des 1938 verabschiedeten Gesetzes Nummer 1366 zum Grenzgebiet erklärt. Für griechische Staatsangehörige war es notwendig, zum An- und Verkauf von Eigentum in diesem Gebiet bei einer eigens dafür eingerichteten Kommission eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Auf Grund der Verfahrensweise bei der Erteilung dieser Genehmigungen war es jahrelang nicht möglich, dass Angehörige der Minderheit Eigentum an und von Griechen - und umgekehrt - verkaufen oder
kaufen konnten.Auf Grund der Weigerung Griechenlands, in diesem Fall die

Bestimmungen zu ändern und die entsprechenden EU-Verträge zu übernehmen, hat die EU-Kommission im Jahr 1987 beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Griechenland eingereicht. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Beschluss Nummer 305/87 festgelegt, dass Griechenland das 1938 verabschiedete Gesetz
und den Erlass von 1927, die den Erwerb von Eigentum durch Staatsangehörige von EU-Mitgliedsländern verbieten, aufzuheben hat.

Nach dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat Griechenland die Bestimmungen für den Erwerb von Eigentum in den Grenzgebieten mit Artikel 24-32 des Gesetzes zur "Modernisierung und Entwicklung", Nummer 1892/90, das am 31. Juli 1991 in Kraft getreten ist, neu geregelt. Danach ist nun der Erwerb von Eigentum in den Grenzgebieten für griechische Staatsbürger, Staatsbürger von EU-Ländern sowie für griechischstämmige Bürger unter Einholung einer Genehmigung bei den zuständigen Behörden möglich. Da die meisten Anträge zum Erhalt dieser Genehmigung von den griechischen Behörden jedoch abschlägig beurteilt werden, das gilt besonders für die Insel Rhodos und andere Inseln, ist das Thema weiterhin
aktuell.Die EU-Kommission hat 1998 beim Europäischen Gerichtshof auf die
Aufhebung der bestehenden Beschränkungen in Bezug auf das Gesetz
von 1990 geklagt.

In diesem Fall liegt die Entscheidung des Gerichtshofes noch nicht vor. In Veröffentlichungen der griechischen Presse vom September 1999 wird darauf hingewiesen, dass auf Erlass des griechischen Wirtschaftsministers vom 27.
August 1999, die Artikel 24-32 des Gesetzes Nummer 1892/90 zum Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen neu kommentiert werden, und dass die Bestimmungen zum Erhalt einer Genehmigung zum Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen gelockert worden sind, um die Diskussion zwischen der EU und Griechenland zu beenden.Die Regelungen in Bezug auf den Erwerb von Eigentum in den Grenzregionen haben negative Auswirkungen auf die Angehörigen der
türkischen Minderheit von Westthrakien.

Obwohl der Erwerb von Eigentum unter türkischstämmigen oder zwischen ihnen und Griechen in den letzten 4-5 Jahren in Einzelfällen gestattet wurde, gibt es weiterhin Probleme, wie z. B. eine lange
Verfahrensdauer beim Erteilen von Genehmigungen, um die Antragsteller von ihrem Vorhaben abzubringen. Der Erlass vom August 1999, der die zugelassenen Genehmigungsanträge mit Rücksicht auf die "öffentliche Ordnung, Sicherheit und
Gesundheit" zahlenmäßig begrenzt, ist auch als negative Entwicklung für die türkische Minderheit von Westthrakien zu bewerten.

http://www.mfa.gov.tr/die-turkische-minderheit-in-westthrakien.en.mfa

Toll eine Türkische Seite das sagt alles .:dance2:
 
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