Attentäter von Christchurch scheitert mit Berufungsantrag
Der wegen eines Terroranschlags auf zwei Moscheen in Neuseeland mit 51 Todesopfern verurteilte Attentäter ist mit dem Versuch gescheitert, sein Schuldgeständnis nach sechs Jahren aufheben zu lassen. Der Antrag des heute 35 Jahre alten Rechtsextremisten sei völlig unbegründet, befand das Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington heute.
Der Täter hatte sich im März 2020 in allen Anklagepunkten schuldig bekannt, darunter 51-facher Mord, 40-facher versuchter Mord und Terrorismus. Für die rassistisch motivierten Taten in der Al-Noor-Moschee und im Linwood Islamic Centre in der Küstenstadt Christchurch wurde der Australier zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt.
Gericht widerspricht Darstellung des Täters
Im Februar erklärte der Attentäter vor dem Berufungsgericht, die schwierigen Haftbedingungen hätten seine psychische Verfassung damals so beeinträchtigt, dass er bei seinem Geständnis nicht rational gehandelt habe.
Der wegen eines Terroranschlags auf zwei Moscheen in Neuseeland mit 51 Todesopfern verurteilte Attentäter ist mit dem Versuch gescheitert, sein Schuldgeständnis nach sechs Jahren aufheben zu lassen. Der Antrag des heute 35 Jahre alten Rechtsextremisten sei völlig unbegründet, befand das Berufungsgericht in der Hauptstadt Wellington heute.
Der Täter hatte sich im März 2020 in allen Anklagepunkten schuldig bekannt, darunter 51-facher Mord, 40-facher versuchter Mord und Terrorismus. Für die rassistisch motivierten Taten in der Al-Noor-Moschee und im Linwood Islamic Centre in der Küstenstadt Christchurch wurde der Australier zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt.
Gericht widerspricht Darstellung des Täters
Im Februar erklärte der Attentäter vor dem Berufungsgericht, die schwierigen Haftbedingungen hätten seine psychische Verfassung damals so beeinträchtigt, dass er bei seinem Geständnis nicht rational gehandelt habe.